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Verschiedenes

 
Thomas Littek ein weiteres Mal zum Naturschutzbeauftragten gewählt
Thomas Littek wurde heute vom Gemeinderat für weitere fünf Jahre zum Naturschutzbeauftragten gewählt.

Er ist einer der drei ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten der Stadt Freiburg. Die Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde der Stadt Freiburg, besonders bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, bei Stellungnahmen zu Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie zu Umweltberichten.

Nicht nur an die Fachkompetenz der Naturschutzbeauftragten werden hohe Anforderungen gestellt. Es wird von ihnen auch ein hohes Maß an Konfliktfähigkeit erwartet, da sie zusammen mit der Naturschutzbehörde regelmäßig Interessenskonflikten ausgesetzt sind.

Der promovierte Forstwirt ist nicht nur als Berater der unteren Naturschutzbehörde sehr gefragt, sondern bringt sich auch in den Naturschutzbeirat der Stadt ein und vertritt die Sichtweise des Naturschutzes als sachkundiger Einwohner im Umweltausschuss und im Bauausschuss. Auch die Bürgerschaft befragt ihn häufig zu naturschutzfachlichen Fragen.

In seiner bisherigen Amtszeit wirkte er bei so wichtigen Verfahren und Vorhaben wie dem Gesamtnachnutzungskonzept der Deponie Eichelbuck, der Planung des 3. und 4. Gleises der Deutschen Bahn sowie verschiedenen Naturdenkmalausweisungen mit. Die fachliche Kompetenz von Thomas Littek wird künftig neben dem Ausbau der Windkraft, an die hohe Standards beim Vollzug des Artenschutzrechts gesetzt sind, auch bei der Ausarbeitung von Managementplänen für die Freiburger Natura-2000-Gebiete als Bestandteile des europäischen Schutzgebietssystems gefragt sein.

Thomas Littek ist 1955 in Gelsenkirchen-Buer in Nordrhein-Westfalen geboren, verbrachte seine Schulzeit überwiegend in Freiburg, studierte Forstwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, am Waldbau-Institut der Universität Freiburg sowie als Berater zwischen wissenschaftlichen Instituten und Forstbehörden. Durch diese Tätigkeiten verfügt er über ein umfangreiches Fachwissen, das im Naturschutz von großer Bedeutung ist. Zusätzlich engagiert er sich in zahlreichen Vereinen.
 
 

 
Klimaschutzpreis „Climate First“ und Naturschutzpreis: Jetzt bewerben!
Im kommenden Jahr vergibt die Stadt Freiburg zum zweiten Mal den Klimaschutzpreis „Climate First“ und den Naturschutzpreis. Beide Preise sind mit insgesamt 16.000 Euro dotiert und werden alle zwei Jahre ausgeschrieben.

Der Klimaschutzpreis ist mit 11.000 Euro dotiert und zeichnet ambitionierte und innovative Projektideen in den Bereichen Klimaschutz, Energiesparen, erneuerbare Energien und Verkehr aus. Wettbewerbsbeiträge können in Freiburg ansässige Firmen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einreichen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Schulklassen und -gruppen. Neben neuen Projekten können auch laufende oder abgeschlossene Projekte honoriert werden.

Das Preisgeld beim „Climate First“ wird aufgeteilt. Die eine Hälfte geht an Kinder und Jugendliche oder an Projekte, die sich an sie richten. Die andere Hälfte ist für alle anderen Projekte gedacht. So hat eine kleine Schülergruppe dieselben Preis-Chancen wie die Wettbewerbsidee einer Forschungseinrichtung.

Der Naturschutzpreis ist mit 5000 Euro dotiert und würdigt außergewöhnliche Leistungen im Naturschutz. Hier sind vor allem Freiburger Vereine, Verbände, Schulen, Unternehmen und einzelne Personen angesprochen. Bei beiden Preisen können auch Anerkennungen ausgesprochen werden.

Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Dezember unter www.freiburg.de/umweltpreise bewerben. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury unter Leitung von Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik; ihr gehören Mitglieder des Gemeinderats, das Freiburger Agenda 21-Büro und mehrere Umweltschutzverbände an. Verliehen werden die Preise am 27. Februar 2015 im Rahmen der Messe „Gebäude.Energie.Technik“ (GETEC).

