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Freitag, 29. März 2024
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Verschiedenes

 
ÖKO-TEST Erfrischungsgetränke
Ein Glas Zucker

Als Durstlöscher sind trendige Erfrischungsgetränke wie Gurkenlimos, Fassbrausen mit Mangogeschmack und Estragon-Ingwer-Mischungen nicht geeignet, denn sie enthalten oft viel zu viel Zucker. Eine aktuelle Untersuchung des ÖKO-TEST-Magazins zeigt, dass bis zu elf Würfelzucker in einer 330-ml-Flasche stecken. Dazu kommen teilweise Aromen, Farbstoffe, Süßstoffe und unnötige Vitamin- und Mineralstoffzusätze.

ÖKO-TEST hat für die Juli-Ausgabe insgesamt 22 Limonaden, Schorlen und Fassbrausen im Labor auf Schadstoffe untersuchen lassen. Fast alle haben eins gemeinsam: Sie sind zu süß. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, dass Erwachsene im Idealfall maximal 25 Gramm Zucker täglich zu sich nehmen sollen. Diesen Wert knacken drei Limonaden bereits mit einer Dose bzw. 330-ml-Flasche. Stolze zehn bzw. elf Würfelzucker stecken darin.

Auch einige Saftschorlen, denen kein Zucker zugesetzt wurde, sind zu süß. Eine Marke etwa enthält fast sechs Gramm Fruchtzucker pro 100 ml. Das liegt am Mischverhältnis: je mehr Saft, desto mehr Zucker. Fruchtzucker steht unter dem Verdacht, mitverantwortlich für Herzinfarkte und Krankheiten wie Diabetes Typ II und Fettleber zu sein.

ÖKO-TEST wertete bei den Getränken außerdem Aromen und Süßstoffe ab, die den Geschmack künstlich aufpeppen. Auch zugesetzte Vitamine, Mineralstoffe und Farbstoffe haben in den Drinks nichts zu suchen. Denn diese sollen vortäuschen, dass der Verbraucher einen gesundheitlichen Vorteil von ihnen zu erwarten hat – was nicht der Fall ist.

Das ÖKO-TEST-Magazin Juli 2017 gibt es seit dem 29. Juni 2017 im Zeitschriftenhandel.
 
 

 
Karlsruhe: Erstmals Recycling-Beton im Einsatz
Bau der Hauptfeuerwehrwache als städtisches Pilotprojekt

Etwa 75 Prozent des Mülls in Baden-Württemberg sind Bauabfälle. Jährlich 30 Millionen Tonnen dieser Reststoffe belasten die Umwelt, weil sie nur teilweise verwertet werden. Für Abbruch aus Stahlbeton und Mauerziegel bedeutet dies bisher oft eine dauerhafte Deponierung. Sortenrein erfasster Abbruch kann aber auch wieder als Zuschlag in einem hochwertigen Beton eingesetzt werden kann. Während dies in der Schweiz schon seit rund zehn Jahren verbreitete Praxis ist, haben Einsätze in Deutschland noch Pilotcharakter. In Karlsruhe wird nun beim Bau der neuen Hauptfeuerwache erstmals durch die Stadt Karlsruhe ressourcenschonender Ortbeton (RC-Beton) eingesetzt.

„In Baden-Württemberg haben wir noch kein flächendeckendes Angebot für ressourcenschonenden Beton“, bedauert Anne Sick, die Leiterin des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Wegen des geringen Angebots und mangelnder Bekanntheit scheuten sich bislang Planungsbüros und Bauherren noch vor dem Einsatz und wegen der geringen Nachfrage sei es für die Baustoffindustrie derzeit nicht attraktiv, Angebote technisch aufzubauen. Mit dem Einsatz auf der ersten städtischen Baustelle soll nun ein Beitrag zu einer gesteigerten Nachfrage geleistet werden.

