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Donnerstag, 28. März 2024
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Verschiedenes

 
Verbände decken illegale Verfolgung von Greifvögeln auf
Allein 40 tote Tiere seit Jahreswechsel bei NABU, LBV und Komitee gegen den Vogelmord gemeldet

27 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung mit insgesamt 40 toten Tieren – das ist die schockierende Bilanz, die NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord allein nach den ersten drei Monaten dieses Jahres ziehen. Alle Taten wurden den Verbänden aus der Bevölkerung gemeldet und nachverfolgt. Traurige Hochburgen der Greifvogelverfolgung sind Nordrhein-Westfalen mit acht, Niedersachsen mit sieben und Schleswig-Holstein mit drei Fällen. Straftaten dieser Art wurden insgesamt aus neun Bundesländern gemeldet.

Obwohl alle Greifvögel seit Anfang der 1970er Jahre unter strengem Schutz stehen, ist die illegale Verfolgung von Greifvögeln nach wie vor ein gravierendes Problem – und das trotz hoher Strafen, die im Einzelfall drohen. In vielen Bundesländern liegt die Aufklärungsquote bis heute beinahe bei null. Daher haben die drei Verbände die Bevölkerung dazu aufgerufen, sowohl aktuelle Fälle als auch Beobachtungen aus der Vergangenheit zu melden.

Wie die gegenwärtigen Meldungen zeigen, wenden die Täter eine ganze Reihe verschiedener Methoden an: Am häufigsten wurden Vögel vergiftet oder mit Fallen gefangen. Auch das Fällen von Horstbäumen und Abschüsse wurden beobachtet. Vor allem der vom NABU und LBV zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählte Habicht sowie Mäusebussarde, Sperber und Turmfalken kamen zu Schaden. Auch Seeadler waren aufgrund von Horstbaum-Fällungen unter den Opfern, kamen allerdings in den gemeldeten Fällen nicht ums Leben.

Um die Täter nachhaltig abzuschrecken, fordern die Verbände den Fahndungsdruck erheblich zu erhöhen. Dazu müssten, nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen, bei der Polizei und den Naturschutzbehörden Koordinationsstellen für Umweltkriminalität eingerichtet werden, so NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord.

Die bekannt gewordenen Fälle stellen nach Einschätzung der drei Verbände nur die Spitze des Eisbergs dar. Der Großteil der Taten bleibt weiterhin unentdeckt. Daher rufen NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord mögliche Tatzeugen und Finder von toten Greifvögeln, Fallen oder präparierten Giftködern dazu auf, ihre Beobachtungen den Behörden zu melden und die Experten der drei Verbände einzuschalten. Ein zentrales Meldetelefon ist dazu werktags von 9 bis 18 Uhr unter 030-284 984-1555 erreichbar sowie an Feiertagen und Wochenenden von 15 bis 18 Uhr. Zurückliegende Fälle können zudem über ein Online-Meldeformular (www.NABU.de/verfolgung-melden) erfasst werden.

Um ihren Forderungen nach einer effektiveren Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln mehr Nachdruck zu verleihen und den Druck auf die Politik zu erhöhen, haben NABU und LBV zudem eine Petition gestartet, die bis Ende des Jahres unterzeichnet werden kann: www.NABU.de/greifvogelpetition
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Doppeltes Geschmackserlebnis: die neuen Tapas-Burger von Taifun
Die Life Food GmbH/Taifun-Tofuprodukte bringt zeitgleich zwei neue Produkte auf den Markt: Denn der neue Tapas-Burger mit mediterraner Note erscheint in zwei Geschmacksvariationen. Beide sind sowohl kalt als auch warm ein Genuss.

