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Verschiedenes

 
Dr. Michael Sladek stellt „kommunalfreundlichen Entwurf“ vor
Schönau / Titisee-Neustadt. Bei einer Pressekonferenz im Rathaus der Stadt TitiseeNeustadt
stellte Dr. Michael Sladek von der EWS Schönau zusammen mit dem
BĂŒrgermeister der Stadt Titisee-Neustadt, Armin Hinterseh, seine Stellungnahme zum
Referentenentwurf des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft zur Neufassung der §§ 46
ff. des Energiewirtschaftsgesetzes ĂŒber die Vergabe von Netz-Konzessionen sowie
einen eigenen „Kommunalfreundlichen Entwurf“ zu dieser Neufassung vor.

Bei der Neuvergabe von Konzessionen fĂŒr Strom- und Gasnetze durch die Kommunen ist es
aufgrund von Rechtsunsicherheiten praktisch zum Stillstand gekommen. WĂ€hrend ĂŒber
Jahrzehnte alleine die gewĂ€hlten Vertreter der Kommunen ĂŒber die Konzessionsvergaben
entschieden hatten, verschĂ€rften Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt im Jahr 2010 –
nach einer Rekommunalisierungswelle in den vorangegangenen Jahren – durch ihren
„Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen“ die Vorschriften fĂŒr den
Wettbewerb. Dies mit dem Ergebnis, dass es fĂŒr die Kommunen praktisch unmöglich
geworden ist, einen Konzessionswechsel gegen den Willen des bisherigen Netzbetreibers
herbeizufĂŒhren, ohne vor einem Gericht zu landen. Mit der BegrĂŒndung, einen
diskriminierungsfreien Wettbewerb zu gewÀhrleisten, wurde von Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt am Parlament vorbei ein „kartellrechtliches Regime“ geschaffen, das die
jeweiligen Alt-KonzessionÀre in den Kommunen bevorzugt und eine abweichende
Konzessions-Neuvergabe praktisch unmöglich macht. Zur Behebung dieser MissstÀnde
wurde im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien festgeschrieben,
durch eine Neufassung der §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes Rechtssicherheit zu
schaffen. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2015 ein Referentenentwurf des BundesWirtschafts-Ministeriums
vorgelegt, der diese Forderung erfĂŒllen soll.

In seiner Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf stellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik
Kupfer fest: „Unbeschadet der Auswertung weiterer – durchaus positiv zu bewertender -
AnsÀtze der Novellierung steht damit im Ergebnis bereits fest, dass der Entwurf zu kurz greift
und das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, klar und sicher
verfehlt.“ Vielmehr werde das durch das „kartellrechtliche Regime“ verursachte Richterrecht
fortgeschrieben und damit die gemeindliche Selbstverwaltung in dieser Frage weiter
beschnitten.

Über die Kritik am vorliegenden Referentenentwurf hinaus legte Dr. Michael Sladek einen
eigenen „Kommunalfreundlichen Entwurf zur Neufassung der§§ 46 ff. EnWG“ vor. „Dieser
neue Entwurf bestÀtigt die Rechtsanwendung, wie sie bis etwa 2010 gang und gÀbe war,
passt das Recht der Konzessionsvergabe an das neue Vergaberecht sowie an die
Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofes an“, erlĂ€uterte Dr. Sladek bei der
PrÀsentation.

Die Kernpunkte des „Kommunalfreundlichen Entwurfs“ fasste Dr. Michael Sladek wie folgt
zusammenfassen.

SpĂ€testens alle 20 Jahre hat jede Gemeinde zu prĂŒfen, wie der Betrieb ihres örtlichen Stromund
Gasversorgungsnetzes kĂŒnftig ausgestaltet sein soll. Die Gemeinde hat zu entscheiden,
ob
- sie den Netzbetrieb in die eigenen HĂ€nde nimmt,
- ein Kooperationsunternehmen mit einem strategischen Partner-EVU grĂŒnden und
konzessionieren möchte oder
- ob sie ein drittes EVU mit dem Netzbetrieb betraut.
- Diese Entscheidung hat die Gemeinde auch dann alle 20 Jahre zu treffen, wenn
sie den Netzbetrieb selbst durchfĂŒhrt (Pflicht zur Reflexion und politischen
Diskussion).

