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Freitag, 29. März 2024
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Verschiedenes

 
Fessenheim Abschaltung: Hoffnungsschimmer 2018?
Verschiedene französische Medien und das ZDF berichteten von einem "möglichen Abschalttermin" Ende 2018 und das ZDF zitiert Herrn Macron: "'Ich halte meine Verpflichtung: Fessenheim wird geschlossen', sagte der Gipfelgastgeber der Zeitung 'Le Monde'. Zu einem Abschaltungstermin für Fessenheim äußerte sich Macron nicht". EDF-Chef Philippe Sasseigne hat im November 2017 in Fessenheim mit der Belegschaft über ein mögliches Ende des Atomkraftwerks gesprochen und die ersten ArbeitnehmerInnen aus dem AKW beginnen, sich nach neuen Arbeitsplätzen umzuschauen und bei anderen AKW zu bewerben.

In Sachen Fessenheim-Abschaltung sieht BUND-Geschäftsführer Axel Mayer durchaus (mal wieder) einen kleinen Lichtstreif am Horizont, doch „gebranntes Kind scheut verfrühte Freude“... Das jetzt in französischen Medienberichten "vermutete" Abschaltdatum am 31.12.2018 ist immer noch gekoppelt an die Inbetriebnahme des "neuen" AKW Flamanville. Da aber in Flamanville "offensichtlich" die gleichen Planer arbeiten, die auch beim neuen Berliner Flughafen und bei Stuttgart 21 tätig sind, könnte sich die immer wieder verschobene Inbetriebnahme am Atlantik durchaus auch noch einmal "ein wenig" verzögern.

Die Regionalpolitik muss die Sorgen der Beschäftigten ernst nehmen und neue Arbeitsplätze in der Region um das AKW schaffen.

Dennoch sind die aktuellen Abschaltankündigungen im Konjunktiv gehalten. Das jahrelange Hin & Her der Abschaltdebatte ist unerträglich und verstärkt die Politikverdrossenheit.
Der BUND glaubt dann an die Abschaltung von Fessenheim, wenn abgeschaltet ist! Bis zu diesem Tag wird sich der BUND und die trinationale Umweltbewegung engagieren.
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Autor: Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer

 
Europas Agrarpolitik verschwendet Steuergeld und versagt bei eigenen Zielen
Subventionen schaffen Abhängigkeit bei Landwirten, Artenschwund wird nicht gestoppt

Brüssel/Berlin – Der größte Posten des EU-Haushalts, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), ist hochgradig ineffizient und überwiegend umweltschädlich. Zu diesem Ergebnis kommt eine am heutigen Dienstag in Brüssel vorgestellte internationale Studie. Darin unterzogen Ökonomen, Soziologen und Ökologen die EU-Agrarpolitik einem so genannten „Fitness Check“. Erstmals in der über 50-jährigen Geschichte der GAP liegen damit überhaupt Erkenntnisse zu ihrer Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Erfüllung der globalen Nachhaltigkeitsziele vor. Die Agrarpolitik macht derzeit fast 40 Prozent des EU-Haushalts aus.

Bislang hatten sowohl die EU-Kommission als auch die Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eine solche Überprüfung stets abgelehnt. Aus diesem Grund gaben der NABU, das Europäische Umweltbüro (EEB) und BirdLife Europe die Prüfung in Auftrag, eng angelehnt an die offiziellen Kriterien, die sich die EU selbst für „gute Gesetzgebung“ verordnet hat. Über die künftige Ausrichtung der EU-Agrarpolitik hatten bis zuletzt auch CDU, CSU, FDP und Grüne in ihren Sondierungen gestritten.

Die Studienautoren untersuchten dazu mehr als 450 wissenschaftliche Veröffentlichungen. Sie kommen zu dem Schluss, dass insbesondere die pauschalen Flächenprämien der sogenannten Ersten Säule die Einnahmen von Betrieben zwar erhöhen. Doch angesichts der aufgewendeten rund 44 Milliarden Euro jährlich tragen sie eklatant wenig zu einem angemessenen Lebensstandard der Landwirte und dem Abbau von Ungleichheiten im ländlichen Raum bei. Beides sind jedoch wesentliche Ziele der GAP. Zudem befeuern die Direktzahlungen massiv die Abhängigkeit der Landwirte von Subventionen, beeinflussen Produktionsentscheidungen und verringern die Effizienz der Betriebe. Generell bemängeln die Autoren fehlende logische Zusammenhänge zwischen Budgetaufteilung, Zielen und Instrumenten.