Während der Tapas-Burger Olive/Cashew durch mediterrane Kräuter, würzige Oliven und knackige Cashewkerne begeistert, charakterisieren bunte Gemüsestücke und eine fein säuerliche Kapernnote die Variante Paprika/Kapern. ...
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Ă–KO-TEST Fahrradtaschen
Schönwettermodelle mit unerwünschtem Inhalt

Wer sein Gepäck per Pedale transportieren will, benötigt eine stabile, wasserdichte und nach Möglichkeit schadstofffreie Fahrradtasche. Doch eine neue Analyse von ÖKO-TEST in der aktuellen April-Ausgabe zeigt, dass diesen Ansprüchen nur wenige Produkte genügen.

ÖKO-TEST hat zehn alltagstaugliche Fahrradtaschen, die am Gepäckträger über dem Hinterrad montiert werden, ins Labor geschickt. Die Modelle wurden nicht nur auf Schadstoffe untersucht, sondern auch auf ihre Praxistauglichkeit bezüglich Belastbarkeit und Wasserdichtheit getestet. Dabei zeigte sich, dass vor allem die Nähte einiger Taschen zu wünschen übrig lassen: Fünf Produkte wurden schon bei wenig Wasserdruck innen nass. Nur vier Taschen zeigten eine sehr gute Wasserdichtigkeit sowohl auf den Flächen als auch auf den Nähten. Das günstigste Modell im Test bestand zudem die Belastungsprüfung nicht: Das Außenmaterial scheuerte an einer Stelle durch und innen war ein durchgehender Bruch des Trägermaterials erkennbar.

Dazu kommt, dass keine Tasche im Test ohne unerwünschte Inhaltsstoffe auskommt. Einige Modelle fielen auf, weil bei ihnen immer noch massenhaft Weichmacher eingesetzt werden. Diese werden verdächtigt, die Fortpflanzungsorgane zu schädigen und wie ein Hormon zu wirken. In sieben Produkten stecken phosphororganische Verbindungen. Einige Stoffe dieser Gruppe sind möglicherweise krebserregend. Auch umweltschädigende zinnorganische Verbindungen sowie die giftigen Schwermetalle Cadmium, Blei und Chrom analysierten die Labore.
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NABU: Pro-Fracking-Gesetz droht durch die HintertĂĽr zu kommen
Geplante Expertenkommission verletzt Demokratie

Der NABU warnt zwei Tage vor der entscheidenden Kabinettssitzung die Bundesregierung davor, einem Fracking-Ermöglichungsgesetz Tür und Tor zu öffnen. „In den USA war eine Absenkung der Umweltstandards die Initialzündung für den Fracking-Boom. Das darf sich in Deutschland nicht wiederholen“, warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Wo die Bundesregierung mit den Gesetzen zu schlampen drohe, müssten die Abgeordneten des Bundestags jetzt umgehend nachbessern. Am Ende trage schließlich jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass der Schutz von Mensch, Natur, Seen, Brunnen und Talspeeren in seinem Wahlkreis gewährleistet sei, so der NABU-Präsident.

Der NABU lehnt insbesondere die auf Initiative der Erdgasindustrie von Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagene Expertenkommission kategorisch ab. Diese Kommission könnte – nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf – das Verbot, das für die kommerzielle Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten vorgesehen ist, mit ihrem Votum überwinden. „Eine Kommission, die an den Volksvertretern des Bundestages vorbei Fracking flächendeckend in Deutschland freigeben kann, verletzt die Grundrechte und stellt eine ernsthafte Gefahr für Demokratie und Natur dar. Allein diese Idee zeugt von einer irritierenden Rechtsauffassung“, so der NABU-Präsident.

Laut einem im Auftrag des NABU erstellten Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. bleibt der im Bergrecht verankerte Rechtsanspruch von Unternehmen auf Aufsuchung von Bohrstandorten erhalten. Wird die jeweilige geologische Formation von der Expertenkommission dann als grundsätzlich unbedenklich eingestuft, könnten Unternehmen dort ungehindert fracken. „In der ganzen norddeutschen Tiefebene oder der Bodenseeregion wäre dann Fracking möglich“, warnte Tschimpke.

