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Donnerstag, 28. März 2024
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Verschiedenes

 
Millionenfacher Vogelfang im Mittelmeerraum
Regierungsvertreter suchen bei UN-Konferenz nach Lösungen (12.-15.7., Kairo)

Millionen Zugvögel sterben jedes Jahr auf ihrem Weg in die Überwinterungsgebiete und zurück. Sie werden illegal gejagt, in manchen Ländern ist der Fang und Verkauf von Wildvögeln ein Millionengeschäft. Vom 12. bis 15. Juli treffen sich nun erstmals im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) Regierungsvertreter der Mittelmeerländer um gemeinsam in Kairo zu beraten, wie sie die illegale Verfolgung von Zugvögeln erfolgreich bekämpfen können.

„Diese Konferenz ist ein enorm wichtiger Schritt. Während einige Länder mit hohem finanziellen Aufwand Vögel und ihre Lebensräume schützen, werden die Tiere in anderen Ländern illegal verfolgt. Besonders kritisch ist dabei der Mittelmeerraum von Südeuropa über Nordafrika bis in den Nahen Osten“, so Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte. Er wird, gemeinsam mit Vertretern der Bundesregierung, die Konferenz vor Ort begleiten.

Ägypten ist einer der Schwerpunkte des illegalen Vogelfangs. Das gewaltige Ausmaß wurde im Jahr 2013 in Deutschland bekannt. Ein Filmteam des Bayerischen Rundfunks hatte auf einer Strecke von über 700 Kilometern entlang der gesamten ägyptischen Mittelmeerküste – vom Gaza-Streifen im Osten bis zur libyschen Grenze im Westen – Fangnetze entdeckt. Eine Distanz so weit wie von Hamburg nach Stuttgart.

Ägypten ist zugleich auch das Land mit der größten Zahl getöteter Zugvögel im gesamten Mittelmeerraum. Einer aktuellen Studie zufolge, die im Auftrag der NABU-Dachorganisation BirdLife International erstellt wurde, landen während des Herbstzugs von Mitte August bis Ende Oktober etwa zwölf Millionen Zugvögel in den Netzen entlang der ägyptischen Mittelmeerküste. Dies entspricht einem Handelswert von etwa 40 Millionen Euro. Die meisten der gefangenen Vögel werden auf Märkten verkauft, um als Delikatesse verspeist zu werden.

Für den gesamten Mittelmeerraum muss derzeit von mindestens 25 Millionen illegal geschossenen oder gefangenen Zugvögeln pro Jahr ausgegangen werden. Dies zeigte eine weitere Studie von BirdLife International. Die Brennpunkte sind dabei Malta, Zypern, Syrien, Libanon und Ägypten. Betroffen sind fast alle Zugvogelarten, darunter Neuntöter, Pirol, Nachtigall, Kuckuck und Ziegenmelker.

2013 hatte der NABU insgesamt 115.000 Unterschriften gegen den illegalen Vogelfang gesammelt und an die ägyptische Regierung übergeben. Der NABU unterstützt intensiv die Bemühungen seiner Partnerorganisation vor Ort und des ägyptischen Umweltministeriums im Kampf gegen den massiven Vogelfang.



Die Konferenz in Kairo/Ägypten ist das erste Treffen einer zu diesem Thema neu gegründeten Arbeitsgruppe im Rahmen der UN-Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS), nach ihrem Gründungsort auch Bonner Konvention genannt. Die CMS hatte auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz im November 2014 in Quito/Ecuador die Einsetzung einer „Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der illegalen Verfolgung von Vögeln im Mittelmeerraum“ beschlossen. Neben den Regierungen der Mittelmeerländer sind Regierungsvertreter aus den Herkunftsländern der Zugvögel und NGOs als Unterstützer und Beobachter eingeladen. Eine bereits seit 2013 bestehende internationale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Vogelfangs in Ägypten tagt im Zusammenhang mit dieser Konferenz.
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NABU kritisiert Vorgehen beim Fehmarnbelt
Einwendungsfrist fällt in die Ferienzeit

Landesregierung Schleswig-Holstein macht sich zum Steigbügelhalter dänischer Interessen

