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Donnerstag, 28. März 2024
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Verschiedenes

 
NABU zum Umgang mit dem Wolf: Tatsachen statt Spekulationen
Praktikabler Herdenschutz anstelle von Scheindebatten

Berlin/Bremen – Der NABU appelliert zum Treffen der Umweltminister an Bund und Länder, das Thema Herdenschutz endlich in den Fokus zu rücken, um eine möglichst konfliktarme Koexistenz von Mensch, Weidetier und Wolf zu ermöglichen.

„Wolf und Weidehaltung schließen sich nicht aus. Herdenschutz ist das A und O für das Zusammenleben mit Wölfen. Deshalb müssen Weidetierhalter, die in Herdenschutz investieren, grundlegend finanziell unterstützt und beraten werden. Das Wildtier Wolf kennt keine Landesgrenze. Wir erwarten, dass die Länder über ihre Grenzen hinaus zusammenarbeiten, um gemeinsame Standards im Herdenschutz zu entwickeln. Daneben ist die aktive Mitarbeit der landwirtschaftlichen Verbände notwendig, um den Herdenschutz auch praxisnah umsetzen zu können“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller anlässlich der Umweltministerkonferenz in Bremen.

Weidetierhaltung ist aus Sicht des NABU unersetzbar für den Erhalt des Dauergrünlands und der biologischen Vielfalt. Dass heute aber immer weniger Kühe auf Weiden zu sehen sind, ist nicht dem Wolf, sondern der verfehlten Agrarpolitik geschuldet. Der Wolf ist in vielen Fällen, besonders für die Schäferei, der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Die grundlegend prekäre Situation der Weidehaltung darf durch den Wolf nicht vertuscht werden. Der NABU arbeitet beim Thema Wolf bereits aktiv mit Weidetierhaltern zusammen und sucht gemeinsam nach praktikablen Lösungen. Hier ist insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert, neben bestehenden und bewährten Herdenschutzpraktiken auch die Erforschung neuer intelligenter Herdenschutzkonzepte zu fördern.

„Das Artenschutzrecht lässt es bereits heute zu, Wölfe, die von Experten als verhaltensauffällig eingestuft werden, zu entnehmen. Ständige Forderungen nach einer Bejagung von Wölfen schießen jedoch konsequent am Ziel vorbei und lenken von den eigentlichen Herausforderungen im Herdenschutz ab. Denn es ist unerheblich, ob sich ein oder zehn Wölfe in einem Gebiet befinden: solange Weidetiere ungeschützt bleiben, sind und bleiben sie leichte Beute“, so NABU-Leiterin Artenschutz Claudia Grünewald.

Wer als Gesprächspartner ernst genommen werden wolle, sollte bei den Fakten bleiben und dürfe nicht länger wissenschaftliche Erkenntnisse oder juristische Tatsachen im Sinne der eigenen Interessen verdrehen und instrumentalisieren. Die Bejagung der Wölfe in Finnland und Schweden sei EU-rechtswidrig. Gegenwärtig seien deshalb vom EuGH Verfahren gegen Schweden und Finnland anhängig bzw. eingeleitet worden Die Bundesrepublik Deutschland wäre schlecht beraten, diesen Beispielen blind zu folgen. Zumal damit den beteiligten Interessengruppen am wenigsten geholfen sei. „Bund und Länder dürfen bisherige Versäumnisse im Herdenschutz nicht länger ignorieren und müssen sich endlich für die Belange der Weidetierhalter einsetzen“, so Grünewald.
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Dem Wegwerftrend Grenzen setzen
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Reduzierung von Einwegplastik

Die EU-Kommission hat am Montag, 28. Mai 2018, ihre Pläne zur Begrenzung von Einwegplastik vorgestellt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert die Bundesregierung auf, ein ambitioniertes Vorgehen zu unterstützen:

„Statt Müll teuer beseitigen zu müssen, ist es besser, den Müll gar nicht erst zu produzieren. Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wünscht sich weniger und umweltfreundlichere Verpackungen. Deshalb ist es richtig, über Verbote bestimmter Einwegplastik-Produkte zu sprechen, wenn es gute und preiswerte Alternativen gibt. Sie müssen aber in eine Strategie eingebunden sein, die einen Systemwandel zur Kreislaufwirtschaft ermöglicht.

