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Verschiedenes

 
Verbot von Glyphosat rĂŒckt nĂ€her
EuropĂ€ische BĂŒrgerinitiative (EBI) hat europaweit eine Million Unterschriften
fĂŒr ein Verbot des Ackergifts gesammelt

Verden, Juni 2017. Geschafft: Eine Million BĂŒrgerinnen und BĂŒrger haben fĂŒr ein Verbot des Pestizids Glyphosat unterschrieben. Damit ist den Organisatoren der EuropĂ€ischen BĂŒrgerinitiative (EBI) ein Rekord gelungen: Noch nie hatte eine EBI so schnell so viele Unterzeichner (Stand: 15.6.17, 09:06 Uhr). Das erste Ziel der Initiatoren - unter ihnen Campact - ist somit erreicht: Eine Million Menschen aus ganz Europa sollte von Februar bis Ende Juni bewegt werden, den Appell fĂŒr das Verbot zu unterzeichnen. Noch in diesem Jahr entscheiden EU-Kommission und die Mitgliedstaaten ĂŒber die erneute Zulassung des Pestizids Glyphosat. Es steht in dringendem Verdacht, Krebs auszulösen und trĂ€gt zum Verlust der Artenvielfalt bei.

“Jetzt bloß nicht vor den Lobbyisten von Monsanto und Co. einknicken. Die Landwirtschaftspolitik der EU muss giftfrei werden und sich nach Mensch und Natur richten, nicht nach Konzernen. Ein Verbot von Glyphosat ist der erste Schritt”, so Maria Lohbeck von Campact. “Die Industrie und die Lobbyisten setzen alles daran, Glyphosat harmloser darzustellen als es ist.” Glyphosat wurde von einem Fachgremium der Weltgesundheitsorganisation WHO als “wahrscheinlich krebserregend” eingestuft, unabhĂ€ngige Wissenschaftler bestĂ€tigen das. Wird ein Krebsrisiko festgestellt, muss der Einsatz von Glyphosat nach geltendem EU-Recht sofort verboten werden.

Mit rund 270.000 Unterschriften kam die grĂ¶ĂŸte UnterstĂŒtzung fĂŒr die EBI aus Deutschland durch die Campact-Aktiven. Die EBI ist ein Verfahren der EU fĂŒr mehr BĂŒrgerbeteiligung. Die Regeln sehen vor, dass insgesamt eine Million Unterschriften erreicht und LĂ€nderquoren (Mindestzahlen im VerhĂ€ltnis zur Bevölkerung) in sieben LĂ€ndern erfĂŒllt werden mĂŒssen. Das LĂ€nderquorum wurde sogar in elf LĂ€ndern erreicht. Die Organisatoren der EBI haben sich so das Recht erstritten, ihre Argumente wĂ€hrend einer Anhörung im EU-Parlament vorzubringen. Die Kommission ist verpflichtet, schriftlich Stellung zu beziehen.

Die Initiative fordert neben dem Verbot EU-weite obligatorische Pestizid-Reduktionsziele und eine von der Industrie unabhĂ€ngige wissenschaftliche Bewertung von Pestiziden. Neben den Krebsrisiken sind viele der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auch durch die Folgen des massenhaften Einsatz des Giftes in der Natur beunruhigt. Glyphosat tötet alle Pflanzen außer Nutzpflanzen, die durch gentechnische VerĂ€nderung immun gegen den Wirkstoff sind. Dadurch fehlen Insekten, Schmetterlingen und Bienen viele Nahrungspflanzen. In der Folge leiden Reptilien, FledermĂ€use oder Vögel. Das Artensterben wird beschleunigt. JĂ€hrlich werden weltweit rund 800.000 Tonnen glyphosathaltiger Spritzmittel hergestellt.

In Deutschland wurden die Unterschriften in den letzten Monaten offline und online vor allem von der BĂŒrgerbewegung Campact, dem Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, WeMove.EU, dem Umweltinstitut MĂŒnchen und SumofUs gesammelt.
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76. Freiburger Nachtflohmarkt mit großem FreigelĂ€nde
Hier ist fĂŒr jeden Geldbeutel das Richtige dabei!