Der NABU hat die Vorgehensweise der schleswig-holsteinischen Landesregierung beim notwendig gewordenen Planänderungsverfahren für die Fehmarnbelt-Querung scharf kritisiert. Die Frist zur Stellungnahme innerhalb des laufenden Verfahrens mitten in die Ferienzeit aller Bundesländer zu legen, in der Gutachter, Rechtsanwälte und Mitarbeiter vom NABU und anderen Organisationen Urlaub fest geplant hätten, sei ein Affront. „Das Verhalten der Landesregierung Schleswig-Holstein ist ein Angriff auf die Beteiligungsrechte von Betroffenen und Verbänden. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet die federführenden Sozialdemokraten mit wenig Rücksicht auf soziale Belange aller Beteiligten die Terminierung allein im Sinne des dänischen Vorhabenträgers vornehmen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Nach Einschätzung des NABU sind die von Femern A/S vorgelegten Planergänzungen erneut löchrig und wurden erst durch die wohlwollende Mithilfe der schleswig-holsteinischen Verwaltung so optimiert, dass eine aktualisierte Fassung überhaupt noch rechtzeitig kurz vor Ferienbeginn ausgelegt werden kann.

Während die mehrere Tausend Seiten umfassenden Ordner vom 12. Juli bis zum 12. August 2016 eingesehen werden können, endet die Frist für Stellungnahmen am 26. August. Nötig geworden war eine Vielzahl von Ergänzungen seitens des Vorhabenträgers, da der Erörterungstermin in Kiel im November 2015 auch durch die kritische Bewertung des NABU grobe Mängel der angeblich einwandfreien Unterlagen von Femern A/S zu Tage gebracht hatte.

„Die Dänen stehen zeitlich enorm unter Druck und ausgerechnet die Landesregierung macht sich ungeniert zum Steigbügelhalter dänischer Interessen, statt die Interessen der Betroffenen zu schützen. Das ist skandalös“, so Miller. Entsprechend sei auch von einer im Kieler Verkehrsministerium angesiedelten Planfeststellungsbehörde, die gegenüber den Weisungen des Verkehrsministers gebunden ist, keine Unabhängigkeit zu erwarten.

Angesichts der extrem kurzen Fristen und immer komplexer werdenden Verfahren fordert der NABU seit Langem eine Anpassung von Planfeststellungsverfahren an die Realität. „Durch die Terminierung wird ganz offensichtlich darauf gehofft, dass weiterhin vorhandene, nicht zu beseitigende Schwachstellen des infrastrukturell überflüssigen und ökologisch hoch riskanten Projektes von uns übersehen werden. Denn die Sichtung und Bewertung von mehreren Metern Aktenordnern ist schon unter regulären Umständen eine Herausforderung. Angesichts ferienbedingter Abwesenheiten maßgeblicher Mitarbeiter und Gutachter wird es beinah unmöglich sein, in der nötigen und grundsätzlich auch möglichen Tiefe die Masse des neuen Materials mit den Originaldokumenten zu vergleichen und in adäquatem Umfang und entsprechender Qualität Stellung zu nehmen“, sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU. Allein die Übersicht der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen habe 135 Seiten.

Angesichts des zuvor veröffentlichten Inhaltsverzeichnisses geht der NABU davon aus, dass seitens des Vorhabenträgers bei Weitem nicht alle offenen Fragen erschöpfend beantwortet werden können. Weiterhin fehlt unter anderem eine europarechtlich vorgeschriebene „Strategische Umweltprüfung“ (SUP) möglicher Alternativen, wie zum Beispiel die Anbindung von Kopenhagen über die Jütlandroute.

Seit 2005 engagiert sich der NABU aktiv gegen Europas größtes Infrastrukturprojekt. Der NABU fordert angesichts eines nachweislich komplett fehlendenden Bedarfs und zahlreicher veränderter Parameter die Vertragsstaaten Deutschland und Dänemark auf, Artikel 22 des Staatsvertrages ernst zu nehmen und das Vorhaben endlich grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.

Die Hauptkritikpunkte des NABU sind:

Rechtlich:
· Staatsvertrag einzige Begründung für das Projekt, statt tatsächlicher Notwendigkeit (Verkehrsaufkommen, sozio-ökonomische Bedeutung)
· Staatsvertrag hebelt die Prüfung von Alternativen unrechtmäßig aus
· Keine Bewertung der räumlichen Projektabhängigkeiten von Fehmarnbelt-Tunnel, Fehmarnsundbrücke und B 207 (kumulative Effekte sowohl auf Menschen und Umwelt)
· Privatisierung einer deutschen Bundesstraße durch das Königreich Dänemark