Entscheidet sich eine Gemeinde den Netzbetrieb selbst durchzufĂŒhren, so hat sie diese
Entscheidung und die maßgeblichen GrĂŒnde hierfĂŒr öffentlich bekannt zu machen. Die
Gemeinde ist aber nicht verpflichtet, zuvor einen Wettbewerb um das Netz nach
kartellrechtlich determinierten Kriterien durchzufĂŒhren. Es genĂŒgt eine rational begrĂŒndete
Entscheidung der Gemeinde nach vorheriger Bekanntmachung und DurchfĂŒhrung eines
Interessensbekundungsverfahrens. Die Gemeinde hat das Recht zur direkten Erledigung des
örtlichen Netzbetriebs.

Entscheidet sich die Gemeinde, gemeinsam mit einem oder mehreren Partner-EVU(en) eine
kommunale Beteiligungsgesellschaft zu grĂŒnden, so genĂŒgt es, wenn die Gemeinde die
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der zu grĂŒndenden Gesellschaft ausschreibt. Die
Konzession muss dann nicht gesondert ausgeschrieben werden. Dies entspricht der
Rechtsprechung des EuropÀischen Gerichtshofes.

Entscheidet sich die Gemeinde, ein drittes EVU mit dem Netzbetrieb zu betrauen, schreibt
sie die Konzession aus. Maßgeblich fĂŒr die Ausschreibung sind – unter Beachtung weniger
spezialgesetzlicher Regelungen im kĂŒnftigen EnWG – die Vorgaben des neuen
Vergaberechts (4. Teil des GWB und Konzessionsvergabeverordnung). Hierdurch kann auf
ein ausgefeiltes und europarechtskonformes Rechtssystem zurĂŒckgegriffen werden.

Möglich wurde dieser Gesetzesvorschlag erst durch das Engagement der EWS Schönau in
der Energieversorgung TitiseeNeustadt (Ev-TN). In dieser Kooperation hatte sich Dr. Sladek
bei der Vorbereitung der in Karlsruhe anhÀngigen Kommunalverfassungsbeschwerde der
Stadt intensiv mit diesen schwierigen Fragen auseinandergesetzt.

„Im Augenblick erfahren wir zwar vielfĂ€ltige ideelle UnterstĂŒtzung bei unserer Stellungnahme
zum Referentenentwurf und zum ‚Kommunalfreundlichen Entwurf‘, in der Sache stehen aber
EWS Schönau und die Stadt Titisee-Neustadt alleine da, bestĂ€tigte Dr. Michael Sladek. „Da
derzeit viele deutsche StÀdte und Kommunen vor der aktuellen Frage stehen, wie sie sich
bei einer anstehenden Neuvergabe ihrer Strom- oder Gasnetzkonzession verhalten sollen,
ohne vor Gericht zu landen, erhoffen wir uns eine breite UnterstĂŒtzung bei unserem Versuch,
das kartellrechtliche Regime abzuschaffen und die Vergaberichtlinien fĂŒr Energienetze
wieder auf rechtssichere FĂŒĂŸe zu stellen“, betonte Dr. Michael Sladek bei der
Pressekonferenz.