Die Bundesregierung muss die Initiative gegen Einwegplastik unterstützen. Denn nur wenn alle an einem Strang ziehen, lassen sich die Müllberge verkleinern. Und auch auf nationaler Ebene kann die Politik dem Wegwerftrend Grenzen setzen: durch verpflichtende Mehrwegquoten, eine verbraucherfreundliche Ausweitung des Pfandsystems und Mehrwegpflicht bei Großveranstaltungen.“
 
 

 
Trendwende auf Freiburgs Dächern anhaltend
Auf Erfolgskurs - Seit einem Jahr läuft die Photovoltaikkampagne „Dein Dach kann mehr!“ – Weitere Informationsveranstaltungen im Juni – Zuwachs in Freiburg stärker als im Bundesgebiet

Im Jahr 2017 wurden mehr Photovoltaik-Anlagen gebaut als in den vergangenen Jahren. Dieser Trend geht weiter! In Deutschland gab es 2017 rund 15 Prozent mehr PV-Anlagen gegenüber den beiden Jahren davor. In Freiburg hat sich der Zuwachs 2017 in Bezug auf das Jahr 2016 sogar mehr als verdreifacht.

„Wir freuen uns, dass der Zuwachs an PV-Anlagen auf Freiburgs Dächern anhält und hoffen natürlich, dass er noch weiter steigen wird. Es gibt weiterhin noch großes Potenzial zur wirtschaftlichen Erzeugung von Solarstrom auf Freiburgs Dächern“, so Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik.

Im Mai 2017 startete die PV-Kampagne „Dein Dach kann mehr!“. Als Vorbereitung der Photovoltaik-Kampagne hatte die Stadt Freiburg eine Studie zur Wirtschaftlichkeit von PVAnlagen in Auftrag gegeben. Die Studie kam zu dem Schluss, dass PV-Anlagen auf Dächern von Ein- und Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich sind, und zwar sowohl bei vollständiger Einspeisung, als auch bei Eigennutzung des erzeugten Stromes.

Daraufhin entwickelte die Stadt Freiburg die PV-Kampagne mit vielen Informations- und Beratungsangeboten für Freiburgerinnen und Freiburger.


Im Juni wird die Stadt weitere Informationsveranstaltungen im Rahmen der PV-Kampagne organisieren. So gibt es am Montag, 11. Juni, im Bürgerhaus Seepark und am Donnerstag, 21. Juni, im Grünhof jeweils von 20 bis 22 Uhr nochmals zwei Informationsveranstaltungen. Dort werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger, wie eine Photovoltaik-Anlage gewartet oder wie eine Jahresendabrechnung gemacht wird, welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind und viele weitere Fragen geklärt.

Auch ein Workshop zu den Kosten und Leistungen der eigenen PV-Anlage, der im letzten Jahr von den Teilnehmenden sehr gut bewertet wurde, wird wiederholt. Am Montag, 25. Juni, können Interessierte von 18 bis 21 Uhr in der Fabrik in der Habsburgerstraße zusammen mit einem Experten der Energieagentur die Wirtschaftlichkeit der eigenen PV-Anlage durchrechnen.

Wie bisher werden zweimal im Monat Beratungen im neuen Rathaus im Stühlinger angeboten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass ein Solarexperte direkt nach Hause kommt.

Neu hinzugekommen ist ein Informationsfilm. Er erklärt die Vorteile einer PV-Anlage auf dem Dach, wie die Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen, der eigene Beitrag zum Klimaschutz und last but not least das Geld, das die PV-Anlage langfristig verdient.

„Mit diesem Paket wird der Zubau von neuen PV-Anlagen in Freiburg weiterhin ansteigen“, ist sich Klaus von Zahn, Leiter des Umweltschutzamtes, sicher.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.freiburg.de/pv über die gesamte PV-Kampagne informieren und sich zu den Beratungen oder dem Workshop anmelden.
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Freiburg: Jungkröten wandern dieses Jahr so früh wie noch nie
Waldwege am östlichen und südlichen Waldseeufer gesperrt

Die Jungkröten am Waldsee wandern dieses Jahr so früh wie noch nie. Damit die an Land gehenden jungen Grasfrösche und junge Erdkröten sicher in den Sternwald gelangen können und nicht von Radlerinnen und Radlern oder Wandernden übersehen und überfahren werden, sind die Waldwege am östlichen und südlichen Waldseeufer für die Zeit der Jungkrötenwanderung gesperrt.
 