„Über 3.600 Kubikmeter RC-Beton fließen in die große Bodenplatte der neuen Hauptfeuerwache“, erklärt der Bauleiter Andreas Mädche vom Architekturbüro H III S harder stumpfl schramm. Für das Projekt müsse der Baustoff leider noch außerhalb des Stadt- und Landkreises bezogen werden. Dadurch komme der Preisvorteil des Materials noch nicht zum Tragen, die Mehrkosten für die gesamte Bodenplatte lägen bei zwei Prozent. Durch günstige Ausschreibungsergebnisse liege der Rohbau aber immer noch unterhalb des berechneten Rahmens. Der Ortbeton für die neue Hauptfeuerwache enthalte etwa 5 Prozent Volumenanteil an wiederverwendetem Betonabbruch. Trotzdem entspreche er immer noch zu 100 Prozent den technischen Anforderungen für diesen Einsatz.

Um für die Zukunft das Angebot für RC-Beton zu verbessern, steht die Stadtverwaltung in ersten Kontakten mit Karlsruher Anbietern von Recyclingmaterial und Transportbeton. „In Zukunft soll der in der Stadt anfallende Abbruch direkt auf ganz kurzem Wege wieder in vollwertigem Beton zum Einsatz kommen", wünscht sich Anne Sick für die städtischen Baustellen. Nur so könnten lokale Wirtschafts- und Stoffkreisläufe geschlossen und weitere Eingriffe in die Natur reduziert werden.

zum Bild oben:
Stellten die Weichen für den ressourcenschonenden Beton (von links nach rechts): Bauleiter Udo Kleiß, Oberpolier Tobias Fritz (beide Lang Bau), Bauleiter Andreas Mädche (Architekturbüros H III S), Projektleiterin der Stadt Susanne Reiß, Amtsleiterin Anne Sick, Joachim Diener und Birgit Holzapfel (Ingenieurgruppe Bauen), Geschäftsführer Thorsten Jung (Lang Bau). / Foto: Stadt Karlsruhe
 
 

 
NABU: Nächste Erörterungsrunde in Lübeck
Schwachstellen am Fehmarnbelt

Miller: Viele offene Fragen beim Planungsverfahren


Am 27. Juni 2017 startet in Lübeck die nächste Erörterungsrunde zur geplanten festen Fehmarnbeltquerung. Nötig geworden ist der zweite Aufschlag, weil über 12.000 teils umfangreiche Einwendungen mit gewichtigen Argumenten gegen das Groß-Projekt die Planfeststellungsbehörde zwangen, erneut wesentliche offene Fragen mit Umweltverbänden, Betroffenen und Vorhabenträger zu besprechen. Die große Menge qualifizierter Einwendungen hat aus Sicht des NABU zwei Dinge deutlich gemacht: Zum einen hat der Vorhabenträger, die staatseigene dänische Bau- und Betreibergesellschaft Femern A/S, nach wie vor keine schlüssigen Antworten auf Fragen u.a. zur Tunnelsicherheit, zum baubedingten Einfluss auf den streng geschützten Ostseeschweinswal und zur erheblichen Sedimentation durch über 20 Millionen Kubikmeter Meeresboden, die mitten in einem europäischen Schutzgebiet ausgebaggert werden. Zum anderen ist der Widerstand in der Region trotz der zuvor diskriminierenden Stellungnahmefrist mitten in den Sommerferien 2016 entgegen des Kalküls von Vorhabenträger und Landesplanungsbehörde nicht kleiner geworden, sondern extrem gewachsen.

„Nach wie vor sind viele Fragen offen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Behörde ist mehr eine Beteiligungsverhinderung. Leider zeigt sich erneut, wie verschworen Vorhabenträger und Landesplanungsbehörde entgegen des zur Unabhängigkeit verpflichtenden rechtlichen Auftrags zusammenarbeiten. Es fehlt ein unabhängiger Sachwalter, der nicht nur Wirtschaftsinteressen angemessen schützt, sondern auch Natur und Umwelt“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Angesichts des hoch risikobehafteten dänischen Finanzierungsmodells mit engem Zeitkorsett stünden deutsche Behördenangestellte bei der Fehmarnbeltquerung unter großem Druck. Dänemarks Politik hat mehrfach Einfluss auf das Verfahren sowohl in Kiel als auch beim Bundesverkehrsminister in Berlin genommen. Dies ist politisch wie fachlich inakzeptabel, hinterlässt es doch sichtbare Spuren im Genehmigungsprozess. Am Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss mit großen Risiken, der zur Rettung des Naturerbes nur durch Klagen zu stoppen ist: traurige Logik eines Systems, bei dem die Vorhabenträger nur ihnen genehme Gutachter beauftragen und eine abhängige Verwaltung allein die Interessen der Planer vertritt.

