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Freitag, 29. März 2024
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Verschiedenes

 
NABU: Wertstoffgesetz nicht scheitern lassen
Bürgern wird seit sechs Jahren Recyclinglösung versprochen

Der NABU hat sich für die zügige Einigung auf ein Wertstoffgesetz ausgesprochen, das die Umwelt schützt und die Abfallwirtschaft fortentwickelt. Koalitionsfraktionen und Bundesregierung verhandeln diese Woche über das Gesetz.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Den Wählerinnen und Wählern wird seit mittlerweile sechs Jahren versprochen, dass Kunststoffe und Metalle aus Verpackungen und Produkten gemeinsam in einer Mülltonne gesammelt werden sollen. Verantwortliche Politiker, Bundesumweltministerium sowie öffentliche und private Entsorger werden nicht müde zu betonen, die Recyclingmenge steigern zu wollen. Im Mai muss jetzt endlich ein Gesetzentwurf geliefert werden, damit in dieser Legislaturperiode die Wertstofftonne noch eingeführt werden kann. Wer in der Politik immer noch glaubt, allein die Frage der Organisationsverantwortung über die Wertstofftonne sei alles entscheidend, macht sich umweltpolitisch unglaubwürdig und gesteht sein eigenes Versagen ein.“

Für den NABU sei eine erneute Novellierung der bisher geltenden Verpackungsverordnung keine gleichwertige Alternative. Bisher genießen nur etwa 14 Millionen von 80 Millionen Einwohnern in Deutschland eine von Kommunen und Dualen Systemen freiwillig eingeführte Wertstofftonne. Darin können Kunststoff- und Metallabfall entsorgt werden, egal ob Verpackung oder Nicht-Verpackung. Ein Gesetz würde diese verpflichtend und flächendeckend einführen sowie die längst veralteten Recyclingziele deutlich nach oben korrigieren. Über alle Partei- und Interessensgruppen hinweg sprechen sich alle ernst zu nehmenden Experten für mehr und hochwertigeres Recycling und weniger Müllverbrennung aus. Das schützt das Klima, bremst die Rohstoffausbeutung und stärkt den Umwelttechnikstandort Deutschland mit tausenden Arbeitsplätzen.
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NABU: Großes Torfmoor profitiert von EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche auf www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren. „Der ‚Fitness-Check‘ der Europäischen Union darf nicht zu einem Naturschutz-Abbau führen. Hunderte Naturschätze in Deutschland könnten sich sonst nicht mehr entfalten“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Unter dem Schutz der EU hat sich zum Beispiel das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen zum „Naturschatz“ entwickelt. Dieses 550 Hektar große Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zwischen Wiehengebirge und Mittellandkanal zählt zu den bedeutendsten Moorlandschaften in Nordrhein-Westfalen und ist auch Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Bastauniederung“. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Trotz der jahrhundertelangen Nutzung als Grünland und bäuerlichem Torfabbau sind moortypische Pflanzen wie Glockenheide, Rosmarinheide oder Moosbeere teilweise erhalten geblieben. Durch das Engagement des NABU-Kreisverbandes Minden-Lübbecke und des Landes Nordrhein-Westfalen konnten wichtige Bereiche des Großen Torfmoores gesichert werden.

„Erst die Investition von über 1,8 Millionen Euro im Rahmen des EU-LIFE-Programmes, je zur Hälfte von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen, hat es möglich gemacht, dass wichtige Artenschutz- und Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden. Die Wiedervernässung des Großen Torfmoores hilft nicht nur, den Artenschwund zu stoppen, sondern schützt das Klima. Intakte Moore speichern enorme Mengen Kohlenstoff“, sagte NABU-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Ohne den Schutzstatus als FFH- und Vogelschutzgebiet wäre eine solch positive Entwicklung schwer möglich gewesen. „Das Beispiel Torfmoor zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden – die Entwicklung vergleichbarer Naturschätze könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Tumbrinck.