Ausschreibungsunterlagen und Richtlinien zu beiden Preisen stehen ab sofort online auf www.freiburg.de/umweltpreise. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 15. Dezember. Weitere Informationen gibt es im Umweltschutzamt bei Manuela Schillinger (Tel. 0761/201-6110, manuela.schillinger@stadt.freiburg.de) und Britta Wehrle (Tel. 0761/201-6115, britta.wehrle@stadt.freiburg.de).
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Karlsruhe: Umfrage des Landes zum Thema Radverkehr
Wirkungskontrolle auch in Karlsruhe

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes möchte wissen, wie es um den Radverkehr in Baden-Württemberg bestellt ist. Daher hat es eine Haushaltsbefragung in Auftrag gegeben. Auch Karlsruhe gehört zu den insgesamt elf Städten und drei Landkreisen, in denen zufällig ausgewählte Bewohnerinnen und Bewohner um Auskunft gebeten werden. Ziel ist, ein aktuelles Stimmungsbild aus der Bevölkerung zum Radverkehr zu erhalten. Bei der sogenannten Wirkungskontrolle möchte das Land daher wissen, wie die aktuelle Situation des Radverkehrs bewertet wird, wo Handlungsbedarf besteht und welche Hemmnisse einer Fahrradnutzung entgegen stehen.

Die Umfrage wird telefonisch durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut SMR ab Mitte Oktober durchgeführt. Alle Angaben werden anonym ausgewertet. Die Befragung ist freiwillig, wobei im Interesse einer umfassenden gezielten Verbesserung für den Radverkehr dem Land natürlich daran gelegen ist, dass es möglichst viele Antworten erhält. In den Fragen geht es um das Mobilitätsverhalten und die Verkehrsmittelwahl sowie um die Motivation fürs Radfahren. Wer von sich sagt, dass er nicht zu den Radfahrern gehört, wird gebeten mitzuteilen, was die Nutzung des Rades befördern würde. Zudem sollen die Aktivitäten der Kommune beurteilt werden. Auf Wunsch der Stadt Karlsruhe wird auch nach Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt gefragt.
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Wald-Bilanz der Bundesregierung täuscht über Defizite hinweg
Umweltverbände sehen nach Vorstellung der Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur (BWI3) durch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt weiterhin Defizite beim Waldnaturschutz. Laut Bericht der Bundesregierung ist der Bestand der Buchenwälder anteilig weiter gewachsen. Zudem sind die Wälder im Vergleich zur Bundeswaldinventur von 2002 (BWI2) geringfügig älter geworden und verfügen über leicht gestiegene Holzvorräte. „Diese Ergebnisse sind begrüßenswert, dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland immer noch weit davon entfernt ist, eine internationale Vorbildrolle bei der ökologischen Waldnutzung und dem Waldnaturschutz einzunehmen“, so BUND, Forum für Umwelt und Entwicklung, Greenpeace und NABU. Die Umweltverbände bedauern, dass die Ergebnisse zur BWI3 nicht umfassend veröffentlicht wurden, und werden sich, sobald diese vorliegen, nach dieser ersten, vorläufigen Bewertung ausführlich damit befassen.

„Die Zunahme der Buchenwaldfläche sagt nichts darüber aus, wie die Forstwirtschaft mit den seltenen, alten Buchenwäldern in Deutschland umgeht“, sagt Greenpeace Geschäftsführerin Brigitte Behrens. „Fakt ist, dass hierzulande zu wenige Buchenwälder streng geschützt sind, obwohl Deutschland für deren Schutz die weltweit größte Verantwortung hat.“

„Der Holzvorrat in unseren Wäldern liegt derzeit immer noch bei weniger als der Hälfte der Holzvorräte, die es in Urwäldern oder über lange Zeit ungenutzten Wäldern gibt“, sagt Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Mehr Holz im Wald bindet auch mehr klimaschädliches Kohlendioxid und ist Voraussetzung für eine größere Artenvielfalt. Unsere Wälder müssen insgesamt deutlich älter werden, dies muss die Waldnutzung berücksichtigen“, sagte Weiger. Die Naturschutzverbände kritisieren in dem Zusammenhang, dass die Auswertungen Bäume von über 160 Jahren pauschal zusammenfassen, was nicht einmal die Hälfte der Lebensspanne der Baumart Buche ausmacht. Damit sind keine differenzierten Aussagen zu den alten Wäldern möglich. Die Naturschutzverbände kritisieren zudem, dass die misslungene Bewertung der Naturnähe aus der vorhergehenden BWI übernommen wurde.