Allen Beteuerungen der Bundesregierung zum Trotz führen die Regelungen der Großen Koalition damit zu einem Fracking-Ermöglichungsgesetz. „Mit dem derzeitigen Gesetzespaket werden Mensch, Natur und Wasser massiv gefährdet. Ein Verbot des Frackings zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ist damit nicht erfüllt“, sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Der NABU ruft deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden dazu auf, dem Widerstand gegen Fracking ein Gesicht zu geben und die eigenen Wahlkreisabgeordneten zum Handeln aufzufordern. „Um die Förderung von Erdöl und Erdgas in Deutschland sicherer zu machen, muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Dazu braucht es die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten“, so Sieberg. Unter www.NABU.de/frackingfrei können Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlkreisabgeordneten dazu einen Brief schreiben.

Irritiert zeigte sich der NABU zudem davon, dass die Bundesregierung bereits am Freitag ein Notifizierungsverfahren für einen Teil des Gesetzespakets bei der EU-Kommission eingereicht hat. „Erst geschieht jahrelang nichts in Sachen Fracking-Gesetz und jetzt beschleunigt die Bundesregierung rechts auf der Überholspur – und bremst das Parlament dabei aus“, kritisierte Sieberg. Demnach seien Änderungen an den Entwürfen laut Schwarz-Rot wohl nicht mehr vorgesehen. „Das ist ein absolutes No-Go. Wir werden gemeinsam mit Tausenden Bürgern Widerstand gegen dieses Fracking-Mogelpaket leisten“, so Sieberg.

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NABU-Zahl des Monats
800 KirchtĂĽrme sind Wohnzimmer fĂĽr Dohle, Turmfalke und Co.

NABU-Aktion bietet bedrohten Arten neuen Lebensraum

Mehr als 800 Kirchen in Deutschland bieten ihre Türme bedrohten Vögeln und Fledermäusen als Unterschlupf an. Sie alle wurden in den vergangenen acht Jahren vom NABU als „Lebensraum Kirchturm“ ausgezeichnet. Spitzenreiter bei der „Wohnraumbeschaffung“ ist Baden-Württemberg mit über 193 ausgezeichneten Kirchen, gefolgt von Thüringen mit 116 und Niedersachsen mit 115 artgerechten Kirchtürmen.

Wie wichtig das Engagement der Kirchgemeinden ist, zeigt das Beispiel des Turmfalken. Den Kulturfolger zieht es verstärkt in die Nähe des Menschen. In alten Gebäuden, Kirchtürmen oder hohen Bäumen findet er passende Unterkünfte. Doch seine angestammten Brutplätze gehen immer häufiger verloren, vor allem durch die Sanierung von Kirchen oder den Abriss alter Industrieanlagen. Wo Lebensräume fehlen, können Nistkästen in Kirchtürmen Abhilfe schaffen: Sie geben Turmfalken, aber auch Schleiereulen, Dohlen oder Fledermäusen ein neues Zuhause. Lassen sich die Tiere einmal an einer Kirche nieder, brüten sie jedes Jahr wieder in ihrem neuen Domizil.

Bei der Frage, wie Kirchen ihre Türme vogelfreundlich gestalten können, unterstützen NABU-Gruppen die Gemeinden vor Ort. Sie beraten bei anstehenden Sanierungen oder helfen, geeignete Nistkästen anzubringen.

Bis heute hat die Aktion auch ein berühmtes Vogelpärchen hervorgebracht: In Hamburg lässt sich alljährlich ein Turmfalkenpaar in der Michaeliskirche ins Nest schauen. Eine Webcam liefert Live-Bilder aus dem Nistkasten, zur Brutzeit schauen ihnen mehrere Tausend Menschen bei der Aufzucht der Jungen zu (www.NABU-hamburg.de/falkenwebcam).
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NABU: Fracking wird durch die Hintertür möglich
Bundestag darf dem Kabinett Nachlässigkeiten nicht durchgehen lassen