Das Große Torfmoor bietet jährlich über 100.000 Menschen Erholung, die auf gezielt angelegten Wegen diese einzigartige Naturlandschaft erleben und sich im NABU-Moorhus über die Welt der Moore informieren können.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.

Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards. „Wenn die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten es ernst meinen mit dem Stopp des Artensterbens bis 2020, wozu sie sich verpflichtet haben, dann muss eine breit angelegte Naturschutzoffensive eingeleitet werden. Das bedeutet: mehr Geld und mehr Personal für die Naturschutzverwaltungen, aber auch klare Bestimmungen für Schutzgebiete sowie empfindliche Strafen für illegales Töten von Zugvögeln in der ganzen EU“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU stellt zwölf Wochen lang jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura-2000-Gebiet über die NABU-Internetseite, Presse, soziale Medien und auf Veranstaltungen vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“.
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Kinderakademie Forschungswerkstatt Artenvielfalt
MOOSWALD. Für Dienstag, den 12.05.2015, von 15 - 16:30 Uhr, lädt die Ökostation Freiburg zur Veranstaltung „Kinderakademie Forschungswerkstatt‟ ein.

Schmetterlinge und Wildbienen auf der Wiese, Libellen und Molche am Teich: rund um die Ökostation sind wir mit Lupe und Fernglas unterwegs und erkunden alles, was schwimmt, krabbelt, fliegt oder läuft. Wir sammeln Wildkräuter für Blütenbrote und Kräuterlimonade, kochen mit der Sonne und stellen feine Duftwasser und Heilsalben her. Treffpunkt: Biogarten der Ökostation.

Die Veranstaltung ist kostenpflichtig, 36,- Euro pro Kind + 2,- Euro Materialkosten

Anmeldung unbedingt erforderlich!

Info: 6 Termine immer dienstags: 12. und 19. Mai, 09., 16., 23. und 30. Juni

für Kinder von 7 - 11 Jahren
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Kaiserstuhl-Petition: Den Wert der Kaiserstuhllandschaft bewahren!
Petition gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22.01.2015, Az 21-2402/2-045, eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans (Grünzäsur) für eine Sonderbaufläche in Vogtsburg zur Errichtung eines Weingutes mit Gaststätte und
Ferienwohnungen in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplans Südlicher Oberrhein, im FFH- Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl zuzulassen.


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wir wenden uns an Sie in Sorge um den Erhalt eines Kerngebietes der besonders wertvollen Landschaft im inneren Kaiserstuhl.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 22.1.2015 im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens für den Neubau eines großen Komplexes mit Weingut, Gaststätte und Ferienwohnungen in einer der schönsten und wertvollsten südbadischen Landschaften, in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Naturschutzgebieten „Badberg und Haselschacher Buck“ sowie „Schelinger Weide und Barzental“ die Abweichung von der im Regionalplan enthaltenen Ausweisung einer Grünzäsur zugelassen und damit den Weg frei gemacht für die nächsten planungsrechtlichen Schritte der Gemeinde.

Der Neubaukomplex ist zwischen den Ortsteilen Oberbergen und Schelingen der Stadt Vogtsburg am südlichen Ausgang des Hessentales im Außenbereich geplant. Der Standort liegt in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplanes, darüber hinaus vollständig im FFH-Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl.

Die geplanten Maßnahmen sind im Hinblick auf Flächenverbrauch und Bauvolumen außergewöhnlich massiv und stellen einen erheblichen Eingriff in eine bislang kaum gestörte, mehrfach geschützte Landschaft dar. Das wurde in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar auch so gesehen, aber nicht angemessen gewichtet. Hierzu können aus unserer Sicht auch die beschönigenden und verharmlosenden Darstellungen beigetragen haben, die sich in den Antragsunterlagen der Stadt Vogtsburg wie auch in dem zugehörigen Umweltbericht finden.