Der jetzt vorgelegte Entwurf ist zwar entstanden aus der intensiven BeschÀftigung mit der
grundsÀtzlichen Problematik, wie sie im Fall der Energieversorgung Titisee-Neustadt sichtbar
geworden ist, aber er leistet einen konstruktiven Beitrag zur Lösung eines bundesweit
bestehenden Problems, das zahlreiche StÀdte und Kommunen in ihrer HandlungsfÀhigkeit
einschrĂ€nkt und sie hindert, fĂŒr ihre BĂŒrger eine verantwortliche Lösung der Energieversorgung
der Zukunft zu verwirklichen, stellte Dr. Sladek klar. „Unsere Kommunalverfassungsbeschwerde
sowie der ‚Kommunalfreundliche Entwurf‘ sind Maßnahmen von verantwortungsbewussten
BĂŒrgern, die sich im Förderverein fĂŒr umweltfreundliche Stromverteilung
und Energieerzeugung e.V. (FuSS) in Schönau zusammengeschlossen haben, und die eine
Verbesserung fĂŒr alle StĂ€dte und Kommunen und somit fĂŒr alle BĂŒrger erreichen wollen“,
fĂŒhrte Dr. Michael Sladek aus.

Die „Stellungnahme zum Referentenentwurf“ und der „Kommunalfreundliche Entwurf zur
Neufassung“ können von der Internetseite der EWS Schönau unter www.ews-schoenau.de
heruntergeladen werden.
 
 

 
Filmserie zu 5 Jahre Atomkatastrophe Fukushima
Mit dem Film "Fukushima - a town of Love an Hope" am Freitag 11. MĂ€rz 2016 um 21:45 Uhr und Wiederholung am Sonntag 20. MĂ€rz 19:30 und am Montag 14. MĂ€rz um 19:30 Uhr mit dem Film "Tell the Prime Minister - Sagen Sie es dem Premierminister" mit FilmgesprĂ€ch mit Regisseur Eijii Oguma startet im Kommunalen Kino Freiburg, Urachstr. 40, Alter Wiehrebahnhof, mit UnterstĂŒtzung von ECOtrinova e.V. und AntiAtomFreiburg eine 5-teilige Filmserie anlĂ€ĂŸlich des 5. Jahrestags der Atomkraftkatastrophe bei Fukushima in Japan. Originalfassungen mit englischen und am 14.3. deutschen Untertiteln. Eintritt.
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Premiere des Kinofilms „POWER TO CHANGE – Die EnergieRebellion“
Weltweite ErstauffĂŒhrung am 12. MĂ€rz um 20:30 Uhr im
Rahmen des Internationalen Umweltkonvents in Freiburg

Zum ersten Mal steht wÀhrend
des Internationalen Umweltkonvents der European
Environment Foundation eine Filmpremiere im Mittelpunkt des
öffentlichen Programms: Carl-A. Fechners neuer Kinofilm
„POWER TO CHANGE – die EnergieRebellion“. Mit dem Film
unterstĂŒtzt Fechner die weltweite Energiewende hin zu
erneuerbaren Energien. Die Botschaft des Films: eine globale
Energiewende ist möglich. Die exklusive Filmpremiere ist
öffentlich und findet am Samstag, 12. MÀrz um 20:30 Uhr im
Konzerthaus statt. Ein anschließendes Interview mit dem
Regisseur sowie Live-Musik runden die Premierenfeier ab.

Die Zukunft der Energieversorgung der Welt ist dezentral,
sauber und zu 100% aus erneuerbaren Quellen, das ist die
Botschaft des Dokumentarfilms „POWER TO CHANGE – Die
EnergieRebellion“. Mit dem Film wird das Jahrhundertprojekt
Energiewende filmisch erlebbar. Der letzte Kinofilm „4.
REVOLUTION“ von Carl-A. Fechner hatte im Jahr 2010
insgesamt 130.000 Besucher in die Kinos gelockt und wurde in
28 Sprachen ĂŒbersetzt. Nach die „4. Revolution“ zeigt „POWER
TO CHANGE“ den Aufbruch in eine Zukunft, die ohne fossile
und atomare EnergietrĂ€ger auskommt – ganz nah an den
Akteuren: bewegend, ĂŒberraschend und informativ.