Verkehrlich:
· 97 Prozent Verkehrsverlagerung von der Storebelt-Brücke statt zusätzlichem Verkehr im gesamten Raum / auf der Fehmarnbeltquerung
· Veraltete Prognosen unterschiedlicher Quellen mit uneinheitlichen Zahlen (DK Transport Ministerium, Bundesministerium für Verkehr)
· Keine Einbeziehung des Fährverkehrs, Vernachlässigung alternativer Routen (z. B. Rostock-Gedser, Travemünde-Trelleborg) und Verkehrsmittel (Flugzeug)

Ökologisch:
· Verlängerung der Bauzeit ohne zusätzliche Bewertung der ökologischen Auswirkungen
· Unzureichende Ermittlung negativer Folgen für Schweinswale
· Fehlende Bewertung kumulativer Wirkungen auf Zug- und Rastvögel (Nahrungshabitate)
· Zu grobes Raster zur Abschätzung der Sedimentation in der Bauphase, mangelnde Prognose negativer Langzeitwirkungen auf Laichgründe,zu kurzer Prognose-Horizont (40 statt 200 Jahre)

Bautechnisch:
· Unzureichende Untersuchung günstiger und machbarer Bohrtunnelalternativen
· Havarie: Kein adäquates Sicherheitskonzept für Flachwasserbereiche
· Fehlendes kohärentes Konzept für Gefahrgüter

Finanziell:
· Fehlende Finanzanalyse inklusive Fährverkehr
· Volatilität des „Border-Shop“-Aufkommens (1/3 des Gesamtaufkommens durch günstige Spezialtickets für dänische Kunden)
· Reduzierte EU-Förderung (600 Mio. statt 1,4 Mrd.)
· Keine Preis-Reduzierung auf Storebelt-Brücke (Vermeidung attraktiver alternativer Querungsmöglichkeiten)

Barrieren:
· Maut, Sprache, Währung
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Karlsruhe: „Offene Pforte“ in Grünwettersbach
Als Bestandteil der gleichnamigen stadtweiten Initiative lockt eine „Offene Pforte“ am Sonntag, 17. Juli, von 13 bis 18 Uhr in eine Grünwettersbacher Oase, Tübinger Straße 2. Der etwa 350 Quadratmeter große Garten erstreckt sich als Band entlang des Hauses in Hanglage. In die von Hortensien, Stauden und Sommerblumen geprägte Pflanzung fügt sich ein kleines Gewächshaus ein.

Die „Offene Pforte“ des städtischen Gartenbauamts präsentiert private Gärten und Höfe in Karlsruhe. Ein Konzept nach seit Jahrzehnten bewährtem englischen Vorbild.
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NABU: EU-Kommission beugt sich Druck der Verbände
Studie zu Naturschutzgesetzen öffentlich

Pläne zur Schwächung der EU-Naturschutzrichtlinien aufgeben / Endlich Rechtssicherheit herstellen

Die Europäische Kommission hat auf den Druck von Umweltverbänden reagiert und eine seit März zurückgehaltene Expertenstudie über die EU-Naturschutzrichtlinien herausgegeben. Sie gab am heutigen Dienstag einem Antrag des WWF auf Einsichtnahme statt. Der NABU und viele weitere Umweltverbände hatten seit Monaten gefordert, dass die Ergebnisse eines über ein Jahr währenden europaweiten „Fitness Checks“ des EU-Naturschutzrechts endlich öffentlich gemacht werden. Ein Entwurf der Studie war bereits vor wenigen Wochen an die Presse geleakt worden.

„Wir sind froh, dass nun endlich das Ergebnis des ‚Fitness Checks‘ offiziell vorliegt, und eindeutiger könnte es nicht sein: Die EU-Fauna-Flora-Habitat und die EU-Vogelschutzrichtlinie, die zusammen das Rückgrat des Naturschutzes in allen EU-Ländern bilden, sind weiterhin wirksam, effizient, notwendig und modern“, fasst NABU-Präsident Olaf Tschimpke zusammen.

Der NABU kritisiert jedoch scharf, dass die Kommission offenbar unter Druck der Wirtschaftslobby bis zuletzt versucht hatte, die Veröffentlichung zu verschleppen. Noch jetzt heißt es, man wolle erst im Herbst entscheiden, ob die Richtlinien nun unverändert bleiben oder doch neu verhandelt werden. Sowohl Umweltkommissar Vella als auch Junckers Vizepräsident Timmermans haben Verantwortung für die Verzögerung von sich gewiesen.
„Es muss also das direkte Umfeld von Jean-Claude Juncker sein, wo jemand immer noch auf eine gute Gelegenheit wartet, die EU-Naturschutzstandards zu schwächen, an Bürgern und Experten vorbei“, so Tschimpke.