Der NABU kritisiert die heutigen Kabinettsbeschlüsse der Bundesregierung zur Fracking-Technologie. NABU-Präsident Olaf Tschimpke:

„Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die Energiewende. Aus unserer Sicht wäre ein klares Verbot der Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung gewesen. Heute hat das Kabinett aber entgegen aller Behauptungen eher ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Der Gesetzestext ist dabei gefährlich zweideutig: In den ersten Abschnitten schließt die Bundesregierung noch Fracking für bestimmte Gebiete aus. In den hinteren Paragraphen wird aber klar: Fracking kann doch erlaubt werden, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und höchst zweifelhafte Expertenkommission. Diese Ausnahmen von der Ausnahme dürfen Bundestag und Bundesländer der Bundesregierung nicht durchgehen lassen.“ Zudem dürfe es keinen Automatismus für eine kommerzielle Förderung ab 2019 geben.

Der NABU hätte sich zum Fracking einen klaren Rechtsrahmen gewünscht, der den umfassenden Schutz von Mensch, Natur und Wasser regelt. „Stattdessen ist nun diese Mogelpackung eines Fracking-Ermöglichungsgesetzes in der Welt. Wo die Bundesregierung vor der Erdgaslobby eingeknickt ist, muss der Bundestag nun dringend nachbessern. Jeder Abgeordnete ist hier in der Pflicht. Denn am Ende trägt jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass die Einwohner, Natur und das Wasser in seinem Wahlkreis sicher sind“, so der NABU-Präsident.

Der NABU fordert Nachbesserungen mindestens in folgenden Punkten:

· Verzicht auf die demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission

· Der Geltungsbereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes muss ausgeweitet werden: egal ob es als Trinkwasser oder in der Landwirtschaft genutzt wird oder als Bestandteil des Naturhaushalts geschützt ist

· Der bergrechtliche Rechtsanspruch von Unternehmen auf Zulassung von Frackingvorhaben muss beschränkt werden

· Das Verbot von Fracking muss ausgeweitet werden auf Natura 2000-Gebiete mit Sandstein-Formationen und Gebiete, die für die Lebensmittelproduktion wichtig sind

· Verzicht auf Probebohrungen

· Keine Verpressung von Lagerstättenwasser

· Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Arten von Tiefbohrungen

· Tiefbohrungen aller Art dürfen nur nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt werden
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Kein BIO, sondern besser!
Am Samstag, den 14. März 2015 stellte die Klasse 7a der Jengerschule in Ehrenkirchen im Rahmen des Tags der offenen Tür erstmals ihr Konzept des Nachhaltigkeits-Marktstandes vor. Angeboten wurden selbst gemachte Marmelade, selbst gebackenes Bio-Brot, frisch zubereitete Brotaufstriche und bunte Bio-Ostereier. Der Stand ist Teil des neuen Projektes „Zukunft gestalten!“

Kein BIO, sondern besser! So lautet das freche Motto, das sich die Jugendlichen ausgedacht haben und das sofort zum Nachdenken und zur Diskussion anregt. Aus biologischem Anbau? Regional? Selbstgemacht? Was ist nun „besser“ – was ist eigentlich „nachhaltiger“? In unserer heutigen Welt ist es selbst für Experten eine echte Herausforderung zu beurteilen, was nun tatsächlich nachhaltiges, verantwortliches Handeln ist. Aus welcher Perspektive betrachtet man sein eigenes Konsumverhalten? Wie wirkt sich der eigene Lebensstil auf die Umwelt aus? Kann man etwas verändern?

Regionale Produkte aus eigener Herstellung
Der Marktstand zur Nachhaltigkeit kam gut an. Viele Besucher probierten die frischen Brotaufstriche auf dem selbstgebackenen Dinkelbrot: „Super lecker und gesund!“ fand eine Kundin. Aber auch die Gestaltung des Marktstandes kam gut an: „Schöne und gutaussehende Produkte! Freundliche Bedienung“, kommentierte eine Besucherin. Am Ende waren alle Brote verkauft und nur noch wenige Gläser Brotaufstriche, Marmeladen und Eier übrig. Alle Produkte haben die Schülerinnen und Schülern selbst entwickelt und mit Hilfe ihrer Klassenlehrerin Kathrin Fürstos und engagierten Eltern hergestellt. Ist die Idee der Jugendlichen erfolgreich, möchten sie ihren Stand auf weiteren Festen und Events präsentieren.