Noch schlechter fällt das Fazit der Autoren hinsichtlich der Erreichung von Umweltzielen aus: Die wirksamsten Instrumente der GAP, die gezielten Agrarumweltmaßnahmen, erhalten nur einen Bruchteil der Finanzierung, die in das hochbürokratische und ökologisch kaum wirksame „Greening“ fließt. Zudem sei das aktuelle System nicht in der Lage, den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen. Gleiches gelte für die Vermeidung von Umweltschäden wie die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers.

„Wer diese ineffiziente und umweltschädliche Politik als alternativlos verteidigt, betreibt Betrug an Steuerzahlern und Landwirten. Europas Bürger sind immer weniger dazu bereit, Milliarden an Steuergeldern in eine immer intensivere Landwirtschaft zu stecken und am Ende nochmals zur Kasse gebeten zu werden für die daraus resultierenden Umweltschäden. Längst ist klar: Die Landwirtschaft muss sich ändern und naturverträglicher werden – die EU muss dazu nun die richtigen Entscheidungen treffen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Der NABU sieht sich durch die Studie in seiner Forderung nach einer grundlegenden Änderung der EU-Agrarpolitik bestätigt. Da Gelder künftig, etwa durch den Brexit, knapper werden, fordert der NABU, das Fördersystems ab 2020 umzubauen. Landwirte muss es in die Lage versetzen, umweltfreundlicher zu produzieren und zugleich höhere Einkommen zu erzielen. Dazu müssen die Pauschalsubventionen mit dem Gießkannenprinzip ersetzt werden durch Investitionen in bessere Tierhaltung und Ackerbau. Ein neuer EU-Naturschutzfonds in Höhe von jährlich 15 Milliarden Euro könnte Landwirten zudem ein attraktives Zusatzeinkommen für Naturschutzleistungen bieten – als Gesellschaftsvertrag mit dem Steuerzahler.

Die Studie erscheint rund eine Woche bevor EU-Agrarkommissar Phil Hogan seine Pläne für die künftige EU-Agrarpolitik vorstellen will. Allem Anschein nach will er auch nach 2020 an den ineffizienten pauschalen Direktzahlungen festhalten – und das, obwohl sich Anfang 2017 in einer EU-Konsultation 80 Prozent der teilnehmenden EU-Bürger für eine grundlegende Reform ausgesprochen hatten. Sollte Hogan bei seinem Kurs bleiben, drohen bis Ende des nächsten Jahrzehnts weitere Ineffizienz und ökologische Schäden.

Sebastian Lakner, Autor der Studie: „Unsere Literaturstudie zeigt, dass die GAP in ihrer jetzigen Form die selbst gesteckten Ziele nicht erfüllt. Vor allem die Direktzahlungen der Ersten Säule erzeugen eine Reihe von Problemen und haben 25 Jahre nach der MacSharry-Reform keine sinnvolle Begründung. Die EU sollte sich auf die Frage besinnen, welche Ziele die GAP tatsächlich erfüllen soll. Meiner Ansicht nach sollten drei wichtige Ziele angegangen werden: Die landwirtschaftliche Produktion muss nachhaltiger werden, der Verlust der Artenvielfalt gestoppt und der Kampf gegen den Klimawandel auch im Agrarbereich angegangen werden. Dazu sollte die EU-Kommission nun einen ambitionierten Reformvorschlag vorlegen.“

Die Studie “Is the CAP Fit for purpose?” ist eng angelehnt an das Instrument des EU-„Fitness Checks“. Dieses nutzt die EU-Kommission selbst, um ihre Rechtsakte zu durchleuchten. Überprüft wurden die Kriterien Effektivität, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und europäischer Mehrwert, jeweils nach sozio-ökonomischen und ökologischen Aspekten. Zusätzlich wurde die mögliche Erfüllung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) untersucht.
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Deutschland importiert Agrar-Produkte im Umfang von 1/3 seiner Anbaufläche
Hoher Verbrauch an Futtermitteln und Bioenergie hat Einfluss auf Artenvielfalt weltweit

Berlin –Deutschland importiert und verbraucht Biomasse von mehr als vier Millionen Hektar Agrarfläche. Das entspricht rund einem Drittel mehr als hierzulande angebaut wird– Tendenz steigend.