„Deswegen müssen wir doppelt so gut arbeiten, doppelt so gut aufpassen und doppelt so hart kämpfen, um für den Schutz von Mensch und Natur erfolgreich tätig werden zu können“, sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU. Der NABU sei deshalb für die zweite Runde des Erörterungstermins und wahrscheinlich unausweichliche juristische Auseinandersetzungen bestens vorbereitet.

Ein ernstzunehmender Umgang mit den berechtigten Erwartungen des NABU ist in der Erwiderung des Vorhabenträgers auf die Stellungnahme des NABU nicht erkennbar. So fehle weiterhin eine europarechtlich vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP), die durch den deutsch-dänischen Staatsvertrag in rechtlich unzulässiger Weise ausgehebelt wurde. Es fehle angesichts des zu erwartenden viel geringeren Verkehrsaufkommens auch der Bedarf, zumal das auf einem Monopol basierende Geschäfts- und Finanzmodell von Femern A/S jetzt schon durch die angekündigte Aufrechterhaltung der Fährverbindung durch Scandlines hinfällig sei.

„Die Art des Umgangs mit so offensichtlichen Schwachstellen wird Politik wie Planern auf die Füße fallen. Das Vorhaben ist inklusive der Hinterlandanbindungen mit rund vierzehn Milliarden Euro absurd teuer, infrastrukturell überflüssig, aus ökologischer Sicht unverantwortlich und verstößt auch noch gegen nationales und europäisches Recht“, so Siegert.
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NABU fordert gesetzliche Regelung zur Reduzierung von Plastiktüten
Freiwillige Vereinbarung des Handels reicht nicht aus

Mit Blick auf ein Jahr freiwillige Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Bundesumweltministerium, Plastiktüten nicht mehr kostenfrei abzugeben, begrüßt der NABU erste Erfolge zur Reduzierung von Plastiktüten und fordert deutliche Nachbesserungen. Nach Angaben des Handelsverbandes ist der Pro-Kopf-Konsum an Plastiktüten in Deutschland gesunken. Laut Branchenverband verringerte sich 2016 der Tütenverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um zwei Milliarden Stück auf 3,6 Milliarden Tüten. Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 45 Tüten (2015: 68). Nicht berücksichtigt sind dabei Hygienebeutel wie für Obst und Gemüse oder Wurst und Käse an der Frischetheke. Das Bundesumweltministerium und der HDE hatten die Initiative zum 1. Juli 2016 gestartet.

„Es ist erfreulich, aber nicht überraschend, dass der Verbrauch zurückgegangen ist. Das zeigt auch, dass den Kunden vor der Vereinbarung, die eigene Plastiktüte regelrecht aufgedrängt wurde. Wie die Entwicklung weitergeht und ob es tatsächlich gelingt, die Plastikflut in Deutschland deutlich zurückzudrängen, wird sich zeigen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Trotz erster Erfolge geht die getroffene Vereinbarung nicht weit genug: Erstens erfasst die Vereinbarung zur Kostenpflichtigkeit der Plastiktüten noch viel zu wenige Tüten, da sich nicht alle Unternehmen der Selbstverpflichtung angeschlossen haben. Zweitens gibt es kein Monitoring, wie sich der Verbrauch an Papiertüten im gleichen Zeitraum entwickelt hat. Für eine positive Umweltwirkung müssen Einwegtüten insgesamt reduziert werden, da Papiertüten keine bessere Ökobilanz haben als Plastiktüten.