 

 
Förderung der Biodiversität - Es summt auf den Friedhöfen in Freiburg
Bienenvölker haben sich auf dem Hauptfriedhof, in St. Georgen und auf dem Bergäckerfriedhof angesiedelt

Es summt auf den Friedhöfen in Freiburg. Viele Bienenvölker haben sich auf den Freiburger Friedhöfen angesiedelt. So zum Beispiel drei Bienenvölker im ruhigen, nordwestlichen Teil des Hauptfriedhofs. In St. Georgen stehen Bienenkästen mit zehn bis 20 Völkern auf der großen Wiese hinter der Einsegnungshalle. Dort werden demnächst die ersten Jungvölker einziehen. Auf dem Bergäckerfriedhof in Littenweiler sind schon seit zwei Jahren Bienen mit zehn bis 20 Völkern.

Durch die derzeit vielen blühenden Blumen, Sträucher und Bäume sind die Bienen sehr aktiv, sie bestäuben die unterschiedlichen Pflanzen und tragen so zur biologischen Vielfalt bei. Zudem sichern sie auch die Nahrungsquellen vieler Tiere. Auf den sorgfältig bepflanzten Freiburger Friedhöfen finden sie ein vielfältiges Blütenangebot vom Frühling bis zum Spätsommer. Menschen brauchen übrigens keine Angst vor den Honigbienen zu haben, denn sie sind grundsätzlich friedlich.

Über den ganzen Sommer werden die Bienen von Blüte zu Blüte fliegen können. Je nach Blütenvielfalt und Standort kann der Honig von Jahr zu Jahr unterschiedlich schmecken. Gespannt kann man auf den diesjährigen Honig vom Hauptfriedhof sein, der von den Stadtimkern Freiburg hergestellt und vermarktet wird. Seit kurzem gibt es auch auf dem Bergäckerfriedhof den Friedhofshonig.
 
 

 
NABU und WWF: OVG Greifswald lehnt Baustopp von Nord Stream 2 ab
Entscheidung gegen Naturschutz und Beteiligungsrecht der Naturschutzverbände

Berlin/Greifswald – Zwei Wochen nach Beginn der Baggerarbeiten in der Ostsee hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Antrag des NABU auf einen vorläufigen Baustopp für die umstrittene Gaspipeline Nord Stream 2 abgelehnt. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Es ist ein schwarzer Tag für den Naturschutz, wenn den privatwirtschaftlichen Interessen von Nord Stream 2 Vorrang vor dem Schutz bedrohter Arten und Lebensräume eingeräumt wird. Auf der Grundlage eines aus unserer Sicht rechtswidrigen Beschlusses werden Schutzgebiete in der Ostsee zerstört. Nord Stream 2 hat erfolgreich auf die Kostenkarte im Falle eines Baustopps gesetzt. Offensichtlich wiegt Geld mehr als die Natur. Wir werden die Entscheidung jetzt prüfen. Gleichzeitig bestätigt das Urteil, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache völlig offen ist. Das würde bei einer erfolgreichen Klage des NABU bedeuten, dass die Pipeline zurückgebaut werden muss. Ein unkalkulierbares Risiko für die am Projekt beteiligten Firmen.“

Am 2. März hatte der NABU in einem Eilverfahren Klage gegen den Bau von Nord Stream 2 eingereicht. Ein Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund hatte den Baubeginn im Greifswalder Bodden ab dem 15. Mai erlaubt. Daher sah sich der NABU gezwungen, eine zusätzliche Zwischenverfügung zu beantragen, sozusagen einen Eilantrag im Eilverfahren. Dieser ist jetzt abgelehnt worden. Das Gericht argumentiert mit der Komplexität des Verfahrens und behandelt dabei maßgebliche Fragen des Rechtstreits noch gar nicht. Drei Monate nach Eröffnung des Verfahrens.