Zu wenig Waldschutz – erst 1,9 Prozent der deutschen Wälder streng geschützt

Derzeit werden nur 1,9 Prozent der deutschen Wälder dauerhaft forstwirtschaftlich nicht mehr genutzt und sind entsprechend rechtlich geschützt. Auf diesen Flächen können sich Waldstrukturen entwickeln, die vor allem auf Grund der vielen alten und dicken Bäume entstehen. Diese sind für den Erhalt der biologischen Vielfalt unverzichtbar. Nach Beschluss der Bundesregierung, der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) von 2007, sollen bis zum Jahr 2020 fünf Prozent der deutschen Wälder dauerhaft ohne forstwirtschaftliche Nutzung sein. „Momentan gibt es von Seiten der meisten Bundesländer und der Bundesregierung nur halbherzige Schritte, um dieses Ziel zu erreichen“, kritisiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Bundesregierung und Bundesländer als größte öffentliche Waldbesitzer müssen umgehend Maßnahmen beschließen, um neue Waldschutzgebiete einzurichten.“ Besonders zusammenhängende Wälder über 100 Hektar sollten dabei berücksichtigt werden.

„Es gibt keinen Holzmangel, aber die derzeitige Holzverwendung ist ökologisch und gesellschaftlich untragbar. Gut die Hälfte der verwendeten Holzmenge wird ohne vorherige anderweitige Nutzung verbrannt. Aus der anderen Hälfte werden zu großen Teilen kurzlebige - und Verpackungsprodukte erzeugt“, so Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung. Wenn durch Holzprodukte energieintensive Rohstoffe ersetzt werden sollen, muss die Holzindustrie verstärkt Lösungen für die Verwendung von Laubholz in langlebigen Produkten anbieten können. Nur dann machen Holzprodukte wirklich Sinn.
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Energiewende braucht stabile Nord-Süd-Verbindungen statt Kleinstaaterei
Umweltverbände fordern sorgfältigen Stromnetz-Ausbau nach Bedarf statt nach Belieben – Geplante Nord-Südverbindungen unterstützen Atomausstieg in Süddeutschland

Berlin (7. Okt. 2014). Anlässlich der Netzausbau-Beratungen am heutigen Dienstag im Berliner Koalitionsausschuss warnen der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), WWF Deutschland und Germanwatch davor, die notwendige Stromnetzplanung für eine naturverträgliche Energiewende zu behindern. Die laufenden Planungen müssten nicht neu aufgerollt, sondern mit intensiven Bürgerdialogen begleitet und zügig fortsetzt werden. „Auch wenn noch Unsicherheiten bei der Planung des Netzausbaus bestehen, lässt sich aus den Eckdaten und Szenarien für die Energiewende in den kommenden zehn Jahren ein erheblicher Ausbaubedarf der Stromnetze ableiten“, betont Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU.

Die Politik sollte bei der Umsetzung des notwendigen Stromnetzumbaus auch in komplexen schwierigen Situationen Rückgrat zeigen und nicht in Kleinstaaterei verfallen. Sie trägt die Verantwortung für eine Stromnetzplanung, die für ganz Deutschland stimmig und anschlussfähig an das europäische Stromnetz sein muss. Auch der bayerische Ministerpräsident Seehofer kann nicht einfach als Einzelkämpfer regionale Interessen über das Gemeinwohl stellen. „Anstelle von politischen Irrlichtern, die ihren Bürgern unredliche Alternativen vorgaukeln, brauchen wir einen Dialog mit den Bürgern, damit die sorgfältige Umsetzung der Stromnetzplanung gelingen kann", so Peter Ahmels, Leiter Energie und Klima der DUH.

Auf die Risiken und Kosten eines verschleppten oder unzureichenden Stromnetzausbaus wird in verschiedenen Studien kritisch verwiesen. Durch eine weitere Verzögerung des Ausbaus der bisher vorgesehenen Gleichstromverbindungen vom Norden in den Süden drohen aufgrund eines vermehrten Netzengpassmanagements erhebliche Kosten. Diese entstehen durch die kurzfristigen Fahrplanänderungen der Kraftwerke zur Wahrung der Netzstabilität. Ein gänzlicher Verzicht auf die Leitungen könnte schlimmstenfalls sogar zu einer Aufteilung des deutschen Strommarktes führen, mit erheblichen Mehrkosten für den verbrauchstarken Süden. „Durch einen klugen Netzausbau werden Emissionen und Kosten minimiert und Versorgungssicherheit maximiert. Wer die Energiewende will, kann nicht nur auf den Bau neuer fossiler Kraftwerke setzen, ohne seine Glaubwürdigkeit zu riskieren“, so Regine Günther, Leiterin Klimaschutz- und Energiepolitik des WWF Deutschland.