Ein öffentliches Interesse für einen Neubau an diesem sensiblen Standort, welches möglicherweise die Zielabweichung bezüglich der Grünzäsur rechtfertigen könnte, wird im Antrag der Stadt Vogtsburg unterstellt und ist offenbar in die Abwägung des Regierungspräsidiums eingeflossen. Aus unserer Sicht geht es hier aber in erster Linie um private
wirtschaftliche Interessen, die verständlich sind, nicht jedoch dazu führen dürfen, dass übergeordnete Ziele der Raumordnung wie eben eine Grünzäsur ausgehebelt werden.

Gegen eine positive Entscheidung auf Zulassung einer Zielabweichung gem. § 24 Landesplanungsgesetz (LplG) sprechen die folgenden Aspekte:


1. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. (§ 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 Satz 1 LplG). Wir können nicht erkennen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die angestrebte Zielabweichung ist u. E. unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, sie widerspricht wichtigen Grundzügen der Planung. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist nicht
nachvollziehbar.

2. Das Vorhaben liegt vollständig in einer Grünzäsur des Regionalplanes Südlicher Oberrhein. Grünzäsuren sind von der Zielsetzung her für eine Besiedelung tabu. (vgl. Ziffer 3.1.2 des Regionalplanes). Die Bedingungen, die lt. Regionalplan für eine Ausnahme erfüllt sein müssen, liegen nicht vor, nämlich Planungen für „standortgebundene bauliche Anlagen der Land- und Forstwirtschaft sowie standortgebundene bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur“.

3. Das Vorhaben liegt vollständig in einem Gebiet des europäischen Natura-2000-Netzwerkes, und zwar deckungsgleich als FFH-Gebiet wie auch als Vogelschutzgebiet. Abweichend von der Meinung der Gutachter halten wir eine erhebliche
Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes durch das Projekt für gegeben und daher nach § 38, Abs. 2 NatSchG für unzulässig.

4. Das Vorhaben könnte nach § 38, Abs 3 NatSchG nur zugelassen werden, wenn es „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig“ wäre. Dies ist jedoch bei diesem Vorhaben nicht der Fall. Es verfolgt ganz überwiegend private wirtschaftliche Interessen.

5. Es gibt im gesamten Kaiserstuhl kein Gebiet, das auch nur annähernd eine solche Häufung von großen und kleineren Naturschutzgebieten aufweist wie die Umgebung von Oberbergen und Schelingen. Dies zeigt, dass sich hier besonders wertvolle Bereiche befinden, und zwar unter wissenschaftlichen, naturschutzfachlichen, touristischen und ethischen Aspekten. Die geplante massive Beeinträchtigung dieses Gebietes wäre geradezu ein Sakrileg, das großes Unverständnis und Protest in der Öffentlichkeit hervorrufen würde.

6. Die Umgebung von Schelingen unter Einschluss des Talganges nach Oberbergen ist mit ihrer vielfältig strukturierten Landschaft eines der reizvollsten Gebiete im gesamten Kaiserstuhl. Es hat daher besondere Bedeutung für den Tourismus, der im Kaiserstuhl stark an Natur und Landschaft ausgerichtet ist. Eine Bebauung in dem fraglichen Gebiet, verbunden mit Verlärmung, Verrummelung und massiven Eingriffen, wäre im Sinne des sanften, landschaftsorientierten Tourismus im Kaiserstuhl schädlich und im Interesse vieler Besucher unerwünscht. Vgl. dazu die Grundsätze von „Plenum
Kaiserstuhl“ und von „Naturgarten Kaiserstuhl – kaiserlich genießen“ (z.B. in der „Plenum-Abschlussbroschüre“, 2014), nicht zuletzt auch das von der Gemeinde Vogtsburg initiierte und von Plenum unterstützte Projekt zur „Landschaftsentwicklung der Talgänge im inneren Kaiserstuhl“.

7. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die einzige Anbindung des Weingutes an den Straßenverkehr über die Ruländerstraße im östlichen Ortsausgang von Oberbergen erfolgen soll. Diese Straße ist sehr schmal, sie wird auf
der einen Seite durch Privatgrundstücke, auf der anderen Seite durch steile Rebböschungen (Natura 2000!) begrenzt und ist derzeit im weiteren Verlauf für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Es ist schwer vorstellbar, wie dieses Sträßchen für den zu erwartenden Verkehr - auch mit großen Fahrzeugen – tauglich gemacht werden soll. Im Übrigen kommen die Anlieger vom Regen in die Traufe: anstelle der Störungen durch das Weingut innerorts müssten sie künftig mit den Baumaßnahmen und dem Verkehr zum/vom neuen Weingut leben.