Freiburg. Am Samstag 24.6.2017 von 14:00- 22:00 Uhr findet der 76. Freiburger Nachtflohmarkt in der Messehalle 1, im Foyer und im angrenzenden FreigelĂ€nde statt. Veranstalter SĂŒMa Maier GmbH erwartet 200 Aussteller. Die Aussteller kommen aus Freiburg und dem ganzen SĂŒddeutschen Raum. Bei schlechten WitterungsverhĂ€ltnissen haben die Aussteller die Möglichkeit vom FreigelĂ€nde in die Halle zu wechseln. Der Freiburger Nachtflohmarkt erfreut sich großer Beliebtheit, da das Angebot riesen groß ist. Neben Haushaltsartikeln werden alte Möbel, Bilder und Rahmen, MĂŒnzen und Briefmarken sowie alles aus Omas Zeiten angeboten. Das Messe-Restaurant mit reichhaltigen Speisen und GetrĂ€nken ist geöffnet. FĂŒr die Besucher des Nachtflohmarktes, stehen vor der Messehalle ausreichend ParkplĂ€tze zur VerfĂŒgung. Weitere Informationen beim Veranstalter SĂŒMa Maier Messen MĂ€rkte und Events GmbH Tel. 07623 74192-0 oder im Internet unter: www.suema‐maier.de
 
 

 
Murks im Nahles-Gesetz

Am 7. Juli soll der Bundesrat das neue „BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetz" (BRSG) absegnen. Damit soll der Weg freigemacht werden fĂŒr Betriebsrenten – im Gesetz „Zielrenten“ genannt –, bei denen es keine Garantie fĂŒr das von den Arbeitnehmern eingezahlte Kapital und die in Aussicht gestellte Rentenleistung gibt. Sogar laufende Betriebsrenten können noch gekĂŒrzt werden.

Betriebsrenten ohne Garantien soll es ab 2018 aber nicht nur bei Entgeltumwandlung geben. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hebelt das neue Gesetz auch die Kapitalerhaltgarantie fĂŒr Riester-VertrĂ€ge aus. Denn auch fĂŒr betriebliches Riestern entfallen kĂŒnftig alle Garantien.

Ob das gewollt oder ein handwerklicher Fehler im Gesetz ist, der von Politkern und Experten trotz der nunmehr fast zweijĂ€hrigen Beratung schlicht ĂŒbersehen wurde, darĂŒber lĂ€sst sich derzeit nur spekulieren. Fakt ist: Der Kapitalerhalt zu Rentenbeginn ist bislang eines der wichtigsten Kriterien von Riester-VertrĂ€gen. Schließlich soll die staatlich geförderte Zusatzvorsorge wegfallenden staatliches Renteneinkommen ersetzen. Da ist VerlĂ€sslichkeit oberstes Gebot. Mehr noch: Ein Produkt, dass diese Zusage nicht erfĂŒllt, ist derzeit gar nicht förderfĂ€hig. DafĂŒr darf der Staat weder Zulagen noch Steuervorteile gewĂ€hren.

Weiteres Problem: Betriebliche Riester-Zielrenten werden fĂŒr Arbeitnehmer sogar noch viel riskanter sein als Zielrenten aus Entgeltumwandlung. Denn wenn der Arbeitnehmer riestert, muss der Betrieb nicht einmal den sonst vorgeschriebenen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags spendieren. Arbeitnehmern bleibt daher nur die Wahl, betrieblich zu riestern und auf ZuschĂŒsse zu verzichten oder Entgeld umzuwandeln, was allein deswegen unbeliebt und unattraktiv ist, weil sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auf die spĂ€tere Betriebsrente die doppelten BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zahlen mĂŒssen.

Attraktiv ist das von der SPD-Ministerin Nahles verantwortete neue Gesetz nur fĂŒr die Arbeitgeber, die aus der Haftung fĂŒr die Renten entlassen werden und mit der Riester-Zielrente zudem ein deutlich preiswerteres Modell geschenkt bekommen.