Die Gleichstromverbindungen, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit nach umfangreicher öffentlicher Konsultation im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt worden ist, sollen künftig den im Norden und Osten produzierten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden transportieren. Bei allen Gleichstromtrassen sind auch Teilerdverkabelungen vorgesehen. Dadurch bestehen besonders gute Möglichkeiten, Konflikte mit der Bevölkerung zu vermeiden. Nur im Dialog mit den Betroffenen vor Ort wird es gelingen, den Planungsprozess nachvollziehbar zu machen. Da muss viel erklärt werden. Natur- und Landschaftsschutz sowie der Schutz des Wohnumfelds von Betroffenen sind dabei die wichtigsten Themen. „Bundesnetzagentur und Netzbetreiber sollten den frühzeitigen, transparenten Dialog zu Netzausbauprojekten wie dem SuedLink vertieft weiterführen. Das ist eine Grundlage für den Atomenergieausstieg auch in Bayern, ohne dass der Strompreis dort explodiert“, so Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. An den Planungen der Gleichstrompassagen Süd-Ost und SuedLink sollten sich alle Betroffenen und insbesondere die politischen Vertreter - auch aus Bayern - konstruktiv beteiligen, um die konfliktärmsten und naturverträglichsten Trassenkorridore festlegen zu können.
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Holzrücken, Schnitzen, Handholzen, Boote bauen
Die Waldhaus-Termine im Oktober 2014

Sonntag, 12. Oktober, 14 bis 18 Uhr | Anmeldeschluss: 8. Oktober
Sonntagswerkstatt im Waldhaus: Schnitzkurs mit Järmo Stablo
Der Forstwissenschaftler und Holzkünstler Järmo Stablo bietet wieder seine beliebten Schnitzkurse an. Teilnehmer lernen in der gemütlichen Atmosphäre der Holzwerkstatt die Grundtechniken des Schnitzens und fertigen in Anlehnung an Stablos „Bruchtest-Männchen“ nach eigenen Ideen an nur einem Nachmittag eine eigene kleine Holzskulptur.
TN-Beitrag 20 Euro inkl. Material, Kinder ab 10 Jahren in Begleitung eines teilnehmenden Erwachsenen. Anmeldung erforderlich.

Donnerstag, 16. Oktober, 18 – 21 Uhr | Anmeldeschluss: 9. Oktober
Grünholzwerkstatt: Rund um die Axt – Gebrauch und Pflege
In diesem Kurs lernen die Teilnehmer nicht nur, fachgerecht mit der Axt umzugehen und mit dem richtigen Werkzeug Holz zu spalten. Sie erfahren auch, wie eine anständige Werkzeugpflege aussieht. Unter Anleitung von Axel Steiert, Schreinermeister und Technischer Fachwirt, können sich Teilnehmer im Schärfen von Äxten wie auch im Einsetzen von Werkzeugstielen üben. Bitte eigene Werkzeuge wie Spalthämmer, Äxte, Beile usw. mitbringen; neue Werkzeugstiele gibt es bei Bedarf am Kursabend gegen Gebühr vom Kursleiter.
Teilnahmebeitrag: 35 Euro.

Sonntag, 19. Oktober, 11 bis 17 Uhr
3. Holzrücketag: Waldarbeit mit echter Pferdestärke
Zum dritten Mal zeigen Holzrücker und ihre Pferde aus ganz Baden-Württemberg und dem Elsass diese Variante der Waldarbeit, die den Waldboden und Baumbestand schont. Bei einem bunten Programm für die ganze Familie können Besucher sich über Rückearbeit mit dem Pferd als perfekte Ergänzung zu moderner Technik und im Sinne einer Erhaltung alten Kulturguts informieren. Darüber hinaus gibt es traditionelles Holzhandwerk zu sehen und Familien können selbst in der Holzwerkstatt aktiv werden. Für das leibliche Wohl sorgt das WaldHaus-Café mit regionalen und saisonalen Spezialitäten.
Eintritt frei.

Samstag, 25. Oktober, ganztägig | Anmeldeschluss: 15. Oktober
Schnupperkurs: Holzrücken mit dem Pferd
Der Europameister im einspännigen Holzrücken, Jürgen Duddek, zeigt in diesem Tageskurs die schonende Waldarbeit mit echter Pferdestärke. Außer Sensibilität im Umgang mit dem Tier, Respekt vor eigenen Grenzen und einem Gespür für die Besonderheit der Situation sind keine Vorkenntnisse nötig.
Teilnahmegebühr: 99 Euro, nähere Informationen unter www.juergen-duddek.de.