„Ohne eine staatliche Abgabe für alle Einwegtüten ist nicht damit zu rechnen, dass auch die Branchen umdenken, in denen es fast immer noch kostenlose Einwegtüten gibt, wie der Textilhandel oder Apotheken. Auch Imbisse, Bäckereien, Kioske oder Wochenmärkte, deren Plastiktüten häufig in der Landschaft und in Gewässern landen, geben Tüten in der Regel noch immer kostenlos ab“, so Miller weiter. Die Folgen zeigen sich auch an Deutschlands Küsten, wo der NABU im Rahmen seines „Spülsaum-Monitorings“ auf nur 100 Metern Küste regelmäßig zwischen zwei und fünf Plastiktüten findet.

Damit künftig alle Branchen die Plastiktütenflut reduzieren, schlägt der NABU eine einheitliche gesetzliche Abgabe für alle Einwegtüten, ob aus Kunststoff oder Papier, vor. Diese wäre von den Kunden an der Kasse zu entrichten. Die Einnahmen müssen zweckgebunden sein und etwa in Projekte zur Abfallvermeidung fließen.

„Es geht nicht darum, einfach nur die EU-Verordnung umzusetzen, was heißt, den Verbrauch bis Ende 2025 auf 40 Tüten pro Kopf und Jahr zu reduzieren. Für Deutschland, das bei 71 Tüten begonnen hat, ist das Ziel nicht sehr ambitioniert“, kritisiert NABU-Expertin für nachhaltigen Konsum Katharina Istel. „Ziel muss sein, den Verbrauch an Einwegtüten mindestens auf das Niveau der europäischen Spitzenreiter, das heißt unter zehn Tüten zu bringen, ohne dass dabei einfach auf Papiertüten umgestellt wird“, so Istel weiter.
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Umweltverbände: Angriff auf den Meeresschutz abgewehrt
Bundestag stoppt gefährliches Vetorecht im Bundesnaturschutzgesetz

Nord- und Ostsee können auch in Zukunft durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt werden. Mit einem Änderungsantrag der Abgeordneten der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD stoppte der Bundestag am 22. Juni mit großer Mehrheit den Plan der Bundesministerien für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forschung per Vetorecht zukünftig effektive Meeresschutzmaßnahmen verhindern zu können. Die Umweltverbände NABU, BUND, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WWF und Whale & Dolphin Conservation hatten sich intensiv für den Antrag eingesetzt und begrüßten die Entscheidung.

„Das Parlament hat den Ausverkauf der Meere noch einmal verhindert. Die Abgeordneten haben verstanden, dass die Änderung einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hätte. Der Schutz der Meere und vielleicht sogar der gesamte Naturschutz in Deutschland hätten dauerhaft geschwächt werden können“, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Seit ihrer Veröffentlichung Ende 2016 hatten die Verbände die Gesetzesnovelle kritisiert, sprachen mit Bundestagsabgeordneten und schrieben einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Anlass der Kritik: Paragraph 57. Dieser sollte den Bundesministerien – statt wie bisher eine Beteiligung – künftig ein sogenanntes Einvernehmen zusichern. Damit hätte jedes einzelne Ministerium Verordnungen und überfällige Maßnahmen zum Schutz der Meere blockieren können.

Dabei stehen die Meere schon jetzt erheblich unter Druck. „Selbst in den Schutzgebieten in Nord- und Ostsee wird intensiv gefischt, Rohstoffe werden abgebaut und auch die Schifffahrt ist enorm. Ein Vetorecht der Nutzerressorts hätte den Naturschutz hier endgültig ausgehöhlt“, so die Verbände. Mit der heutigen Entscheidung habe der Naturschutz einen wichtigen Etappensieg erzielt. Doch nun müsse es weitergehen. Aktuell stehen weitere entscheidende Verhandlungen zu den Schutzgebietsverordnungen und zur Regulierung der Fischerei an. „Deutschland muss endlich den Hebel umlegen und konkrete Schutzmaßnahmen erlassen. Sonst bleiben Schutzgebiete Papiertiger und der Meeresschutz vor der eigenen Haustür ein trauriges Lippenbekenntnis“, so die Verbände weiter.