Die Premiere findet in Anwesenheit von Regisseur Carl-A.
Fechner, den Protagonisten Hans-Josef Fell (Mitautor des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und ehem. MdB fĂŒr BĂŒndnis
90/ Die GrĂŒnen), Prof. Dr. Stephan Rammler (MitgrĂŒnder und
Dozent am Institut fĂŒr Transportation Design in Braunschweig),
Amir Roughani (GeschĂ€ftsfĂŒhrer Vispiron GmbH), Frank
GĂŒnther (GeschĂ€ftsfĂŒhrer Versorgungsbetriebe Bordesholm)
und Edwin „Edy“ Kraus (Ideengeber & Mitentwickler Mobile
Pelletieranlage) statt.




Premierenablauf:

20.30 Uhr BegrĂŒĂŸung durch Moderator Fritz Lietsch
Laudatio Dorothea Sick-Thies
20.40 Uhr Beginn FilmvorfĂŒhrung
22.15 Uhr Film Ende
22.20 Uhr Fotocall
22.25 Uhr Skype Gruß Bill McKibben
22.30 Uhr Interview Carl-A. Fechner auf der BĂŒhne
22.45 Uhr Beginn Get Together im Foyer mit Live Band THE
BROTHERS

Die FilmvorfĂŒhrung ist öffentlich. Tickets sind fĂŒr 10 €
(ErmĂ€ĂŸigungen 5 €) auf reservix.de erhĂ€ltlich.

Der offizielle Trailer und alle weiteren Pressematerialien stehen
zum kostenfreien Download bereit unter: www.filmpresskit.de

Weitere Informationen zum Film finden Sie auf:
www.powertochange-film.de
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NABU: Keine Chance fĂŒr MĂŒll im Meer
Gemeinsame KĂŒstenreinigungsaktion von NaturschĂŒtzern und Wassersportlern in WarnemĂŒnde

„Klare VerhĂ€ltnisse schaffen“ wollen Freiwillige des NABU, der NAJU sowie des Deutschen Kanu-Verbands, des Deutschen Segler-Verbands und des Verbands Deutscher Sporttaucher. Sie sammeln am Samstag, 12. MĂ€rz, achtlos am Strand entsorgte AbfĂ€lle, angeschwemmten MĂŒll und setzen so ein Zeichen gegen die MĂŒllflut in unseren Meeren. Auf dem Wasser und an Land im Bereich der Hohen DĂŒne in WarnemĂŒnde packen NaturschĂŒtzer und Sportler gemeinsam an und befreien einen KĂŒstenabschnitt von MĂŒll. UnterstĂŒtzt wird die Reinigungsaktion mit Geldern der Tierschutzstiftung Bösche.

Wassersportler und NaturschĂŒtzer haben sich fĂŒr diese Aktion zusammen getan, um sich gemeinsam fĂŒr sauberes Wasser und eine vielfĂ€ltige Unterwasserwelt einzusetzen. Die Verschmutzung unserer Meere ist nicht nur ein Problem ferner LĂ€nder, wie vor unserer TĂŒr in Nord- und Ostsee nicht zu ĂŒbersehen ist. SchĂ€tzungsweise 20.000 Tonnen MĂŒll gelangen Jahr fĂŒr Jahr in die Nordsee, grĂ¶ĂŸtenteils verursacht durch die Schifffahrt und Fischerei. An der Ostsee zeigten Untersuchungen des NABU auf Fehmarn eine MĂŒllbelastung von etwa 83 Teilen pro 100 Meter Strandabschnitt. Auf RĂŒgen sind es sogar mehr als 160 MĂŒllteile. „Angesichts des Ausmaßes der Verschmutzung mĂŒssen wir gemeinsam handeln, nur so können wir viele Menschen erreichen und fĂŒr die MĂŒllproblematik in unseren Meeren sensibilisieren“, sagte Lea Schenkelberg, NABU-Referentin fĂŒr Meere ohne Plastik.