Welche Risiken in den neuen Zielrenten ohne Garantie darĂŒber hinaus stecken, verrĂ€t ein Blick ĂŒber die deutsche Grenze auf das hollĂ€ndische Pensionsfondssystem. Dort wurden vergleichbare kollektive Betriebsrenten schon vor Jahren eingefĂŒhrt. Doch wĂ€hrend sich die Fonds bis 2008 zunĂ€chst ausgesprochen gut entwickelten, gingen die ErtrĂ€ge in den Folgejahren spĂŒrbar zurĂŒck. Daher wies die niederlĂ€ndische Nationalbank 2013 erstmals 66 der insgesamt 415 Pensionsfonds an, auch bei den laufenden Renten zu kĂŒrzen - im Schnitt um zwei Prozent, vereinzelt aber auch um bis zu 6,3 Prozent.
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Ethisch-ökologische Fonds: Rendite mit gutem Gewissen
Weniger als fĂŒnf Prozent der Fonds berĂŒcksichtigen bei der Auswahl der Wertpapiere ausdrĂŒcklich ethische oder ökologische Kriterien. Die meisten achten in erster Linie auf Renditechancen und weniger darauf, wie die Gewinne erwirtschaftet werden. Finanztest hat 58 saubere Alternativen zu herkömmlichen Fonds untersucht und Kriterien definiert, die Fonds mit Nachhaltigkeitsanspruch mindestens erfĂŒllen sollten.

Um Klarheit zu schaffen und Anlegern die Auswahl ethisch-ökologischer Fonds zu erleichtern, hat Finanztest drei Kriterien definiert, die ein Fonds mit einem Nachhaltigkeitsanspruch mindestens erfĂŒllen sollte: Keine Investitionen in Firmen, die geĂ€chtete Waffen herstellen, Atomkraftwerke betreiben oder Arbeits- und MenschenrechtsverstĂ¶ĂŸe dulden. 35 der 58 untersuchten Fonds erfĂŒllen diese Anforderungen.

Viele Anleger sind der Ansicht, dass eine Geldanlage mit gutem Gewissen mit Renditeverzicht einhergeht. Doch das stimmt so nicht: „Nachhaltige Fonds erzielen eine Ă€hnlich gute Rendite wie herkömmliche Fonds“, so Finanztest-Expertin Karin Baur. Weil nachhaltige Fonds durch die Ausschlusskriterien nicht ganz so breit investieren, sind die Risiken jedoch ein wenig höher. Anleger sollten daher mehrere Fonds mischen und fĂŒr ihr Depot auch auf sichere Zinsanlagen setzen, dafĂŒr kommen Rentenfonds, Tagesgeld oder Festgeld von ethischen Banken infrage.

Der ausfĂŒhrliche Test erscheint in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 21.06.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/oekofonds abrufbar.
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NABU begrĂŒĂŸt ErgĂ€nzungen der EU-Liste invasiver Arten
Invasive Arten sind weltweite Bedrohung fĂŒr die Artenvielfalt

Der NABU hat die Aufnahme weiterer Tier- und Pflanzenarten in die sogenannte Unionsliste begrĂŒĂŸt. Der zustĂ€ndige Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten hat eine Liste von weiteren zwölf Tier- und Pflanzenarten bestĂ€tigt, die in die sogenannte Unionsliste aufgenommen werden sollen, die invasive und damit möglicherweise schĂ€dliche Arten fĂŒr die biologische Vielfalt und den Menschen auffĂŒhrt. Bislang befinden sich lediglich 37 Arten auf dieser EU-weiten Liste. Allein fĂŒr Deutschland sind aber mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben oder haben könnten.

„Invasive Arten sind weltweit die zweitgrĂ¶ĂŸte GefĂ€hrdung fĂŒr die biologische Vielfalt – nach der Zerstörung von LebensrĂ€umen. Mit ihrer Ausbreitung in Gegenden, in denen sie eigentlich nicht vorkommen, können diese Arten andere Arten, LebensrĂ€ume oder Ökosysteme stark beeintrĂ€chtigen“, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke. Er begrĂŒĂŸte daher die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, die damit einer Forderung der NaturschutzverbĂ€nde, von Wissenschaftlern und dem EuropĂ€ischen Parlament nachkommen.

In der gesamten EU gehen Experten von rund 12.000 gebietsfremden Arten aus, von denen etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft werden und damit potenziell SchĂ€den verursachen können. Angesichts dieser Zahlen hatten der NABU und weitere NaturschutzverbĂ€nde sowie das EuropĂ€ische Parlament die im Juli 2016 verabschiedete erste Unionsliste mit 37 Arten als deutlich zu kurz kritisiert. Invasive Arten können katastrophale Auswirkungen auf die Artenvielfalt und ganze Ökosysteme haben, einige von ihnen wirken sich zudem negativ auf Ökosystemdienstleistungen aus und können z.B. die menschliche Gesundheit beeintrĂ€chtigen. Die EuropĂ€ische Kommission beziffert allein den ökonomischen Schaden auf rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten gehen sogar von noch höheren Summen aus.