Auch in absehbarer Zeit wird Deutschland seinen steigenden Bedarf an Brenn-, Kraft- und Industrierohstoffen nicht allein aus heimischer Biomasse decken können. Deshalb muss klar geregelt werden, für welche Anwendungen biologische Ressourcen wirtschaftlich genutzt werden, ohne die Biodiversität zu gefährden. Aktuell trägt der hohe Verbrauch in Deutschland erheblich zum weltweiten Verlust der Arten- und Lebensraumvielfalt bei.

Der NABU fordert daher von der Bundesregierung, weltweit mehr politische Verantwortung für die Ernährungssicherheit und den Erhalt der Biodiversität zu übernehmen. Um den Verbrauch zu reduzieren, muss sie konsequente Strategien entwickeln, die mit Meilensteinen und Zeitplänen überprüft werden können.

Quellen: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR 2017) und Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS 2016). Die importierten Produkte wurden umgerechnet auf die für den Anbau benötigte Fläche abzüglich der deutschen Exporte (Pietzsch 2016).
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Bundesregierung will die Veröffentlichung von Glyphosat-Studien verhindern
Die Bundesregierung mischt sich in einem Gerichtsverfahren zwischen Abgeordneten der Grünen/EFA-Fraktionen aus dem EU-Parlament und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über den Zugang zu Studien zur Risikobewertung von Glyphosat ein. Im Sommer hatte die Abgeordneten den Europäischen Gerichtshof angerufen, um Zugang zu den Studien zu erhalten, auf deren Basis die EFSA das Herbizid Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft hatte. Wie jetzt bekannt wurde hat sich die Bundesregierung am 30. November der Klage der Agrochemie- Unternehmen Monsanto und Cheminova gegen den Zugang zu diesen Studien angeschlossen, da die Riskobewertung für Glyphosat im europäischen Zulassungsverfahren beim Bundesinstitut für Risikobewertung lag. Dazu sagt der Sprecher von Bündnis90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

"Die Glyphosat-Geisterfahrt der Bundesregierung geht weiter. Das Untergraben der Transparenz ist die nächste Episode im unverantwortlichen Handeln der Bundesregierung bei Glyphosat. Die Bundesregierung stellt den Schutz von Lobbyinteressen über den Schutz von Gesundheit und Umwelt. Das öffentliche Interesse an der Risikobewertung von Glyphosat muss höher gewichtet werden als die Geschäftsinteressen von Monsanto. Die europäischen Bürger haben ein Recht zu erfahren, wie eine so wichtige Beurteilung zustande kommt.
Beim Thema Glyphosat hat die Bundesregierung jegliches Vertrauen verspielt. Sie muss ihren Kurs korrigieren und sollte den Zugang zu den Studien ermöglichen."
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Karlsruhe: Wenn Radler vom Nikolaus gesehen werden
Rund 200 Schokoladennikoläuse für vorbildliches Fahren mit Licht verteilt

Gesehen werden einmal anders: Wer heute morgen nicht als dunkles Etwas über den Ludwigsplatz radelte, geriet in die Aufmerksamkeit des Nikolauses. Denn dieser belohnte diejenigen Radlerinnen und Radler mit einem Schokoladennikolaus, die mit eingeschaltetem Fahrradlicht unterwegs waren. Die Verteilung an Radler als Dankeschön für vorbildliches Verhalten übernahm das Radförderteam der Stadt mit Unterstützung der Stadträte Michael Zeh, Karl-Heinz Jooß, Michael Haug, Uwe Lancier, Dr. Albert Käuflein und Istvan Pinter. "Ich fahre selbst Rad und Auto und weiß daher, wie wichtig ein eingeschaltetes Licht ist“, begründete Stadtrat Käuflein, warum er für die Aktion gerne zum Frühaufsteher wurde. "Früher Überfall am Morgen zu Gunsten der Verkehrssicherheit“, nannte Stadtrat Lancier die „tolle Aktion, mit der die Stadt sich auch für Verhaltensänderungen bei den Radfahrenden engagiert. Vorbild könne jeder sein, fügte Stadtrat Haug an. Er sorge dafür, dass auch seine Kinder immer mit Licht fahren. Klar, dass er daher bei der Aktion dabei sei – „auch wenn es früh am Morgen ist“.

Rund 200 Nikoläuse verteilten sie zwischen 6.30 und 7.30 Uhr – und sorgten bei den Beschenkten für ein Lächeln im Gesicht. Etwa bei Georg Kahles. Sein täglicher Weg aus der westlichen Innenstadt zur Arbeit am Zirkel sei zwar nicht weit: „Trotzdem ist bei mir das Licht automatisch immer an. Ich finde die Aktion schön.“ Gerne sahen die Stadträte und städtischen Mitarbeiter natürlich, dass viele sich zusätzlich mit reflektierender Kleidung sichtbar gemacht hatten. Überhaupt sei er positiv überrascht, „dass so früh fast alle mit Licht radeln“, meinte Stadtrat Zeh.