Die VerbĂ€nde arbeiten schon seit 2012 intensiv daran, so viele Menschen wie möglich ĂŒber die MĂŒllproblematik aufzuklĂ€ren. So riefen sie 2012 die Aktionsplattform „www.saubere‐meere.de“ ins Leben. Aktive können hier MĂŒll‐Funde und gesĂ€uberte PlĂ€tze melden und Mitstreiter fĂŒr Reinigungsaktionen finden.
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Chemikalien-Cocktail im Abwasser
Pseudohormone im Rhein – Spurenstoffe im Trinkwasser

Hormonell wirksame Spurenstoffe können zu einem Problem fĂŒr uns Menschen werden. Ungleich grĂ¶ĂŸer ist die Gefahr von Spurenstoffen („Mikroverunreinigungen“) aber fĂŒr Fische, Schnecken, Insektenlarven und andere Bewohner unserer GewĂ€sser. Alles was in unseren KlĂ€ranlagen nicht abgebaut werden kann, landet in BĂ€chen, FlĂŒssen und letztlich in der Nordsee. Zu den kritischen Spurenstoffen gehören beispielsweise bestimmte Pharmawirkstoffe und spezielle Industriechemikalien. Aber auch in Reinigungsmitteln und Konsumprodukten können Problemstoffe enthalten sein. In einigen unserer FlĂŒsse erreicht der Cocktail an Spurenstoffen schon so hohe Konzentrationen, dass es beispielsweise zur Verweiblichung von FischmĂ€nnchen und zu VerhaltensĂ€nderungen bei Amphibien kommt.

Damit wir alle mit mehr Sorgfalt und Achtsamkeit mit dem Wasser umgehen, hat die UN den Internationalen Weltwassertag ausgerufen. Jedes Jahr wird globusweit am 22. MÀrz mit dem Weltwassertag dazu aufgerufen, den GewÀsserschutz zu stÀrken.

Am diesjĂ€hrigen Weltwassertag stellen Wasserbehörden, Wasserversorger, UniversitĂ€tsinstitute und Umweltvereine in Freiburg die Spurenstoffe in den Mittelpunkt einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung: Was können die Politik, die Wissenschaft und die Fachbehörden – aber auch jeder einzelne von uns – unternehmen, um den Eintrag von Spurenstoffen in unsere GewĂ€sser zu reduzieren? Wir groß ist die Gefahr, dass hormonell wirksame Spurenstoffe irreparable SchĂ€digungen in der GewĂ€sserökologie verursachen? Und können die Spurenstoffe letztlich sogar bis in das Trinkwasser gelangen? Brauchen wir eine zusĂ€tzliche Reinigungsstufe fĂŒr Mikroverunreinigungen in unseren KlĂ€ranlagen – und was wird das kosten? Brauchen wir eine „grĂŒnes Pharma-Design“, um weniger gewĂ€sserschĂ€digende Arzneimittel produzieren zu können?
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NABU: "Über 1.000 neue Windkraftanlagen geplant"
Zugvögel durch den Ausbau von Windenergie in Israel gefÀhrdet

Über Israel fliegen zweimal jĂ€hrlich um die 500 Millionen Vögel auf ihrer Wanderung zwischen Europa und Afrika, darunter Weiß- und Schwarzstörche, Schreiadler, Schwarzmilane und alle europĂ€ischen Rosapelikane. Der NABU und seine Jugendorganisation NAJU unterzeichneten am heutigen Dienstag eine gemeinsame AbsichtserklĂ€rung zur Zusammenarbeit mit der israelischen Naturschutzorganisation Verein fĂŒr den Naturschutz in Israel (SPNI). Durch die Aktion will der NABU auf die Bedrohung der Zugvögel durch den Ausbau von Windenergieanlagen entlang der östlichen MittelmeerkĂŒste aufmerksam machen. Über 1.000 neue Anlagen sollen demnĂ€chst in dem Land entstehen. SPNI begleitet den Ausbau von Windenergieanlagen kritisch und will die Balance zwischen dem Bedarf an erneuerbaren Energien und Naturschutz sichern, vor allem in sensiblen Naturgebieten. Die SPNI ist die Partnerorganisation des NABU im internationalen Naturschutznetzwerk BirdLife.