8. Mit der Verletzung wichtiger zeitgemäßer Ziele der Raumordnung und des Natur- und Landschaftsschutzes im Allgemeinen (schonender Umgang mit der Fläche, Vermeidung von Bauen im Außenbereich, Bewahrung von Biodiversität und landschaftlicher Vielfalt) wie auch im Speziellen (Beeinträchtigung der Grünzäsur sowie des Natura-2000-Gebietes) steht das Vorhaben im Widerspruch zu den Zielsetzungen nicht nur vergangener Landesregierungen, sondern insbesondere auch zu den
Zielsetzungen der amtierenden Grün-Roten Landesregierung (vgl. Koalitionsvertrag 2011, S.S. 35 ff.). Wir sind daher sehr enttäuscht und verwundert über die positiven Weichenstellungen des Regionalverbandes (Planungsausschuss, Stellungnahme vom 15.07.2014) wie auch des Regierungspräsidiums Freiburg. Durch dessen Zulassung der Abweichung vom Regionalplan (vom 22.01.2015) werden wichtige politische Ziele der Landesregierung unterlaufen und es wird in der Öffentlichkeit ein fragwürdiges Zeichen gesetzt.


Dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall schaffen würde, wird in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar thematisch aufgegriffen, aber in seiner Tragweite nicht ernst genug genommen. Wir sind sehr besorgt, dass mit dieser Entscheidung einem Missbrauch des Instruments „Zielabweichungsverfahren“ mit schädlichen Folgen für Natur und Landschaft auch an anderen Stellen Tür und Tor geöffnet wird.

Die Unterzeichner wollen eine Erweiterung und Verlagerung des betroffenen Weingutes nicht grundsätzlich verhindern. Sie halten aber den jetzt angestrebten Standort aus den genannten Gründen für völlig ungeeignet. Sie bitten deshalb den Petitionsausschuss, die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen zu überprüfen und den betroffenen Weinbaubetrieb bei der Suche nach einem geeigneteren Standort zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Brigitte Dahlbender,BUND-Landesvorsitzende
Dr. Andre Baumann, NABU-Landesvorsitzender
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Immer noch hohe Nitratbelastung des Grundwassers im Landkreis Emmendingen
Die Themen Grundwasser und Grundwasserschutz sind wichtige Aufgaben des BUND und wir verstehen uns auch als Lobby der „Wassertrinker“ und des Bodenschutzes. Seit Jahrzehnten beschäftigen uns die Grundwasserthemen im Landkreis, z.Bsp. die sanierte Teninger Altlast und die immer noch problematische Köndringer Altlast.

Theoretisch dürfte die Trinkwasserbeschaffung im Landkreis Emmendingen kein Problem sein, denn der Landkreis „sitzt“ auf einem der größten Grundwasserseen Europas mit geschätzten 45 Milliarden Kubikmetern Volumen im Oberrheingraben. Doch die Realität ist leider eine andere, wie aktuell die Beispiele Herbolzheim und Wyhl zeigen:

*Seit mehr als fünf Jahren ist die Stadt Herbolzheim auf der sehr teuren und schwierigen Suche nach geeigneten, guten Trinkwasservorkommen.
*Der aktuelle Grenzwert für Nitrat in Trinkwasser liegt laut der deutschen Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung der Gemeinde Wyhl vom 25.09.2014 zeigt ein Messergebnis bei Nitrat von 48,3 mg/l. Das ist kein Grund zu Panik, wohl aber ein Zeichen, dass auch im Landkreis Emmendingen noch viel zu tun ist.

Der große unterirdische Trinkwassersee am Oberrhein ist an vielen Stellen mit Schadstoffen aus Altlasten, aber auch mit Problemstoffen aus der Landwirtschaft, mit Pestiziden und Nitrat belastet.