Die Entscheidung ist auch deshalb nur schwer nachzuvollziehen, weil nur wenige Tage nach Beginn der Baggerarbeiten massive Verschmutzungen durch Schmierfette im Baugebiet aufgetreten sind. Es wurden Proben vom Staatlichen Umweltamt genommen und die Polizei ermittelt. Es gilt als sicher, dass Nord Stream 2 der Verursacher ist.

NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff: „Die Verunreinigungen an den Stränden des Greifswalder Boddens sind ein klares Alarmsignal und zeigen, welche Risiken das Projekt Nord Stream 2 für Mensch und Umwelt bringt. Die heutige Entscheidung macht uns betroffen, da die möglichen Folgen für Mergelriffe und Wasserpflanzen, Schweinswale und Meeresenten noch schwerer wiegen können. Erstaunlich ist auch, dass das Gericht den überholten Argumenten von Nord Stream 2 zur Energiesicherheit folgt anstatt auf führende Energiexperten zum Beispiel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zu hören, welche die Gaspipeline für energiepolitisch falsch halten. Jetzt hoffen wir auf eine andere Entscheidung im Hauptsacheverfahren.“

Im Hauptsacheverfahren kritisiert der NABU neben den schädlichen Umweltauswirkungen auch Fehler im Genehmigungsverfahren, so sind zum Beispiel Umweltverträglichkeitsprüfungen unvollständig. Zusätzlich wird auf die noch ausstehenden Genehmigungen in anderen Ostsee-Anrainerstaaten hingewiesen.

Die Klage des NABU wird fachlich und finanziell vom WWF Deutschland unterstützt.
Jochen Lamp, Leiter des WWF-Ostseebüros: „Wir sind entsetzt über das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht. Sie schwächt den Stellenwert des Meeresnaturschutzes. Wenn man bei wirtschaftlich wichtigen Vorhaben zunächst den Schaden zulässt und ernsthafte Prüfungen erst stattfinden, wenn Umweltschäden nicht mehr repariert werden können, verschlechtert man Naturschutzstandards gravierend. Dies wird auch die Entscheidungen in Dänemark und Schweden beeinflussen, deren Genehmigungen für das Projekt noch ausstehen.“
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GAP-Pläne der EU-Kommission sind ein Drama für die Artenvielfalt
Tschimpke: Merkel und Klöckner müssen dafür sorgen, dass für den Naturschutz ausreichend Mittel bereitgestellt werden

Berlin/Brüssel – Die EU-Kommission hat heute ihre lang erwarteten Gesetzesvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Das Kernstück der Reformvorschläge sieht eine massive Renationalisierung der Entscheidungskompetenz über die Agrarsubventionen vor. Fördergelder für den Naturschutz werden noch immer nicht ausreichend bereitgestellt, obwohl hier eklatanten Finanzierungslücken bestehen.

Dazu NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Die Pläne der EU-Kommission sind ein Drama für die Artenvielfalt. Sie ignorieren auf geradezu groteske Weise eine dringend erforderliche Zweckbindung von Geldern für den Naturschutz. Mit der GAP wird sich eine neue Welle von Subventionen für umweltschädliche und ineffiziente Formen der Landwirtschaft über die Landschaft ergießen. So können die Veränderungen nicht angegangen werden, die die Landwirtschaft in Europa dringend braucht für eine nachhaltige Zukunft. Die EU-Kommission zeigt mit diesen Vorschlägen, dass sie nicht vorhat, entschieden gegen den vielfach wissenschaftlich belegten dramatischen Verlust der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft vorzugehen. Es werden keine zweckgebundenen Gelder für das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura2000 bereitgestellt, stattdessen sind Kürzungen für den Naturschutz vorgesehen. Das dringend nötige Umsteuern zu einer nachhaltigeren Landnutzung ist mit diesen Vorschlägen jedenfalls nicht möglich.