Das EU-Parlament und die EU-Umweltminister haben sich ebenfalls längst für eine Beibehaltung der Richtlinien ausgesprochen, ganz im Sinne der NABU-Forderungen. Vor einem Jahr stimmten außerdem über eine halbe Million Bürger für die Naturschutzrichtlinien – bei der größten EU-Bürgerbefragung, die es je gab.

Der NABU fordert nicht nur ein schnellstmögliches Ende der Rechtsunsicherheit auf EU-Ebene, sondern auch einen Aktionsplan für die bedrohte Artenvielfalt. „Wir haben bereits genug Zeit verloren mit der Debatte um die Richtlinien – aber immerhin macht die heute öffentlich gewordene Studie auch klare Empfehlungen für eine bessere Umsetzung. Bis Oktober erwartet der NABU dazu Vorschläge der EU-Kommission, zum Beispiel für die bessere Finanzierung von Schutzgebieten und den Kampf gegen Naturschutzkriminalität“, so Tschimpke.
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NABU-Zahl des Monats
Nur noch 42 Maui-Delfine weltweit

Neuseelands Meeresdelfine kurz vor dem Aussterben

Die Zahl der ausschließlich in Neuseeland vorkommenden Maui-Delfine ist auf 42 Individuen gesunken, darunter zehn fortpflanzungsfähige Weibchen. Das ergeben aktuelle Berechnungen der NABU International Naturschutzstiftung. Die kleinsten und seltensten Meeresdelfine der Welt stehen unmittelbar vor dem Aussterben.

Jedes Jahr verenden vor der Westküste Neuseelands drei bis vier Maui-Delfine in Schlepp- und Kiemennetzen. Die Population ist daher seit den 1970er Jahren um 98 Prozent gesunken. Obwohl dieser Trend so weiter geht, sind bislang nur 19 Prozent des Maui-Lebensraumes gegen Stellnetze und weniger als fünf Prozent gegen Schleppnetzfischerei geschützt. Die neuseeländische Regierung weigert sich, den Lebensraum der Delfine ausreichend zu schützen, denn der Einfluss der Fischereiindustrie, die die Gewässer für den Fischfang offen halten will, ist groß. Zusätzlich bedrohen seismische Tests sowie Öl- und Gasförderungen den winzigen Restbestand der Tiere.
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Russland stoppt Erweiterung des UNESCO-Weltnaturerbegebietes Westkaukasus
International bedeutender Naturraum massiv gefährdet

Kurz vor der 40. Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO, die am 19. und 20. Juli in Istanbul stattfindet, hat die russische Regierung die Nominierung zur Erweiterung des Weltnaturerbegebietes Westkaukasus zurückgezogen. Der NABU kritisiert diese Entscheidung scharf, da diese den Bau weiterer Skikurorte direkt an der Grenze zum bisherigen Weltnaturerbegebiet ermöglicht. „Mit der Rücknahme der Erweiterung und der Entscheidung, Bauarbeiten im Nationalpark und im Naturschutzgebiet Sotschi prinzipiell zuzulassen, werden die international bedeutenden Naturräume des Westkaukasus massiv gefährdet. Zudem bricht die russische Regierung ihr Versprechen, die durch die Bauarbeiten für die olympischen Spiele verursachte Naturzerstörung im Westkaukasus durch eine Erweiterung des UNESCO-Weltnaturerbegebietes zu kompensieren“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt.

Im Jahr 2014 wurde eine entsprechende Resolution vom russischen Umweltministerium verabschiedet und eine Nominierung zur Grenzerweiterung an das UNESCO-Welterbekomitee übermittelt. Mit der Renominierung des Welterbegebietes Westkaukasus sollten vier grundlegende Ziele erreicht werden: Neben der Erweiterung des bestehenden Gebietes um einzigartige Urwälder des angrenzenden Sotschi-Nationalparks sollten der fehlerhafte Grenzverlauf korrigiert und ein Vorschlag für die Ausweisung einer wichtigen Pufferzone erarbeitet werden. Darüber hinaus sollte ein Vorschlag für den Ausschluss der degradierten und als Weideland genutzten Flächen des Lagonaki Plateaus erarbeitet werden. Dass diese für den nachhaltigen Schutz des Welterbegebietes unabdingbaren Ziele nun nicht erreicht werden können, gefährde laut NABU vor allem langfristig das wertvolle Welterbegebiet Kaukasus.