Nicht zum ersten Mal gehörte Stadtrat Jooß zu den „Hilfskräften“ des Nikolauses. Er freue sich, dass so viele Kollegen aus dem Stadtrat die Aktion mittragen. Für ihn ist klar: „Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere.“ In diesem Sinne erhielt ein Radler eine besondere Anerkennung für „spontanes Erinnern“, nachdem er schnell vor Ort sein Licht reparierte, um einen Schoko-Nikolaus zu bekommen. Und auch Ehrlichkeit wurde belohnt: "Eigentlich dürfte ich nur einen halben Nikolaus bekommen. Denn Sie haben noch gar nicht gesehen, dass mein Rücklicht gar nicht funktioniert."

zum Bild oben:
Nikolaus-Aktion der Stadt: Auch Georg Kahles und Mona Koffler wurden für vorbildliches Radeln mit Licht mit einem Schoko-Nikolaus belohnt / Foto: Stadt Karlsruhe
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Karlsruhe: Zehn Tage lang den Eintritt selbst bestimmen
Wunsch-Preis-Tage im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe / Ein Euro für den Artenschutz

Kurz vor Weihnachten ist Hoch-Saison für Wünsche: Auch beim Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe darf sich etwas gewünscht werden. Ab Freitag, 8. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 17. Dezember, bestimmen die Besucherinnen und Besucher selbst, wie viel sie für den Eintritt zahlen möchten - alleine, als Paar oder als Gruppe, für einen ganzen Tag oder nur eine halbe Stunde. Es sind wieder Wunsch-Preis-Tage im Zoologischen Stadtgarten.

Jeder kann selbst entscheiden, was ihm der Besuch des Zoologischen Stadtgartens wert ist. Dazu werden an den Eingängen in diesem Zeitraum Wunsch-Preis-Formulare ausgegeben. Diese können ausgefüllt an den Zugangskassen abgegeben werden. Bezahlt wird dort dann der eingetragene Preis.

"Im Sommer haben wir sehr viele Gäste, im Winter sind es weniger. Obwohl gerade auch diese Zeit ihren besonderen Reiz hat. Da wollen wir mit unseren Wunsch-Preis-Tagen einen Anreiz setzen, auch im Winter den Zoo zu besuchen", sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt. 2016 gab es die Aktion das erste Mal. In diesem Winter gibt es jedoch eine Neuerung. Von jedem Eintrittspreis wandert ein Euro in die Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe. So werden mit den Wunsch-Preis-Tagen auch Projekte in der Natur unterstützt, die sich für verschiedene Arten einsetzen.

Die Wunsch-Preis-Tage gelten für den Kauf von Tageskarten jeder Art. Ausgenommen von der Aktion sind Gutscheine und Jahreskarten. Der Zoologische Stadtgarten hat aktuell von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Der Aufenthalt in der Anlage ist bis Einbruch der Dunkelheit möglich.
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NABU fordert EU-weites Verbot von Neonikotinoiden
Miller: Gift für die Artenvielfalt - Agrarminister Schmidt muss sofort handeln

Berlin – Der NABU fordert die Bundesregierung auf, sich kommende Woche für ein EU-weites Verbot der insektenschädlichen Neonikotinoide einzusetzen. Vom 12. bis 13. Dezember beraten Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über die Zukunft der ökologisch hoch bedenklichen Wirkstoffe und stimmen möglicherweise über deren Zukunft ab. Speziell geht es dabei um die Insektengifte Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam.

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben inzwischen nachgewiesen, dass Neonikotinoide Insekten und Vögel hochgradig schädigen. Honigbienen etwa verlieren unter Einwirkung des Gifts ihre Orientierung und können sich schlechter fortpflanzen. Weltweit weisen drei von vier Honigproben Rückstände von Neonikotinoiden auf. Die Wirkstoffe sind mittlerweile auch im Boden, im Wasser und in der Luft nachgewiesen. „Wie ein unsichtbarer Feind haben sich Neonikotinoide in den Ökosystemen angereichert. Sie bedrohen die biologische Vielfalt massiv“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU fordert Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, sich für ein Komplettverbot aller Neonikotinoide einzusetzen. „Nach dem Glyphosat-Debakel muss Minister Schmidt jetzt unter Beweis stellen, dass er den Schutz von Insekten und Natur nicht vollends aus den Augen verloren hat. Dazu muss er keine weiteren Untersuchungen mehr abwarten, die Faktenlage ist glasklar. Er kann direkt handeln“, so Miller. Der Bundeslandwirtschaftsminister hatte allerdings am Montag in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ betont, ein letztes Prüfverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA abwarten zu wollen.