Samstag, 25. Oktober, ganztägig | Anmeldeschluss: 17. Oktober
Mit der Axt im Wald: Handholzerkurs
An diesem Tag haben Väter und Söhne, Großväter und Enkel und alle anderen, denen die körperliche Arbeit im Wald Spaß macht, Gelegenheit, auf traditionelle Weise gemeinsam einen Baum zu fällen. Dabei erhalten Teilnehmer einen Einblick ins uralte Handwerk der Baumfällung und Holzgewinnung mit Axt und Zweimann-Handsäge. Einen hiebsreifen Baum auswählen, ihn zielgenau, sicher und schonend zu Fall bringen und fachgerecht aufbereiten – das ist eine echte Herausforderung. Referent: Axel Steiert, Schreinermeister und Technischer Fachwirt.
Teilnahmebeitrag: 45 Euro, Kinder ab 10 Jahren in Begleitung eines teilnehmenden Erw. 25 Euro, ab 14 Jahren ohne Begleitung möglich.

Sonntag, 26. Oktober, 15 bis 18 Uhr | Anmeldeschluss: 21. Oktober
Reise vom Baum zum Wein
Auf einem Spaziergang vom Waldhaus zu den Rebflächen des Lorettobergs wird die enge Verbundenheit von Wald und Wein dargestellt. Zurück im Waldhaus demonstriert der Küfer Mark Sieder das Handwerk der Fassherstellung. Anschließend kommen die Teilnehmer in den Genuss, bei einer Vergleichsverkostung besondere Weine aus der Region zu probieren. Ein Imbiss exklusiver Wildspezialitäten unterstreicht die traditionsreiche Symbiose von Wald und Wein. Referenten: Diplomforstwirt Eric Doye und Lebensmittelchemiker Jürgen Sigler (Staatliches Weinbauinstitut).
Teilnahmebeitrag: 24 Euro, inkl. kleiner Speisen und Getränke.

Herbstferienprogramm

Montag, 27., bis Freitag, 31. Oktober, täglich 7.30 bis 14 Uhr | Anmeldeschluss: 10. Oktober
Abenteuercamp für Freiburger Schulkinder ab 6 Jahren
Auf große und kleine Abenteurer warten im Waldhaus spannende und erlebnisreiche Ferien. Die Tiere und Pflanzen des Waldes bereiten sich auf den nahenden Winter vor und die Kinder rüsten das Abenteuercamp für die kältere Jahreszeit. Die Mahlzeiten werden über dem Feuer gekocht und gebacken.
Referenten: Tim Heun, Lehrer und Erlebnispädagoge, u.a.
Teilnahmebeitrag: 75 Euro, ermäßigt 45 Euro, inkl. Mittagessen

Montag, 27., bis Freitag, 31. Oktober, täglich 8.15 bis 18 Uhr | Anmeldeschluss: 10. Oktober
Bootsbaukurs: Das „Volksboot“ aus Weißtanne
Teilnehmer bauen unter Anleitung des Bootsbauexperten Thomas Grögler mit eigenen Händen aus Brettern der heimischen Weißtanne ein universell einsetzbares „Volksboot“. Das von Wyatt Moore für den Lake Caddo/Texas entworfene Boot ist ein schönes Beispiel für ästhetische und funktionale Einfachheit im Bootsbau. Lediglich zwei rechteckige Bretter bilden durch Verwindung einen schönen Bootsrumpf. Zum Abschluss des Kurses wird eine Probefahrt unternommen. Das ca. 4,80 Meter lange Holzboot ist hervorragend für Angler und Jäger geeignet, doch auch für Vergnügungsfahrten mit bis zu 5 Personen ist das autodachtransportfähige leichte Weißtannenboot ideal. Thomas Grögler ist Schreiner, Boots- und Möbelbauer, und ein mehrfach ausgezeichneter Designer.
Teilnahmebeitrag: 749 Euro, inklusive Material. Nach dem Motto „Ein Boot – ein Preis“ sind Teampartner (Kinder ab 10 Jahren) kostenlos dabei. Links: www.groenlaender.de und www.groegler-atelier.de.