„Die russische Regierung plant, zwei in Gehegen geborene Leoparden im Welterbe Westkaukasus auszuwildern und damit einen Teil der versprochenen Kompensation für die Naturzerstörung im Vorfeld der olympischen Spiele zu erfüllen“, sagte Vitalij Kovalex, Leiter des NABU-Kaukasusprogramms. „Gleichzeitig wird jedoch eine weitere, noch größere Zerstörung der Lebensräume auch des Leoparden geplant und dadurch die jahrelange Naturschutzarbeit und das sehr teure Auswilderungsprojekt zunichte gemacht“, so Kovalev weiter.

Im Welterbegebiet Westkaukasus wird aktuell ein Naturraum mit einer Fläche von ca. 300.000 Hektar erhalten, der in seiner Ursprünglichkeit und Einzigkartigkeit von unschätzbarem Wert ist. Er ist der einzige, weitestgehend unbeeinflusst gebliebene Hochgebirgskomplex dieser Größe in Europa und Westasien.
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UN, Eine Welt, Laudato si
Über „Die UN-Nachhaltigkeitsziele 2015 – die Bedeutung für die Eine Welt und die Notwendigkeit zur Suffizienz“ berichtet Dr. Susann Reiner vom Eine Welt Forum Freiburg e.V., und über „Klima, Gerechtigkeit und Solidarität in der Einen Welt. Zur Enzyklika Laudato Si von Papst Franziskus“ Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbands e.V., Freiburg i.Br., am Samstag, 9. Juli, 10.30 Uhr, in der Universität Freiburg, Platz der Universität 3, Hörsaal 1015 im Kollegiengebäude 1 beim Samstags-Forum Regio Freiburg von ECOtrinova e.V., Eine Welt Forum und Agenda21-Büro Freiburg, Studierendenrat der Universität sowie Weiteren. Der Eintritt ist frei. Schirmherrin ist die Freiburger Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik.
 
 

 
Karlsruhe: Zu Gelbbrust-Ara Coco gesellen sich zwei Artgenossen
Die Ara-Familie im Zoo Karlsruhe wächst

Gelbbrust-Ara Coco bekommt Gesellschaft. Gleich zwei weitere Artgenossen sollen ihm künftig in der Voliere des Südamerikahauses Gesellschaft leisten. Ende März war Coco als Einzeltier in den Karlsruher Zoo gekommen, seit einigen Tagen lebt ein zweiter Papagei in der Voliere. Es handelt sich um ein zahmes Tier aus einer Privathaltung. Wenn Tierpfleger Thomas Bersch nun nach Coco ruft, kann es sein, dass künftig zwei Tiere das Plappern anfangen. Denn auch der Neuzugang wurde vom bisherigen Besitzer Coco genannt.
Da er bereits alle veterinärmedizinischen Tests durchlaufen hat, konnte er direkt in die Außenvoliere. „Es ist schön, zwei Einzeltiere so im Zoo zusammenführen zu können. Es ist eine gute Situation für beide Tiere“, betont Zoodirektor und Papageienexperte Dr. Matthias Reinschmidt. In der Karlsruher Nachbarvoliere vervollständigen Douglas, alias Rosalinda, und Gojan, die Ara-Familie.

Derzeit noch in Quarantäne und damit hinter den Kulissen lebt ein weiterer Gelbbrust-Ara, der aus dem Tierheim Freiburg in den Zoologischen Stadtgarten umzog. Bei ihm müssen noch die üblichen Untersuchungen abgeschlossen werden. Der Papagei wurde zuvor von einem älteren Mann gehalten. Als dieser verstarb, kümmerte sich zunächst das Tierheim um den Ara.
In der Natur kommen Gelbbrust-Aras fast immer zu zweit oder zu mehreren vor und fliegen häufig gemeinsam durch die Lüfte. Vielleicht wird es auch in Karlsruhe gemeinsame „Ara-Ausflüge“ geben. Denn sollten sich die zahmen Tiere für den Freiflug eignen, könnten sie nach einer Eingewöhnungsphase einen besonderen Status bekommen und in der Anlage ihre Runden ziehen. Dann könnten die Gelbbrust-Aras auch „bei der Seebühne vorbeikommen“, wo der Zoo künftig verstärkt Wissenswertes über Tiere vermitteln möchte.

In seinem Verbreitungsgebiet auf dem südamerikanischen Kontinent wird der Lebensraum für die stattlichen Tiere, die eine Größe von bis zu 90 Zentimetern erreichen können, durch menschliche Eingriffe in die Natur immer weiter beschnitten.
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