Hintergrund

Formal sind rund 45 Prozent der deutschen Meeresflächen durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt. Darunter sind die Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie zusammengefasst. Zehn Jahre nach ihrer Anerkennung durch die EU sollen die Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone endlich den rechtlichen Status von Naturschutzgebieten erhalten. Deutschland hatte bereits 2013 die EU-Frist zur Verankerung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Meere verpasst. Dieses Versäumnis ist Bestandteil eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland.
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NABU: Licht und Schatten im neuen Bundesnaturschutzgesetz
Miller: Nord- und Ostsee als Gewinner, Lösungen zum Stopp des Artenschwunds fehlen

Der NABU begrüßt, dass der Bundestag am gestrigen Donnerstag mit der Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) eine monatelange Hängepartie für den Naturschutz beendet hat. Mit den ersten Entwürfen hatten teils empfindliche Schwächungen gedroht, insbesondere für den Schutz von Nord- und Ostsee. Diese Gefahr haben die Abgeordneten gestern abgewehrt, nicht zuletzt aufgrund massiver Einwände des NABU und weiterer Umweltverbände. Gleichzeitig bemängelt der NABU aber weiterhin fehlende Regelungen, vor allem hinsichtlich der Landwirtschaft und Lösungen zum Stopp des Artensterbens.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Abgeordneten haben sich gestern klar positioniert: Beim Schutz von Nord- und Ostsee lassen sie sich nicht von Lobbygruppen an die Leine legen. Das ist richtig so. Das Bundesumweltministerium tat gut daran, gemeinsam mit dem Parlament den Angriff mehrerer anderer Ministerien abzuwehren, die sich ein gefährliches Vetorecht hatten sichern wollen.“ Nun müsse die Bundesregierung aber in den kommenden Wochen auch nachweisen, dass diese Entscheidung kein reines Lippenbekenntnis war, wenn entscheidende Verhandlungen zu Schutzgebietsverordnungen und der Regulierung der Fischerei anstehen.

Gleichzeitig bringt das neue Bundesnaturschutzgesetz für andere Bereiche keine großen Fortschritte. Vor allem in seinem eigentlichen Kernbereich, dem Schutz der Biodiversität, ist das Gesetz nicht stark genug. Mit Blick auf den Artenschwund wäre es zum Beispiel wichtig gewesen, die Vorschriften zur Vernetzung bestehender Biotope zu verbessern und die Liste geschützter Biotope deutlich zu erweitern. Doch die Vollendung des Biotopnetzes wurde auf eine unbestimmte Zukunft vertagt. Und auf der Liste fehlen sowohl Wallhecken als auch Streuobstwiesen – und damit wahre Hotspots für den Erhalt der Artenvielfalt. Letztere etwa drohen durch kürzlich beschlossene Änderungen am Baugesetzbuch im großen Stil planiert zu werden. Immerhin wurden aber Höhlen und Stollen ergänzt.

Außerdem liefert das Gesetz noch immer keine konkreten Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft. Nach wie vor sind zu viele Fragezeichen vorhanden, was die Auslegung, Umsetzung und Anwendung gesetzlicher Regelungen angeht. Dies betrifft auch das Artenschutzrecht. Hier konnten der NABU und weitere Umweltverbände in den letzten Monaten zwar ebenfalls verhindern, dass die Schutzstandards zu stark aufgeweicht werden. Doch jetzt finden sich zahlreiche unbestimmte und damit wenig anwenderfreundliche Rechtsbegriffe im neuen Gesetz. So werden etwa bei den Ausnahmeregelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie offensichtliche Umsetzungsdefizite in Kauf genommen, die eine Korrektur des Europäischen Gerichtshofes erwarten lassen.