Weitere Informationen und Anmeldung unter www.waldhaus-freiburg.de und Tel. 0761/896477-10.
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Geplantes Kleinanlegerschutzgesetz bedroht Bürgerprojekte
Kerstin Andreae (Grüne) und Gernot Erler (SPD) treffen sich mit
Projektbeteiligten zum Runden Tisch.

Freiburg, 02.10.2014: Durch die geplante Gesetzesnovelle zum
Vermögensanlagegesetz sehen viele Bürgerprojekte in der Region ihre
Finanzierungsgrundlage gefährdet. Schon Anfang September hatte das
Aktionsbündnis „WirsindnichtProkon“ mit einer Stellungnahme und
Protestschreiben an Abgeordnete auf die Problematik aufmerksam
gemacht. Am 30. September trafen sich nun die
Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae und Gernot Erler mit einer
Gruppe von Aktiven aus unterschiedlichsten Organisationen zum Runden
Tisch im Vorderhaus der Fabrik für Handwerk und Kultur, Freiburg.
Matern von Marschall (CDU) war leider verhindert, hörte sich die
Bedenken der Projektengagierten aber schon am 19. September im
kleineren Rahmen an.

Mehr Verbraucherschutz für KleinanlegerInnen soll die Novellierung des
Vermögensanlagengesetzes bringen. Anlässlich der Insolvenz des
Windparkentwicklers Prokon soll der sogenannte „graue Kapitalmarkt“ stärker
reguliert werden. Doch die geplanten Regelungen haben (so sicherlich nicht
beabsichtigte) Risiken und Nebenwirkungen, die Stefan Rost vom 3HäuserProjekt
des Mietshäuser Syndikats den Abgeordneten darlegte. Größtes Hemmnis für
solidarische Wohnprojekte, freie Schulen, Energiegenossenschaften,
Kulturprojekte, Dorfläden und viele mehr ist die Pflicht einen Verkaufsprospekt
aufzulegen, wenn jährlich mehr als 100.000 Euro an Nachrangdarlehen
eingeworben werden sollen. Dieser Prospekt ist ein umfangreiches Dokument,
muss von Fachpersonen erstellt, von vereidigten Wirtschaftsprüfern testiert und
von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) geprüft und aufbewahrt
werden. Kosten von rund 50.000 Euro kommen damit auf Projekte zu, die schon
ohne überbordende bürokratische Regelungen nur wirtschaftlich sind, weil sie die
Kosten niedrig halten und mit viel ehrenamtlichem Engagement arbeiten. Der
personelle Aufwand ist in den 50.000 Euro, die im Ãœbrigen nicht nur einmalig
sondern jährlich anfallen, noch gar nicht eingerechnet.

Kerstin Andreae stellte daraufhin die berechtigte Frage, ob denn KleinanlegerInnen
überhaupt mehr Schutz benötigten und ob der Gesetzesentwurf diesen Schutz
auch bringe. Annette Bohland von der GLS Bank berichtete, dass AnlegerInnen aus
ihrem Kundenkreis sich sehr wohl darüber bewusst seien, dass eine achtprozentige
Rendite nicht mit einer risikolosen Geldanlage zu erzielen ist. Ihre Erfahrung ist,
dass Menschen Mündigkeit entwickeln und Verantwortung übernehmen, wenn sie
als mündig und verantwortungsbereit angesprochen werden. Dies leistet aus ihrer
Sicht der Gesetzentwurf nicht. Außerdem hatte Prokon ja einen solchen
Verkaufsprospekt aufgelegt – mit dem Segen der BaFin. Diese prüft Prospekte
jedoch ausschließlich nach formalen und nicht nach inhaltlichen Kriterien, wie
Georg Hille, Projektmanager von der Ökogeno bekräftigte. Weder die zu
erwartenden Einnahmen, noch die angesetzten Kosten werden auf ihre Plausibilität
hin überprüft. Stattdessen gilt es Formalien einzuhalten. Heraus kommt ein 60 bis
100seitiges Papier, das ohne fachkompetente Anleitung nicht verständlich ist und
das insofern auch kaum ein Anleger jemals durchliest.

Katja Barth, Geschäftsführerin des Mietshäuser Syndikats, sprach gar von
Verbraucherbevormundung statt Verbraucherschutz, denn die Menschen, die ihr
Geld eben nicht in einem dubiosen Fonds sondern in Projekten der
Solidarökonomie vor Ort anlegen, möchten dies weiter tun können. Dies wird nicht möglich sein,
wenn eben diesen Projekten die Finanzierungsgrundlage entzogen wird.
Oft decken solidarische Projekte vor Ort Leistungen ab, die staatliche
Einrichtungen so gar nicht mehr liefern (können): Sei es bezahlbarer
Wohnraum, Kultur, Erneuerbare Energien oder Wohnen im Alter, wie Franz
Held vom WOGE Demenzprojekt erläuterte.