Die Nitratbelastung des Grundwassers ist hauptsächlich auf den Einsatz von mineralischem und organischem Dünger zurückzuführen. Die Art und Weise der Bewirtschaftung spiegelt sich im Grundwasser wieder. Der Anbau von Mais in der Rheinebene zeigt sich in einer flächenhaften Belastungsfahne. Auch die intensiv gedüngten Sonderkulturen und der Wein bringen starke Belastungen in den Vorbergzonen von Schwarzwald und Vogesen und im Abstrom des Kaiserstuhls. Wenn Gemeinden wie Sasbach oder Endingen in der Vergangenheit auf Grund der Nitratbelastungen neue, viele Millionen Euro teure Brunnen bohren mussten, dann gab es erstaunlicherweise keine öffentliche Diskussion zu den Ursachen des Problems. Bei Konflikten um die Ausweisung von neuen Wasserschutzgebieten haben die "Wassertrinker” die schwächste Lobby.

Aus diesem Grund hatten wir Herrn Landrat Hurth gebeten, uns über den aktuellen Stand und die Entwicklungen der Grundwasser-Schadstoffwerte (insbesondere Nitrat) im Landkreis Emmendingen zu informieren. In der Anlage senden wir Ihnen die erfreulich umfangreiche Antwort des Landratsamtes Emmendingen und Links zu Tabellen der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg).

Die Antwort im Anhang zeigt zwar teilweise Verbesserungen auf, allerdings liegen die Belastungen immer noch auf einem sehr hohen Niveau. 8 Messstellen zeigen einen fallenden, 8 Messstellen einen steigenden Nitratwert. Seit vielen Jahren ist das Nitratproblem bekannt, aber die Fortschritte sind leider bescheiden. Die besonders starke Belastung Südbadens und des Landkreises Emmendingen zeigen die beigelegten Farbfolien der LUBW, aber auch die aktuellen Probleme in Wyhl und Herbolzheim.

Im jüngsten „Nitratbericht“ der EU-Kommission wird Deutschland als eines von wenigen Ländern für seine »sehr schlechte« Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerügt, die eine Verschlechterung der Gewässerqualität verbietet. Der BUND fordert eine effizientere Düngemittelverordnung, die das Grund- und Trinkwasser schützt und Bäche, Flüsse und Meere entlastet.

Wenn wir als BUND die Nitratbelastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft kritisieren, dann müssen wir aber auch sagen, dass unsere Landwirte immer mehr der internationalen Konkurrenz ausgesetzt sind. Das geplante Freihandelsabkommen TTIP wird den Druck, mehr Gift und mehr Dünger einzusetzen, noch verstärken.

Axel Mayer, Regionalgeschäftsführer Renate Hund, Kreisvorstand
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NABU: Bundesrat muss Wiederverwendung von Elektrogeräten stärken
Massive Ressourcenvernichtung muss beendet werden

Der NABU hat den Bundesrat aufgefordert, beim Entwurf des Bundeskabinetts zum neuen Elektrogerätegesetz nachzubessern. Die Wiederverwendung von Elektrogeräten müsse angesichts immer knapper werdender Ressourcen gestärkt werden, so der NABU angesichts der am morgigen Freitag geplanten ersten Lesung im Bundesrat. Es dürfe kein Separierungsverbot bei kommunalen Sammelstellen geben. Die Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, funktionstüchtige oder leicht reparierbare Elektroaltgeräte extra zu sammeln und diese entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit qualifizierten Wiederverwendungsstellen aufzubereiten und als Second-Hand-Geräte zu verkaufen. "Bislang macht der aktuelle Kabinettsentwurf es fast unmöglich, Elektrogeräte länger zu nutzen und wiederaufzubereiten. Wenn in Deutschland mehr als 34.000 Tonnen einsatzfähige Geräte in den Müllcontainern der Recyclinghöfe landen, ist das eine massive Ressourcenvernichtung", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Jährlich werden in Deutschland rund 690.000 Tonnen Elektroschrott gesammelt, der aber zu geschätzten fünf Prozent aus funktionsfähigen oder leicht reparierbaren Geräten besteht. "Der Gesetzgeber muss die kommunalen Sammelstellen und die Rücknahmestellen im Handel dazu verpflichten, funktionierende Geräte von den Abfallströmen zu trennen, um ihnen somit die Möglichkeit auf ein zweites Leben zu gewähren. Elektrogeräte werden mit viel Energie und Ressourcenaufwand in den globalen Wertschöpfungsketten unter teils unmenschlichen Bedingungen hergestellt. Ziel muss es sein, Produkte so lange zu nutzen, wie es möglich ist", so Miller.