Auch in Deutschland werden bedrohte Vogelarten, wie der Schreiadler, durch den Ausbau von Windenergieanlagen bedroht. Viele Anlagenbauer unterschreiten die Abstandsempfehlungen von den deutschen Vogelschutzwarten zwischen den Anlagen und den BrutstĂ€tten. Der NABU setzt sich fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche Energiewende ein und behĂ€lt sich daher vor, gegen rechtswidrig errichtete Anlagen gerichtlich vorzugehen. Doch die BemĂŒhungen des NABU in Deutschland werden geschwĂ€cht, wenn die Zugvogelarten auch entlang ihrer Wanderwege Ă€hnlichen Gefahren ausgesetzt sind. „In Deutschland brĂŒtende Zugvögel wie Schreiadler und Weißstörche fliegen ĂŒber Israel nach Afrika und zurĂŒck. Ein gemeinsames Vorgehen mit den israelischen NaturschĂŒtzern ist fĂŒr die deutschen SchutzbemĂŒhungen daher unbedingt notwendig“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte. „Insbesondere sollten fĂŒr Windenergieanlagen, die außerhalb Deutschlands, aber mit deutschen Fördermitteln gebaut werden, die gleichen naturschutzfachlichen Standards angelegt werden wie in Deutschland.“

Israel liegt nicht nur an einer der wichtigsten Routen des Vogelzugs, sondern auch im BiodiversitĂ€ts-Hotspot Mittelmeer-Becken, das von der Organisation Conservation International als eines der 34 Zentren der globalen Artenvielfalt ausgewiesen wurde. „Wir wollen durch gemeinsame Projekte mit Partnern vor Ort zu den internationalen Anstrengungen beitragen, um den BiodiversitĂ€tsreichtum solcher Zentren zu bewahren“, sagte NABU-VizeprĂ€sident Thomas Tennhardt.

AnlĂ€sslich des 50-jĂ€hrigen JubilĂ€ums der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Israel besuchte eine hohe Delegation der SPNI mit ihrem GeschĂ€ftsfĂŒhrer Kosha Pakman den NABU in Berlin. Auf dem Programm standen unter anderem FachgesprĂ€che zu Themen wie Zugvogel-, Klima- und Meeresschutz sowie Gewinnung von Menschen fĂŒr den Naturschutz.

 
 

 
NABU: Neuer Kinofilm zeigt die Bedeutung ursprĂŒnglicher Natur in Europa
Zum Start von "Unsere Wildnis" am 10. MĂ€rz

Deutschland ist noch weit von seinen Wildniszielen entfernt

Einst prĂ€gten große, zusammenhĂ€ngende Wildnisgebiete die Landschaft Europas, doch heute gibt es sie kaum mehr – obwohl wir Menschen und die Natur dringend auf sie angewiesen sind. Im neuen Kinofilm „Unsere Wildnis“, der am 10. MĂ€rz 2016 in Deutschland startet, zeigen die beiden Regisseure Jacques Perrin und Jacques Cluzaud wie atemberaubend vielfĂ€ltig diese LebensrĂ€ume sind und wie eng wir Menschen mit dieser ursprĂŒnglichen Natur verbunden sind.

„Als NABU setzen wir uns dafĂŒr ein, dass in Europa und Deutschland wieder echte Wildnis entstehen und erhalten werden kann. Daher unterstĂŒtzen wir den Film ‚Unsere Wildnis‘, der mit beeindruckenden Bildern fĂŒr den Schutz der Natur in Europa wirbt“, so NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke.

Große und gut vernetzte Wildnisgebiete sind entscheidend fĂŒr den Erhalt der biologischen Vielfalt. Sie sind echte „Hotspots“ des Lebens: Hier finden Arten einen Lebensraum, die auf die vielen verschiedenen Entwicklungsstadien von Ökosystemen angewiesen sind. Dazu zĂ€hlen unter anderem mehr als 1.500 Pilz- und 1.300 KĂ€ferarten, die alte WĂ€lder mit morschen, zerfallenden BĂ€umen und viel Totholz als Grundlage ihres Lebens benötigen.