Projekt „Zukunft gestalten!“
An der Jengerschule läuft zum ersten Mal das neue Projekt „Zukunft gestalten!“. In diesem Projekt entstehen für junge Menschen soziale und ökologische Lernräume an der Schnittstelle von Schulen, Kommunen, Unternehmen und Organisationen. Das Projekt der Stiftung „Chancen für Kinder“ führen die Erziehungswissenschaftlerin Sara-Dunja Menzel und Stefanie Witt vom fesa e.V. gemeinsam durch. Weitere Projektpartner sind die Freiburger Bürgerstiftung und Bildung im Wandel. Die Schülerinnen und Schüler sehen sich selbst in einem globalen Kontext, hinterfragen Dinge aus ihrem Alltag und überlegen, ob und wie sie selbst den Herausforderungen unserer Zeit begegnen möchten. „Nachhaltigkeit gewinnt in Zukunft immer mehr an Bedeutung und das wurde den Schülerinnen und Schülern im Laufe des Projekts zunehmend bewusst. Sie stellen Fragen zu nachhaltigem Leben, die wichtig sind und zeigen, dass ihr Bewusstsein sensibilisiert wurde“, beobachtet Frau Fürstos. Es geht darum, Zusammenhänge zu entdecken, zu erforschen und nachhaltiges Handeln auszuprobieren. Handlungswissen, Entscheidungskompetenz und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit sind Ziele, auf die das Projekt ausgerichtet ist. „Zukunft gestalten!“ möchte die Jugendlichen einladen, sich eigene Gedanken zum Thema Nachhaltigkeit zu machen und auch selbst ein nachhaltiges Projekt in die Tat umzusetzen. Schulleiter Gerd Günther äußert sich dazu wie folgt: „Das Projekt „Zukunft gestalten!“ ist für unsere Schule ein großer Gewinn. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 erlernen dabei wichtige Kompetenzen, die sie für die Zukunft fit machen.“

Auch die Eltern sind dabei
Die Projektleiterinnen begleiten die Klasse dabei, selbst Ressourcen und Experten vor Ort zu erschließen. So fanden die Schülerinnen und Schüler engagierte Eltern, die mit Tatkraft unterstützt haben: Der Vater einer Schülerin ist Bäcker und hat seine Backstube für das Backen von Brot zur Verfügung gestellt. Eine Mutter kam in die Schule, um gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Marmelade einzukochen, die Bio-Eier sind eine Spende von einer Großmutter. Zusätzlich haben die Eltern von zwei Schülerinnen ihre Küchenmaschinen ausgeliehen, um direkt live am Tag der offenen Tür frische Brotaufstriche herstellen zu können.

Seit Beginn des Schuljahres arbeitet die Klasse im Fach „Welt-Zeit-Gesellschaft“ an dem Projekt. Nachdem verschiedene Themenfelder der Nachhaltigkeit wie Ökologischer Fußabdruck, Klimawandel und Klimaschutz sowie Landwirtschaft und Ernährung bearbeitet wurden, entschied sich die Klasse für ihr eigenes Projekt im Bereich Ernährung.
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Große Erleichterung beim 3HäuserProjekt
Mit großer Erleichterung haben die Aktiven des 3HäuserProjektes aufgenommen, dass die L-Bank nun doch Förderkredite aus dem Landeswohnraumprogramm für die geplanten Mietwohnungen gewähren kann. Die viermonatige Zitterpartie hat ein Ende – unter bestimmten Bedingungen und natürlich vorbehaltlich der Prüfung und endgültigen Genehmigung durch den Vorstand der L-Bank. Für die Problemfelder Eigenkapital und Sicherheiten sind durch ein neues Modell, das aber weiterhin den bewährten Prinzipien des Freiburger Mietshäuser Syndikats entspricht, Lösungen gefunden worden. Die weiteren Fallstricke des Landeswohnraum-förderprogramms (Bonität, Beleihungswert, Eigenkapitalrendite) sind nach Aussagen der L-Bank nun doch „im Gesamtfinanzierungspaket darstellbar“.

