Gekochte und vorgefärbte Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Unter der Farbschicht verbergen sich häufig Eier aus Käfigqual. Das ist vielen Verbrauchern, die gefärbte Oster- oder Partyeier erwerben, nicht bewusst. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an die Verbraucher, Eier selbst zu färben. |