Ganz wichtig ist in den Projekten der Solidarökonomie die Transparenz
gegenüber den KreditgeberInnen. Diese können sich durchaus vor Ort
informieren, Projekte besuchen und ganz konkret sehen, was mit ihrem
Geld passiert. Dies ist für die Mehrzahl der AnlegerInnen durchaus relevanter
als die erzielbare Rendite. Eine sehr große Transparenz und Mitbestimmung
ist für den Bereich der Genossenschaften zu betonen, wie Karin Jehle vom
fesa e.V. bemerkte. In Mitgliederversammlungen bestimmen die GenossInnen
über neue Vorhaben, Vorstand und Aufsichtsrat werden demokratisch gewählt
und der Genossenschaftsverband prüft auch jährlich die Bilanzen.
Genossenschaftsanteile selbst sind nicht von den Regelungen betroffen,
doch finanzieren viele Genossenschaften konkrete Projekte auch über Nachrangdarlehen.

Wie denn nun die Abgrenzung von schützenswerter Solidarökonomie zu
regelungsbedürftigem „grauen Kapitalmarkt“ aussehen solle, wollte Gernot Erler
wissen. Denn es sei zwar nicht im Sinne der Regierung, Bürgerengagement
abzuwürgen – die Interessen der KleinanlegerInnen sollten jedoch auch nicht
unter den Tisch fallen. Eine Grenzziehung anhand eines jährlichen Anlagebetrages
ist hier natürlich immer willkürlich und auch nicht unbedingt zielführend.
So hat ein Wohnprojekt, das Gebäude kauft oder baut, sicherlich einen höheren
Kapitalbedarf als eine Energiegenossenschaft, die ein Blockheizkraftwerk plant.
Ein Vorschlag seitens der Projektaktiven war eine Orientierung an der versprochenen
Rendite, die bei maximal vier Prozent über dem Basiszinssatz liegen könne.
Auch sollten Projekte, in die AnlegerInnen vorrangig aus persönlichem und nicht
aus wirtschaftlichem Interesse investierten, von der Regelung ausgenommen sein.
Dass dies ein etwas schwammiges Kriterium ist, das in der Praxis sicherlich auch
das eine oder andere Mal vor Gericht zu diskutieren sein wird, ist den
Beteiligten wohl bewusst. Zudem sollten Unternehmen ausgenommen werden,
die als Klein- bzw. Kleinstunternehmen einzustufen sind.

Eine grundlegende Erfahrung der Aktiven in Projekten der Solidarökonomie ist,
dass Menschen Vertrauen und Verantwortung entwickeln, wenn sie als mündig
angesprochen werden. Aus Gesprächen mit Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutz
verdichtet sich jedoch der Eindruck, dass Vertrauen und Verantwortung
kollektiviert und durch Regulatorik ersetzt werden sollen. Dieser Trend
verstärkt sich zusehends selbst, weil das Vertrauen bei Verbrauchern und
Anbietern weiter erodiert, wenn sie sich in erster Linie auf die Regulatorik
verlassen. Der kollektive Verbraucherschutz zementiert insofern die Problemursachen
immer weiter. Nur ein partizipativer, die Eigenverantwortung stärkender
Verbraucherschutz kann die Ursachen der Probleme beheben.

Das Gesetzesvorhaben ist aktuell noch im Status des Referentenentwurfes.
Am 8. Oktober beschließt das Kabinett darüber, danach geht es zur Beratung
in die Ausschüsse. Die erste Lesung im Bundestag ist am 18. Dezember.
Noch ist also ausreichend Zeit, die Einwände der Betroffenen zu hören,
zu sammeln und ins Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. Gut, dass die
Abgeordneten bereit waren, sich die Nöte und Sorgen der engagierten BürgerInnen anzuhören.
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NABU fordert Aktionsplan zur Umsetzung weltweiter Naturschutzziele
Neue Science-Studie: Zustand vieler Arten verschlechtert sich weiter – Biodiversitätsziele bis 2020 in Gefahr

Berlin/Pyeongchang – Zu Beginn der 12. UN-Konferenz zur Biologischen Vielfalt im südkoreanischen Pyeongchang (6.-17. Oktober) fordert der NABU eine drastische Beschleunigung und Ausweitung der weltweiten Naturschutzanstrengungen. Andernfalls seien die auf internationaler und EU-Ebene vereinbarten Biodiversitätsziele bis 2020 nicht zu erreichen.