Daher wurde unter anderem der RiesenbĂ€renklau neu in die Liste aufgenommen. Die ursprĂŒnglich aus dem Kaukasus stammende Pflanze kann hierzulande mit ihrer Ausbreitung negative Folgen fĂŒr die Pflanzenvielfalt haben. Auch die menschliche Gesundheit ist betroffen, eine BerĂŒhrung kann zu schmerzhaften Blasen auf der Haut fĂŒhren. Neben dem RiesenbĂ€renklau haben die Mitgliedstaaten sich unter anderem auch fĂŒr die Aufnahme von Marderhund, Bisam und DrĂŒsigem Springkraut ausgesprochen; insgesamt enthĂ€lt die diesjĂ€hrige ErgĂ€nzungsliste zwölf Arten.

Die Unionsliste benennt jene invasiven Arten, fĂŒr die nach der zugrunde liegenden EU-Verordnung Mindeststandards zur besseren Vorbeugung, FrĂŒherkennung, Monitoring und Managementgelten sollen. So soll die Kontrolle und Verringerung möglicher SchĂ€den verbessert werden. Nach der heutigen Entscheidung der Mitgliedstaaten muss die EU-Kommission die ErgĂ€nzungsliste noch bestĂ€tigen und dann offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Die erste Unionsliste wurde am 14. Juli 2016 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 3. August 2016 in Kraft.
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NABU: Schlechtes Zeugnis fĂŒr die Landwirtschaftspolitik
BfN-Agrar-Report 2017 verdeutlicht kritische Situation in der Agrarlandschaft

Der NABU sieht sich in seiner Kritik an der aktuellen Agrarpolitik und dem bestehenden System der EU-Subventionen durch den am heutigen Dienstag vom Bundesamt fĂŒr Naturschutz (BfN) vorgestellten Agrar-Report 2017 bestĂ€tigt. Die Publikation ist eine besorgniserregende Zusammenstellung aller Problemfelder in der Agrarlandschaft.

„Der Agrar-Report macht deutlich, wo die Schwachstellen der Landwirtschaftspolitik liegen und warum die Agrarwende ĂŒberfĂ€llig ist. Die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft befindet sich im rasanten Sinkflug. Pestizid-Einsatz und monotone Kulturen sorgen dafĂŒr, dass Insekten weniger werden, Vögeln Nahrung und Lebensraum fehlt. Auch sind viele Biotoptypen des GrĂŒnlands bedroht. Trotz des mittlerweile immerhin grĂ¶ĂŸtenteils gestoppten GrĂŒnlandverlustes hat die QualitĂ€t des GrĂŒnlands stark abgenommen“, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke. Besonders das arten- und blĂŒtenreiche GrĂŒnland gehe verloren und mit ihm klassische Wiesenvögel wie Uferschnepfe und KampflĂ€ufer. Schuld seien ĂŒbernutzte FlĂ€chen und der hohe Eintrag von Stickstoff ins Ökosystem. So habe auch der Anteil der AckerkrĂ€uter massiv abgenommen. Besonders im Inneren der Felder liegt der RĂŒckgang bei bis zu 99 Prozent.

Der Report benennt als Ursache des desaströsen Zustandes der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft die immensen Fehlsteuerungen der EU-Förderpolitik. Das mit der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene eingefĂŒhrte Greening hat versagt. Es war der Versuch, auch die Ausgaben der ersten SĂ€ule fĂŒr die landwirtschaftliche Produktion an ökologische Mindeststandards zu koppeln. Laut Report wurde lediglich erreicht, dass sich der Anteil an fĂŒr den Naturschutz wertvollen FlĂ€chen um nur ein Prozent der AckerflĂ€che erhöht hat. DemgegenĂŒber stehen immense Ausgaben von 1,5 Milliarden Euro alleine in Deutschland pro Jahr fĂŒr dieses so genannte Greening.

Ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung war das in der vergangenen Woche beschlossene Pestizid-Verbot auf den ökologischen VorrangflĂ€chen, fĂŒr das der NABU gemeinsam mit seinen europĂ€ischen PartnerverbĂ€nden in BrĂŒssel gekĂ€mpft hatte.