Die Forderungen des NABU werden aus der Praxis unterstützt. Gemeinsam mit der Plattform Reparatur Revolution hat der NABU eine Umfrage unter mehr als 1.000 Reparaturbetrieben in Deutschland durchgeführt. Das Ergebnis: Mehr als zwei Drittel der Betriebe befürworten einen besseren Zugang zu Elektro- und Elektronikteilen zum Beispiel durch die Vorsortierung von Altgeräten bei Sammel- und Rücknahmestellen. Um das umwelt- und ressourcenschonende Reparieren von Elektrogeräten attraktiver zu machen, fordern die Reparaturhandwerker einen besseren Zugang zu Ersatzteilen, eine bessere Verbraucheraufklärung bezüglich der Nachhaltigkeit von Reparaturen sowie ein verpflichtendes reparaturfreundliches Design von Elektrogeräten.
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NABU: Wo Bundesrat und Bundestag beim Fracking nachbessern müssen
Goldgräberstimmung zur Ausbeutung fossiler Energien verhindern

Anlässlich der morgigen ersten Lesung des Fracking-Gesetzespakets im Deutschen Bundestag und der abschließenden Beratungen des Bundesrats am Freitag warnt der NABU vor einer Abkehr von der Energiewende. „Wer eine Goldgräberstimmung nach fossilen Energien verhindern will, darf Fracking nicht zulassen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Wir rufen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf, Fracking in Deutschland zu verhindern.“ Gemeinsam mit mehr als zwanzig weiteren Umwelt- und Naturschutzverbänden hat sich der NABU dazu am heutigen Mittwoch in einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt und ein Fracking-Verbotsgesetz von ihnen gefordert.

Miller empfahl den Bundesländern, dem Antrag des Umweltausschusses des Bundesrats am Freitag zu folgen und das Aufbrechen und die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zu verbieten. Die Bundesregierung habe es bisher nicht vermocht, den Schutz von Mensch, Natur und Grundwasser hinreichend sicherzustellen. Parlament und Bundesländer seien deshalb gefordert dort nachzujustieren, wo die Regierung geschlampt habe, so Miller.

„Zwar ist das Votum des Bundesrats für die Bundesregierung nicht rechtlich bindend. Doch die Bundesregierung täte nicht gut daran, sich über das Votum der Länder hinwegzusetzen. In einem Bundesland, dass kein Fracking will, darf auch kein Fracking stattfinden“, so Miller.

Der NABU forderte zudem die Abgeordneten des Bundestags auf, auch ohne ein entsprechendes Votum des Bundesrats das Gesetzespaket in wesentlichen Punkten nachzubessern. „Die auf Betreiben von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier vorgeschlagene Expertenkommission muss in jedem Fall gestrichen werden“, forderte Miller. Er warnte davor, dass die Kommission – an allen demokratischen Prinzipien vorbei – der kommerziellen Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking Tür und Tor öffnen könne.

Auch die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser lehnt der NABU ab. „Mit Fracking würden die ungelösten Probleme, die heute bereits bei der Verpressung von Lagerstättenwasser der Erdöl- und Erdgasförderungen bestehen, noch erheblich vergrößert“, warnte Miller. So wurden in der Vergangenheit durch das niedersächsische Landesamt für Geologie und Bergbau wiederholt erhöhte Werte der krebserregenden Substanz Benzol an Lagerstättenwasserleitungen gemessen.