„Auch wenn wir bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten langsam vorankommen, und immer mehr Projekte zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme durchgeführt werden: Der Zustand von Tier- und Pflanzenarten verschlechtert sich weiter und manche Lebensräume, wie die Korallenriffe, stehen unwiederbringlich vor dem Aus", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Gründe seien die weiterhin ungebremste Ausbeutung der Natur durch den Menschen, untragbare Stickstoffbelastung durch die Landwirtschaft, die Überfischung der Meere und gescheiterte Reformen von schädlichen Subventionen, wie zuletzt geschehen im Fall der EU-Agrarpolitik.

Im Mittelpunkt der Eröffnung am Montag steht die Vorstellung des Vierten Weltberichts zur Lage der Biologischen Vielfalt (4th Global Biodiversity Outlook, GBO4). „Diese umfangreiche Bilanzierung wird den Vertretern von über 190 Regierungen ihr bisheriges Versagen vor Augen halten, aber an einigen Stellen auch beweisen, dass entschlossenes Handeln die Natur retten kann“, so Konstantin Kreiser, NABU-Experte für Internationale Biodiversitätspolitik, der vor Ort die zweiwöchigen Verhandlungen begleiten wird. Schon am heutigen Donnerstag veröffentlicht das renommierte Wissenschaftsjournal Science eine umfangreiche Studie hierzu, zu der auch die NABU-Dachorganisation BirdLife International beigetragen hat.

Anders als ihre Vorgängertreffen in Japan (2010) und Indien (2012) werde sich diese Weltnaturschutzkonferenz weniger um das Aushandeln von neuen Vorhaben drehen, sondern vielmehr um die Frage, wie die Regierungen dazu gebracht werden können, die vereinbarten Ziele auch in ihren Ländern zu erreichen. Hierzu verlangt der NABU die Verabschiedung eines konkreten Fahrplans mit messbaren Zwischenschritten bis 2020.

Die Entwicklungsländer werden in Korea vor allem darauf pochen, dass die Industriestaaten bis 2015 die internationalen Naturschutzhilfen verdoppeln. Obwohl dies auf der letzten Konferenz 2012 vereinbart worden war, ist hiervon noch nicht viel zu sehen - Deutschland ist hier unter den wenigen Ländern, die ihr Soll erfüllen. Die Entwicklungsländer müssen ihrerseits beweisen, dass sie die Gelder auch abrufen und effektiv einsetzen - und auch selbst Anstrengungen für den Schutz der Artenvielfalt unternehmen.

Weitere Fortschritte müssen im Meeresschutz erreicht werden - per Beschluss müsse der Weg für die Ausweisung von über 160 ökologisch und biologisch bedeutsamen Meeresgebieten (so genannten EBSAs) geebnet werden. Neben Peru entpuppen sich auch einige europäische Länder wie zum Beispiel Portugal und Island hierbei wegen nationaler Fischereiinteressen als Bremser.

Der NABU begrüßt, dass in Pyeongchang auch die erste Konferenz der Vertragsparteien stattfinden kann, die das verbindliche „Nagoya-Protokoll“ gegen Biopiraterie ratifiziert haben - darunter leider nicht Deutschland. Konstantin Kreiser: „Es ist bedauerlich, dass es der Bundesregierung bisher nicht möglich war, das Protokoll zu ratifizieren. Wir hoffen sehr, dass die vermutlich zugrunde liegenden Ressortstreitigkeiten bald ausgeräumt werden können, damit Deutschland diesen wichtigen Vertrag umsetzt. Denn die Herkunftsländer von genetischem Material müssen nicht nur der Nutzung zustimmen, sondern auch an den Profiten beteiligt werden, die auch deutsche Unternehmen damit erzielen.“

Weitere Infos:

- NABU-Seiten zur Konferenz, einschließlich Twitter-Wall: www.nabu.de/CBD-COP12

- Science Studie (“A mid-term analysis of progress towards international biodiversity targets," by D.P. Tittensor et al.) ab 2.10.14 auf www.scienceexpress.org

- 4th Global Biodiversity Outlook (GBO4 - veröffentlicht am Montag, 6.10.): www.cbd.int/en/gbo4

Der NABU twittert aus den Verhandlungen unter @NABU_de (#COP12) und @kostya1975 (persönliche Einschätzungen)
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