Nach Ansicht des NABU ist eine weitere Novelle des Gesetzes unbedingt notwendig. Nur dann kann Deutschland seinen selbst gesteckten Zielen zum Schutz der Artenvielfalt und seinen völker- und EU-rechtlichen Verpflichtungen gerecht werden. Und die Zeit rennt: Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2020 das Artensterben hierzulande zu stoppen. Doch bislang sieht es in vielen Bereichen nicht so aus, als würde dieses Ziel tatsächlich erreicht.
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Klimabündnis Freiburg zur neuen Wohnungsbau-Studie
„Solche „Überflieger-Wohnbaustudien aus Hubschrauberperspektive“ wie die neue bundesweite Vergleichsstudie des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind nicht geeignet für Freiburg. Das Institut hat sich durch die Auswahl der Jahre 2011 bis 2015 ohne die nötige Korrektur selbst in die Irre geführt", kommentierte Dr. Georg Löser, Sprecher fürs das Klimabündnis Freiburg. Denn gerade in diesen Jahren gab es nicht wiederholbare Einmaleffekte bei der Bevölkerung: erstens mit der Zweitwohnungsteuer in 2011, die als statistischer Effekt ohne viel echten Einwohnerzuwachs bis zu 3000 Ummeldungen zu Erstwohnsitzen in Freiburg umfaßte und zweitens die doppelten Abi-Jahrgänge vor allem in 2012 samt Ende des Wehr- und Zivildienstes 2011/2012 mit steilem Anstieg der Studierendenzahlen. Hinzu kam in 2014 und besonders in 2015 der starke Zustrom u.a. von Geflüchteten mit in der Summe bis zu rund 4000 Personen. Diese Einmal-Effekte mit zusammen bis zu 9000 Einwohnern, davon geschätzt rund 6000 als tatsächlicher Zuwachs, sind schon für 2016 mit einem Plus von rund 2000 Einwohnern aus Geburtenüberschuss und Zuwanderung nicht mehr eingetreten. Die genannten Einmaleffekte, die sich aus der Einwohnerstatistik der Stadt Freiburg ergeben, machen Ergebnisse der obigen Studie für Freiburg unbrauchbar.

Insofern liege Baubürgermeister Professor Haag richtig, dass die Zahlen der Studie für Freiburg nicht nachvollziehbar seien. Trotz des andererseits bestehenden Bedarfs an mehr verfügbaren und bezahlbaren Wohnungen in Freiburg, lehnt das Klimabündnis Freiburg aber das Bauen auf der „Grünen Wiese“ wie in Dietenbach beabsichtigt ab. Dagegen begrüßt es den in Zähringen-Nord westlich der Bahn geplanten kleinen Neubaustadtteil als Innenentwicklung und weitere bei Stadtverwaltung und Gemeinderat im Verfahren befindliche Gebiete zur Innenentwicklung für Wohnraum und Freiflächen. Auch hält das Bündnis eine Generalrevision der Einwohnerzahlen für angebracht wie zuletzt 2008, als die Statistik den Zuwachs für 2008 durch Bereinigung auf rund Null reduzierte.
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Mobilfunk: Nebenwirkungen?
Über „Mobilfunk – Technik mit Nebenwirkungen? Smartphone, Wlan & Co: Wirkungen, Symptome, Gesundheit, Grenzwerte, Kinder. Wie die Belastungen mindern? Mess-Demonstration“ berichten Dr.med. Andrea Lusser, Freiburg i.Br., und Gerrit Lindloff, Baubiologe IBN, Schönau/Schwarzwald, am Samstag, 1. Juli, 10.30 bis 12.45 Uhr in der Universität Freiburg i.Br., Kollegiengebäude 1, Platz der Universität 3, Hörsaal 1015, beim Samstags-Forum Regio Freiburg. Der Eintritt ist frei. Schirmherrin des von ECOtrinova e.V. geleiteten Forums mit ISES Initiative zum Schutz gegen Elektrosmog Südbaden e.V., Studierendenrat/Umweltreferat an der Universität und weiteren Vereinigungen ist die Freiburger Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik.
 
 



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