Besonders deutlich macht der Report die FinanzierungslĂŒcke fĂŒr den Naturschutz in Agrarlandschaften. „Die derzeitigen Fördermöglichkeiten und Finanzmittel reichen nicht annĂ€hernd aus, um diese Negativ-Entwicklung zu korrigieren. Trotz des dramatischen Zustandes der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, sowie das durch die intensive Tierhaltung beförderte massive GĂŒlle-Problem mit schĂ€dlichen Folgen fĂŒr Grundwasser und Böden fließen weiterhin EU-weit jedes Jahr 60 Milliarden Euro an Agrarzahlungen an die Landwirte. Die pauschalen Zahlungen haben die Probleme fĂŒr die Natur nur verschĂ€rft“, so Tschimpke weiter.

Der NABU fordert eine umfassende Reform der GAP ab 2020 mit der Abkehr von den wirkungslosen pauschalen FlĂ€chenprĂ€mien, die momentan per Gießkanne an Landwirtschaftsbetriebe verteilt werden. Statt dessen mĂŒssten ein EU-Naturschutzfonds zur Sicherung des EU-weiten Natura 2000-Schutzgebietsnetzes eingerichtet sowie umfassende Gelder fĂŒr einen nachhaltigen Umbau des Agrarsystems und Zahlungen fĂŒr Agrarumweltmaßnahmen fließen, die den Landwirten echte Anreize fĂŒr eine naturvertrĂ€gliche Bewirtschaftung bieten.
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NABU zum „30-Hektar-Tag“: Kein Grund zum Feiern
Jeden Tag wird fĂŒr Wohnen und Verkehr eine FlĂ€che von 94 Fußballfeldern verbraucht

Jeden Tag werden fĂŒr Wohnen und Verkehr immer noch durchschnittlich 66 Hektar pro Tag verbraucht – das entspricht etwa einer GrĂ¶ĂŸe von 94 Fußballfeldern. Auch das neue Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den tĂ€glichen FlĂ€chenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in weiter Ferne. Laut 30-Hektar-Ziel wĂ€re die verfĂŒgbare FlĂ€che fĂŒr das gesamte Jahr nun aufgebraucht. Ab sofort mĂŒssten also in Deutschland die Bagger still stehen.
Anfang des Jahres wurde mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung das 30-Hektar-Ziel fĂŒr das Jahr 2020 auf das Jahr 2030 verschoben. Zwar soll die Inanspruchnahme zusĂ€tzlicher FlĂ€chen auf „unter 30 Hektar pro Tag“ begrenzt werden. „Die nebulöse und wenig konkrete Formulierung ‚30-Hektar minus X‘ enttĂ€uscht vor allem, wenn nicht klar ist, wie groß das X ist. Statt ambitionierte Ziele zu setzen und diese zu qualifizieren, verschiebt die Bundesregierung lediglich das alte, nicht erreichte Ziel um weitere zehn Jahre“, sagt NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke. Dass sich das Bundesumweltministerium in seinem Integrierten Umweltprogramm als Zielmarke gesetzt hat, den FlĂ€chenverbrauch bis 2030 auf 20 Hektar pro Tag zu senken, sei da nur ein schwacher Trost. Es zeige, dass die Bundesregierung hier nicht in der Lage ist, mit einer Stimme zu sprechen und die Ministerien fĂŒr Wirtschaft und Verkehr den Umweltschutz weiter hinten an stellen.

Mit steigendem FlĂ€chenverbrauch und zunehmender Versiegelung verliert der Boden an Fruchtbarkeit und WasserdurchlĂ€ssigkeit. Zu den Folgen zĂ€hlen der Verlust der Bodenfauna, örtliche Überschwemmungen bei starken RegenfĂ€llen, niedrige GrundwasservorrĂ€te sowie stĂ€dtische WĂ€rmeinseln durch fehlende VerdunstungskĂ€lte. Mit unbebauten FlĂ€chen und unversiegelten Böden als endliche Ressource ist also sparsam umzugehen. Der benötigte Wohnraum muss primĂ€r im Bestand durch Nachverdichtung wie den Ausbau von Dachgeschossen und das Schließen von BaulĂŒcken, Umnutzung von GewerbegebĂ€uden sowie intelligente Nutzungskonzepte erfolgen.

Das 30-Hektar-Ziel und eine flĂ€chensparende Siedlungsentwicklung wurden nicht zuletzt durch die Neufassung des Baugesetzbuchs konterkariert, indem fĂŒr Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten FlĂ€chen am Ortsrand erhebliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen geschaffen wurden. Durch die Einbeziehung von AußenbereichsflĂ€chen in das beschleunigte Bebauungsplanverfahren kann nunmehr generell auf eine PrĂŒfung der Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen fĂŒr Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden.