Bislang hat die EU zur Eindämmung der Neonikotinoide auf Teilverbote gesetzt. Nach Ansicht des NABU ein vollkommen ineffektives Mittel. „Die Teilverbote und Sondergenehmigungen der EU greifen ins Leere. Jahr für Jahr werden weiter große Mengen eingesetzt. Um den Tod von Insekten und Vögeln zu stoppen, ist ein Komplett-Verbot die einzige Lösung“, so Miller weiter.

2013 traten nach einer Bewertung durch die EFSA das erste Mal ernsthafte Zweifel an der Unbedenklichkeit für Honigbienen zu Tage. Daraufhin entschloss sich die EU zu einem befristeten Teilverbot für die drei Wirkstoffe, das jedoch nur für die Saatgutbehandlung von Mais und Raps greift – andere Kulturen können weiterhin mit Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam behandelt werden. Auch eine Blattbehandlung durch Spritzung ist weiter möglich.

Auch in Deutschland hat sich seit dem Verbot nur wenig geändert: Von 2013 und 2016 wurden pro Jahr rund 200 Tonnen Neonikotinoide eingesetzt – dies sind rund ein Fünftel aller Insektizide hierzulande. „In kaum einem anderen Land der EU werden so viele Pestizide eingesetzt wie in Deutschland. Die jetzige und künftige Bundesregierung müssen schnell konkrete Ziele zur Reduktion beschließen. Vor allem müssen bei der Zulassung endlich die Auswirkungen auf die Artenvielfalt berücksichtigt werden“, so Miller. Dass in der EU Neonikotinoide überhaupt zugelassen werden konnten, offenbare die eklatanten Schwachstellen in der Risikobewertung.

Der NABU fordert daher, dass Deutschland sogar über ein eventuelles EU-Verbot hinausgeht. So sei ein bundesweites Verbot sämtlicher Neonikotinoide möglich und notwendig – neben den drei genannten sind derzeit noch Acetamiprid und Thiacloprid erlaubt. Darüber hinaus sei ein Verbot auch beim Anbau unter Glas sinnvoll, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wirkstoffe nach außen gelangen.

Um die Gefahren der Wirkstoffe künftig besser bewerten zu können, müsse zudem das von EFSA entwickelte „Bee Guidance Document“ verpflichtend zum Einsatz kommen. Dieses sieht einen stufenweisen Bewertungsprozess vor, in dem die Wirkstoffe genaueren Tests unter realen Feldbedingungen unterzogen werden.

Hintergrund:
Als Neonikotinoide Anfang 1990 auf den Markt gebracht wurden, ging man davon aus, dass sie lediglich gegen schädigende Insekten wie Blattläuse oder Kartoffelkäfer wirken. Schnell entwickelten sie sich zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Insektiziden. Von dem in Deutschland zugelassenen Thiacloprid wurde in den vergangenen Jahren durchschnittlich etwa 100 Tonnen jährlich eingesetzt – maßgeblich in Raps, Weizen und Kartoffeln. Bei Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind es insgesamt 75 bis 300 Tonnen pro Jahr.

Um die Gefahrenlage für Insekten besser beurteilen zu können, ist derzeit eine erneute Risiko-Bewertung durch die EFSA in Arbeit, die Anfang 2018 fertiggestellt sein soll. Ungeachtet dessen ist die Beweislage bereits jetzt erdrückend: In einer Metastudie kamen die Autoren erst vor wenigen Wochen zu dem Schluss, dass die negativen Auswirkungen weitreichend sind und nicht weiter ignoriert werden dürfen. Gemeinsam mit über 80 Verbänden setzt sich der NABU unter dem Dach der „Save the Bees Coalition“ dafür ein, dass das EU-weite Verbot im kommenden Jahr in die Tat umgesetzt wird.
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Slow Food Deutschland fordert die EU auf, der Überfischung ein Ende zu setzen
Am 11. und 12. Dezember 2017 treffen sich die EU-Fischereiminister in Brüssel, um die zulässigen Gesamtfangmengen für Fischbestände in Nordsee und Atlantik für 2018 festzulegen. Die Entscheidung der Minister ist richtungsweisend dafür, ob die EU dem rechtlich festgelegten Ende der Überfischung bis zum Jahr 2020 nachkommt. "Fischerei ist ein Schlüsselthema für die Zukunft unseres Planeten und der Gesellschaft. Die EU muss dafür Verantwortung übernehmen und alles tun, um ihre eigene Gesetzgebung für eine nachhaltige Fischerei einzuhalten. Wir brauchen konsequentes Handeln, keine Verwässerungen", fordert Dr. Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland.