"Insbesondere freuen wir uns", so Stefan Rost vom Mietshäuser Syndikat, "dass damit die Aussagen vom November 2014 nicht mehr aufrechterhalten werden, unsere Mietshausprojekte hätten als Unternehmensneugründungen nicht die geringste Bonität für eine Kreditgewährung. Die Informationen bei einem ersten Treffen des 3HäuserProjektes mit der L-Bank am 14.11.2014 waren schockierend: Das Landeswohnraumförderprogramm sei nur auf etablierte Wohnungsunternehmen mit entsprechendem Altbaubestand ausgerichtet.

In der sicheren Überzeugung, dass dies politisch so nicht gewollt sein könne, nahmen die wohnungspolitisch Aktiven vom 3HäuserProjekt das Gespräch mit der Stadt Freiburg, der L-Bank, den Landtagsabgeordneten und dem Wirtschaftsministerium auf. Am 28. Januar wurden dann im Gespräch zwischen der Stadt Freiburg und der L-Bank erstmals Lösungsmöglichkeiten für die beiden Problemfelder Eigenkapital und Sicherheiten besprochen. "Diese konnten wir in der Folge und in direktem Austausch mit der L-Bank modifizieren und in eine für uns praktikable Form bringen", ergänzt Regina Maier vom Projekt "schwereLos", dem größten der drei geplanten Mietshäuser.

Die anvisierten Lösungsmöglichkeiten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

1. Eigenkapital
Problem ist, dass die L-Bank Direktkredite („Nachrangdarlehen“) von vielen UnterstützerInnen nicht mehr als Eigenkapital akzeptiert (wie z.B. noch 2006 beim Wohnprojekt Woge und Arche im Sonnenhof auf dem Vauban) und laut Wohnraumfördergesetz auf Eigenkapital in Form „nicht rückzahlbarer Gelder“ besteht.

Lösung: Das Stammkapital einer GmbH erfüllt dieses Kriterium. Deshalb werden die drei Haus GmbHs das Stammkapital, das bisher je 25.000 € beträgt, heraufsetzen: Es muss dem 25%-Eigenkapital-Anteil des Investitionsvolumens entsprechen, das die L-Bank mit Förderkrediten aus dem Landeswohnraum-förderprogramm finanziert.

Bei der schwereLos GmbH handelt es sich dabei um rund 1 Mio. € Stammkapital, bei der Luftschloss GmbH und der Lamakat GmbH jeweils um rund 500.000 € Stammkapital.
Eingesammelt werden die dafür notwendigen Gelder nicht mehr direkt von den drei Haus-GmbHs, sondern von den jeweiligen Hausvereinen in Form üblicher Direktkredite. Die Hausvereine wiederum sind Gesellschafter der jeweiligen Haus-GmbH und stocken mit diesen Geldern ihre Stammeinlagen entsprechend auf. (Die Stammeinlagen des zweiten Gesellschafters Mietshäuser Syndikat bleibt unberührt.)

"Auf diese Weise können wir die Anforderungen der L-Bank an das Eigenkapital erfüllen", so Karin Jehle vom Hausprojekt LAMA. "Gleichzeitig können wir unsere vorhandenen Organisationsformen weiter nutzen." Die Haus-GmbHs und Hausvereine bleiben unverändert, ebenso das bewährte Finanzierungsinstrument der Direktkredite. Allerdings treten nun die Hausvereine neben den Haus-GmbHs als eigenständige Direktkreditnehmer auf.