„Diese Ausnahmeregelungen gelten zwar nur bis Ende des Jahres 2019, entfalten aber eine verheerende Signalwirkung und sind ein Schlag ins Gesicht aller, die sich fĂŒr eine flĂ€chensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzen“, so Tschimpke weiter. Obwohl der FlĂ€chenverbrauch von etwa 120 Hektar pro Tag um die Jahrtausendwende mittlerweile nahezu halbiert wurde, seien zusĂ€tzliche Anstrengungen unverzichtbar, um den FlĂ€chenverbrauch möglichst gering zu halten. Langfristig mĂŒsse eine FlĂ€chenkreislaufwirtschaft angestrebt werden, deren Netto-FlĂ€chenverbrauch Null betrage. Das Bundesumweltministerium nennt hierfĂŒr das Jahr 2050.
„Notwendig sind aber kurzfristigere und vor allem auch kleinrĂ€umliche FlĂ€chensparziele der LĂ€nder und Kommunen“, meint Siedlungsentwicklungsexperte Henry Wilke. Dabei dĂŒrfe das Bauen am Ortsrand nach wie vor nur die absolute Ausnahme sein. Die doppelte Innenentwicklung, also das Bauen im Bestand, sowie die Sicherung und Aufwertung von innerstĂ€dtischen GrĂŒnflĂ€chen, mĂŒsse sich zum Regelfall entwickeln.

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EU-Abgeordnete stimmen fĂŒr Pestizid-Verbot
Endlich Schluss mit Glyphosat & Co. auf ökologischen VorrangflÀchen

Der NABU begrĂŒĂŸt den heutigen Beschluss des EuropĂ€ischen Parlaments fĂŒr ein Verbot von Pestiziden auf ökologischen VorrangflĂ€chen ab Januar 2018. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag fĂŒr ein Pestizidverbot auf diesen FlĂ€chen gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Die Abgeordneten stimmten knapp gegen den Beschluss des EU-Agrarausschusses und die Resolution des deutschen EP-Abgeordneten Albert Deß (CSU) und des Briten John Stuart Agnew (UKIP). Beide hatten sich zuvor im Agrarausschuss gegen den Vorschlag der EU-Kommission und somit gegen das Pestizidverbot auf ökologischen VorrangflĂ€chen stark gemacht.

NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller: „Glyphosat und Co. haben auf diesen FlĂ€chen nichts zu suchen. Das ist ein lĂ€ngst ĂŒberfĂ€lliger erster Schritt in die richtige Richtung. Die EU-Parlamentarier haben ein wichtiges Signal gesetzt. Bis zu einer grundlegenden Reform der EU-Agrarpolitik und einer wirklichen Trendwende, um die erschreckenden Verluste der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft aufzuhalten, ist es trotzdem noch ein weiter Weg. Wir brauchen mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft mit blĂŒtenreichen Wiesen und SĂ€umen, BrachflĂ€chen, StrĂ€uchern und Hecken, wo Insekten und Feldvögel LebensrĂ€ume finden.“

Damit Landwirte die Direktzahlungen aus der ersten SĂ€ule der EU-Agrarpolitik (GAP) erhalten, mĂŒssen sie sicherstellen, dass fĂŒnf Prozent ihrer FlĂ€che als ökologische VorrangflĂ€chen genutzt werden. Diese FlĂ€chen konnten jedoch, wie alle wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, bis heute keinen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt in Agrarlandschaften leisten – nicht zuletzt aufgrund des bislang erlaubten Einsatzes von Pestiziden. Bisher fließen jĂ€hrlich gut zwölf Milliarden Euro an Direktzahlungen unter anderem fĂŒr die ökologischen VorrangflĂ€chen an die Landwirte in der EU. Insgesamt betrĂ€gt das EU-Agrarbudget 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass die WĂŒnsche der BĂŒrger nach einer umfassenden Reform der EU-Agrarpolitik erste kleine FrĂŒchte tragen. Innerhalb von nur einer Woche waren ĂŒber 9.000 Menschen dem Aufruf des NABU gefolgt und hatten Protest-E-Mails an einflussreiche EU-Abgeordnete verschickt.
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