Im Jahr 2013 einigten sich die Entscheidungsträger der Europäischen Union auf eine weitreichende Reform ihrer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Diese verpflichtet die EU rechtsverbindlich, die Überfischung wo immer möglich bis 2015, jedoch spätestens bis 2020, zu beenden. Ziel ist die Wiederherstellung der Fischbestände in EU-Gewässern, wobei die Größe jedes einzelnen Bestandes oberhalb des Niveaus liegen soll, mit dem der höchstmögliche Dauerertrag erzielt werden kann. Die Bestandsgröße einer Fischart in einem bestimmten Bewirtschaftungsgebiet muss so groß sein, dass sie nachhaltig befischt werden kann ohne Erträge oder Reproduktionsfähigkeit langfristig zu gefährden. Bezeichnet wird dies als Maximum Sustainable Yield (MSY).

Dies ist Voraussetzung für die Erholung der Fischbestände, den Schutz der marinen Ökosysteme sowie für die Steigerung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen der Fischerei in der EU. Seit des Inkrafttretens der reformierten GFP Anfang 2014 nimmt die Biomasse der Bestände zwar zu, eine Erholung ist jedoch noch lange nicht in Sicht. Darauf weist der neue Bericht "Taking Stock: Progress Towards Ending Overfishing in the European Union" der international renommierten Beratungsfirma Poseidon Aquatic Resource Management Ltd. hin. Bei zu wenigen Beständen wurde eine ausreichende Erholung festgestellt. Alleine 2017 haben die politischen Entscheidungsträger 55 Prozent der Fangquoten zu hoch angesetzt, ungeachtet der wissenschaftlichen Empfehlungen. Hinzu kommen Lücken in den von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Fischereidaten sowie mangelnde Transparenz im Verfahren von Kommission und Rat, mit dem die Fangquoten festgelegt werden. Das erschwert Rückschlüsse auf den erzielten Fortschritt bei der Umsetzung der GFP.

"Die derzeitige Situation vieler Fischbestände ist weiterhin kritisch und die aktuellen Entwicklungen schaffen weder die notwendigen Voraussetzungen noch das zivilgesellschaftliche Vertrauen dafür, dass die EU die Überfischung bis zum Jahr 2020 beendet. Dabei sprechen wir hier von Fristen, die in der EU-Gesetzgebung festgeschrieben sind. Deshalb hoffe ich für die Demokratie ebenso wie für Mensch, Tier und Umwelt, dass die Verantwortlichen anstelle von Kurzschlussreaktionen in letzter Minute ab sofort und über die nächsten drei Jahre hinweg signifikante Änderungen konsequent umsetzen", so Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland. Auch Mehrjahrespläne für Fischbestände und Meeresregionen müssen auf den Weg gebracht werden.

Um Fischerei und Aquakultur so umzugestalten, dass sie umweltverträglich sowie wirtschaftlich und sozial tragbar sind, ist aus Slow-Food-Sicht die Förderung der handwerklich arbeitenden Fischerei, die Vielfalt auf dem Teller sowie die Zusammenarbeit lokaler, öffentlicher und privatwirtschaftlicher Akteure mit Vertretern der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft über regionale und nationale Grenzen hinaus, zentral. Handwerklich arbeitende Fischer müssen in Entscheidungsprozesse und Ressourcenmanagement eingebunden werden. Sie kennen die lokale Ökosysteme und Bestände, verfügen über das Wissen, flexibel auf Änderungen in ihrer Region beispielsweise aufgrund des Klimawandels zu reagieren. Sie sind ein unverzichtbarer Faktor, wenn es um die Ernährungssicherheit in Küstenregionen geht. Die meisten Kleinfischer jedoch sind Zulieferer für Zwischenhändler, den Großhandel und Auktionen. Sie haben wenig Einfluss auf Preismechanismen und die Wertschöpfungskette. Hier muss die Politik regulierend eingreifen, um die notwendigen Voraussetzungen für Direktvermarktung und Diversifikationsmaßnahmen zu schaffen.
 
 



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