Mitgliedsstaaten und EU-Parlament müssen jetzt ran, um die Artenvielfalt vor dem Kollaps zu retten. Frau Merkel, Frau Klöckner und die deutschen EU-Parlamentarier müssen sicherstellen, dass auf europäischer Ebene genügend Geld für den Naturschutz zur Verfügung steht, dass die Landwirtschaft mit einer fundamentalen Umgestaltung beginnen kann und dass das Konsumverhalten nachhaltiger ausgerichtet wird. Es ist höchste Zeit, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der Agrarpolitik der EU durchzusetzen.“
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Schicksal von Uferschnepfe, Kiebitz & Co. hängt am seidenen Faden
Vogelschutz-Experten: Ohne naturverträgliche Agrarpolitik haben Wiesenbrüter in Europa keine Chance

Berlin, Brüssel – Der NABU begrüßt den neuen EU-Aktionsplan zum Schutz von Wiesenbrütern im landwirtschaftlich genutzten Feuchtgrünland, der heute vom Michael-Otto-Institut im NABU in Brüssel gemeinsam mit europäischen Partnern des BirdLife-Netzwerks vorgestellt wird.

Die EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Bund und Länder in Deutschland, sind nun aufgefordert, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Voraussetzung dazu ist aber vor allem eine entsprechende Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ansonsten haben Wiesenbrüter in Europa keine Zukunft. Am 1.Juni werden die Vorschläge der EU-Kommission zur neuen GAP erwartet – bisher durchgesickerte Entwürfe lassen laut NABU das Schlimmste für Vögel und Insekten befürchten.

Aktuelle Analysen zeigen europaweit dramatische Abnahmen der Brutbestände vieler einstmals häufig in Wiesen brütenden Watvögeln. „Erfolgreich brüten können die Vögel heutzutage fast nur noch in speziell für sie unterhaltenen Schutzgebieten. Doch für das Ziel, die Bestände europaweit zu erhalten, gibt es hiervon zu wenige. Auch fehlt das Geld, für ein wirkungsvolles Management“, sagt Dr. Hermann Hötker, Institutsleiter des Michael-Otto-Institut im NABU.

Da die Vögel vor allem in landwirtschaftlich genutzten Lebensräumen vorkommen, hängt ihr Überlegen von der aktuellen Landwirtschaftspolitik ab. Das Fördersystem der GAP, das vor allem pauschal Fläche und Grundeigentum fördert, statt konkrete Leistungen von Landwirten, führt dazu, dass immer intensiver gewirtschaftet wird, Grünland verschwindet, oder häufiger gemäht und gedüngt wird. Das hat auf die Bestände der Wiesenbrüter fatale Auswirkungen.

Außerdem fehlt es an attraktiven Anreizen für Naturschutzmaßnahmen von Landwirten. Diese können sehr effektiv sein und werden gerne angenommen – sie müssen sich aber auch wirtschaftlich lohnen, wie aktuelle Auswertungen im Rahmen des Aktionsplans gezeigt haben. Der NABU fordert daher einen EU-Naturschutzfonds in der GAP in Höhe von 15 Milliarden Euro pro Jahr.

Die im neuen Aktionsplan behandelten Vogelarten sind traditionell auf eine landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft angewiesen, die ihnen in der Vergangenheit einen für sie produktiven Lebensraum boten. Und hier liegen die Lösungsansätze, die der Plan aufzeigt: In Schleswig-Holstein zum Beispiel werden in Grünlandregionen erfolgsorientierte Artenschutzmaßnahmen, gezielter Vertragsnaturschutz und Flächenerwerb als koordinierte Instrumente eingesetzt und verschaffen den Vögeln einen im Durchschnitt über die Jahre ausreichenden Bruterfolg.

Zusatzinfo:
Bei einem Treffen der zuständigen Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten wurden in den vergangenen Tagen neben dem Wiesenlimikolen-Plan acht weitere Artenschutzpläne für bedrohte Vogelarten in Grundzügen verabschiedet. Darunter befindet sich auch ein Aktionsplan für die weltweit und in Deutschland stark bedrohte Turteltaube. Der NABU begrüßt, dass dieser Plan ein zumindest vorübergehendes Verbot der in Südeuropa immer noch legalen Jagd auf diese Art vorsieht. Denn im Rahmen der Planerstellung konnten Wissenschaftler nachweisen, dass die jährlich in der EU geschossenen 1,5 Millionen Turteltauben mehr sind als die Art vertragen kann. Auch das Überleben der Turteltaube hängt jedoch maßgeblich von einer Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik ab.
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