2. Sicherheiten
Aus Sicht der L-Bank wird die bisher unzureichende Absicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes so gelöst, wie im Gespräch mit der Stadt am 28. Januar vereinbart:
- Die Stadt Freiburg hat der L-Bank signalisiert, dass die Sparkasse Freiburg die gesamte Restfinanzierung sowohl der geförderten als auch der frei finanzierten Wohnungen (und der Kindertagesstätte im Projekt schwereLos) übernimmt.
- Die L-Bank erhält eine erstrangige grundbuchliche Absicherung über die gesamte Immobilie, also auch über den frei finanzierten Teil.
Das Eigenkapital fĂĽr den frei finanzierten Teil des Neubaus kann dann wie ursprĂĽnglich vorgesehen direkt von der Haus-GmbH in Form von Direktkrediten aufgebracht werden, in Absprache mit der Sparkasse, die nach wie vor Direktkredite als Ersatzeigenkapital akzeptiert (wie auch andere Banken, soweit uns bekannt ist). "An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank der Sparkasse fĂĽr ihr Engagement und ihre konstruktive Beratung", so Maritta Reichart vom Hausprojekt Luftschloss.

3. Andere Problemfelder
Wenn die Punkte Eigenkapital und Sicherheiten wie oben gelöst werden, dann sind die weiteren Problemfelder „im Gesamtfinanzierungspaket darstellbar“, so die Aussage der L-Bank.

- Bonität
Das betrifft zum einen die Bonität, die ja zunächst von der L-Bank bei unseren Unternehmensneugründungen in Frage gestellt wurde.

- Mietobergrenzen und Beleihungswert
Die Vorschriften des Landeswohnraumförderprogramms zu Mietobergrenzen und Beleihungswertberechnung sind in sich widersprüchlich: Die vorgeschriebene Mietreduzierung bei Inanspruchnahme von Förderkrediten auf 33 % unter dem Mietspiegel verringert drastisch den Beleihungswert und damit die Höhe der vom Programm selbst vorgesehenen Förderkredite.

- EU-Deckelung der Eigenkapitalverzinsung
Ähnlich paradox ist eine EU-Vorschrift, die die rechnerische Eigenkapitalverzinsung von Investoren deckeln soll, wenn sie das Förderprogramm für Mietwohnungen in Anspruch nehmen: Sie darf nicht über dem sogenannten SWAP-Satz plus 1% liegen. Da der SWAP-Satz aufgrund der Anomalien des aktuellen Finanzmarktes im steten Fall begriffen ist, sind extrem niedrige Mietpreise die Folge. Dann aber wäre der Beleihungswert so niedrig, dass eine Kreditgewährung ausgeschlossen wäre.

Und wie geht es weiter?
Für den 28. April ist ein Gespräch zwischen L-Bank, Stadt Freiburg, Sparkasse Freiburg und dem 3HäuserProjekt vereinbart worden, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird. "Uns ist mitgeteilt worden, dass auch Gespräche über die Konstruktionsfehler des Landeswohnraumförderprogramms in Gremien der Regierungskoalition des Landtages stattgefunden haben", so Regina Maier. "Wir fordern mit Nachdruck, dass diese Konstruktionsfehler, die ja nicht nur unsere Initiativen betreffen, zeitnah behoben werden. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet genossenschaftliche Neugründungen von Mieterinitiativen, die bezahlbare und dauerhaft sozial gebundene Mietwohnungen bauen wollen, vor kaum überwindbare Hürden gestellt werden."

"Wir freuen uns jedenfalls über das grüne Licht von der L-Bank", ergänzt Stefan Rost. "Jetzt können wir uns hoffentlich wieder ungebremst der Planung und Kreditakquise für das 3HäuserProjekt zuwenden. Wir werden dafür eintreten, dass diese Möglichkeiten auch von anderen betroffenen Projektinitiativen in Baden-Württemberg genutzt werden können."
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