Aus NABU-Sicht ist es darüber hinaus ein Skandal, dass Sandsteinformationen in und unter Natura 2000-Gebieten vom Fracking nicht ausgenommen sind. Wichtige Erholungs- und Schutzgebiete für Mensch und Natur würden so unterwandert.

„Wer es mit der Energiewende ernst meint und Klima- und Naturschutz nicht gegeneinander ausspielen will, muss jetzt für einen klaren Rechtsrahmen sorgen“, forderte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Jeder Ministerpräsident und jeder Abgeordnete trage am Ende persönlich dafür Sorge, dass in seinem Bundesland und in seinem Wahlkreis Mensch und Natur geschützt seien.
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Eintauchen in König Artus´ Welt
Der Mundenhof wird am Sonntag, 10. Mai, zum mittelalterlichen Schauplatz

Erlebnistag von 11 bis 17 Uhr für die ganze Familie rund ums Thema „Leben auf Bauernhöfen im Mittelalter“

Da werden die Kinder staunen: Seile machen, Papier schöpfen, Körbe flechten – viele Kenner und Könnerinnen alter Handfertigkeiten tragen ihr Scherflein bei zu einem außergewöhnlichen Fest, das den Mundenhof am Sonntag, 10. Mai, in eine längst vergangene Ära versetzt.

Das Mittelalterfest ist einer der traditionellen Publikumsmagneten auf dem Mundenhof. Dieses Jahr findet es im Innenhof und auf den angrenzenden Koppeln des KonTiKi statt. KonTiKi (Kontakt-Tier-Kind) ist die naturpädagogische Bildungs- und Freizeiteinrichtung auf dem Naturerlebnispark Mundenhof. Veranstaltet von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Fördergemeinschaft und den Kinder und Eltern des KonTiKi, steht das Fest ganz im Zeichen des Alltags auf mittelalterlichen Bauernhöfen und des 25-jährigen Jubiläums des KonTiKi.

Dazu wurden Handwerkerinnen und Handwerker aus der Region und aus ganz Baden-Württemberg eingeladen, um dem Publikum traditionelle Handwerkstechniken vorzuführen. An vielen Stationen dürfen die Gäste nicht nur zusehen, sondern auch selbst aktiv werden.

Mit Trommeln und Schalmeien eröffnen um 11 Uhr die Spielleute „Heidenspaß“ das Fest. Mit dabei sind auch die Mittelaltergruppen Comitatus 1280, Historisches Eschbach, Communis considere und Breisgauer Ritterschaft.

Auf dem KonTiKi-Innenhof bekommen Besucher einen Einblick in die Wollverarbeitung. Die Schafe sind schon geschoren, aber die Wolle muss noch gewaschen, gezupft, gekämmt und gesponnen werden. Auch beim Weben können die Gäste mittun.

Handwerksbegeisterte können in einer originalgetreuen Feldesse und Schmiede den Hammer schwingen. Oder die Zweimannsäge und das Beil bedienen, um aus Baumstämmen Kleinholz zu machen. Auch ein Papierschöpfer hat seinen Stand aufgebaut.

An mehreren Tafelrunden auf der Koppel und in der Scheune dürfen Besucher schmausen wie König Artus höchstselbst. Es gibt Stockbrot und kräftige Suppe auf dem Feuer, Waffeln und Apfelsaft zum Kühlen der Kehlen. Im Garten wird Kräutersalz, das Gold des Mittelalters, hergestellt. Die Firma Grünspecht wird den Dachstuhl des alten Pumpenhäuschens am Nistplatz abreißen und einen neuen zimmern – natürlich nur mit altem Handwerkszeug. Das Aufstellen des Dachstuhls ist für Nachmittag geplant.

Ein Abschlussumzug um 16.30 Uhr rundet das Mittelalterfest auf dem Mundenhof ab. Der Einritt für Erwachsene beträgt 2 Euro. Kinder bis 18 Jahre zahlen keinen Eintritt.
 
 



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