Dabei sind sogenannte „UrwĂ€lder von morgen“ – also WĂ€lder, die sich wieder natĂŒrlich entwickeln dĂŒrfen – von besonderer Bedeutung fĂŒr die biologische Vielfalt und uns Menschen. Sie tragen zum Schutz des Klimas bei, zur Erneuerung des Grundwassers und dienen auch als Ort der Erholung und Ruhe. Nach den PlĂ€nen der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2020 auf ingesamt zwei Prozent der LandesflĂ€che und auf fĂŒnf Prozent der WaldflĂ€che wieder echte Wildnis entstehen. Doch dieses Ziel liegt auch vier Jahre vor Ablauf der Frist noch in weiter Ferne. Der NABU geht derzeit davon aus, dass sich lediglich auf 0,6 Prozent der LandesflĂ€che und auf 1,9 Prozent der WaldflĂ€che die Natur nach ihren eigenen Regeln entwickeln darf.

„Die Bundesregierung und die BundeslĂ€nder mĂŒssen jetzt schnell handeln, um ihre Ziele zur Entwicklung von Wildnis und natĂŒrlichen WĂ€ldern noch rechtzeitig zu erreichen“, forderte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke.
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NABU begrĂŒĂŸt Vertagung von Abstimmung ĂŒber Glyphosat-Neuzulassung
Schutz von Mensch und Natur muss an oberster Stelle stehen - Verbot des Unkrautvernichters im Heimbereich ĂŒberfĂ€llig

Der NABU hat die Entscheidung auf EU-Ebene begrĂŒĂŸt, die Neuzulassung des Pflanzengifts zu vertagen, weil bislang keine Mehrheit zustande gekommen ist. Mehrere Mitgliedsstaaten hatten eine Ablehnung angekĂŒndigt und auch Deutschland hatte kein eindeutiges Votum abgegeben, da sich Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium nicht einigen konnten.

Dazu erklĂ€rt NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller: „Wir begrĂŒĂŸen, dass das Umweltministerium hier seiner Rolle gerecht wird und das Vorsorgeprinzip ernst nimmt. Die Entscheidung ĂŒber die Zukunf von Glyphosat darf kein Spiel auf Zeit sein, um das Mittel im Sommer doch weiter im großen Stil einzusetzen. Die Zulassung von Glyphosat muss solange ausgesetzt werden, bis Risiken fĂŒr Mensch und Natur eindeutig widerlegt sind.“
Die aktuelle Genehmigung des Unkrautvernichters Glyphosat, das von der Gesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft wird, lĂ€uft noch bis Ende Juni.

UnabhĂ€ngig davon fordert der NABU schon seit langem ein Verbot des Mittels im Haus- und Kleingartenbereich. Miller: „Im Siedlungsraum verschwinden immer mehr wildblumenreiche FlĂ€chen, Wildkrautvielfalt wird einfach weggespritzt und Insekten und Vögeln fehlt die Nahrung. Wer gegen Wildkraut vorgehen will, der sollte zur guten alten Hacke oder einem speziellen Unkrautstecher greifen, und zwar seiner eigenen Gesundheit zuliebe und zum Schutz von Tieren und Pflanzen.“

Glyphosat ist das weltweit am hĂ€ufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel. In Deutschland werden pro Jahr etwa 6.000 Tonnen versprĂŒht, rund 39 Prozent aller AckerflĂ€chen sind mit dem Herbizid behandelt. Der NABU setzt sich seit vielen Jahren fĂŒr ein Verbot von Glyphosat ein. Mit einer Protestaktion hatte der NABU erreicht, dass mehrere BaumĂ€rkte den Verkauf glyphosathaltiger Produkte stoppten. Der NABU appelliert auch an die Online-HĂ€ndler, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Glyphosat ebenfalls konsequent auszulisten.
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