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Freiburger Gemeinderat beschließt Radabstellsatzung
Ausreichende und gut erreichbare Abstellplätze für Räder
sollen gesichert werden - Beitrag zu noch größerer
Fahrradfreundlichkeit

Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat am gestrigen
Dienstag die Aufstellung einer Radabstellsatzung.

Wer kennt das nicht: Das Wetter ist gut, die Strecke
fahrradfreundlich - aber erst das Rad aus dem Keller
schleppen? Dann vielleicht doch mit dem Auto fahren, das
steht ja vor der Tür.

Mit der neuen Radabstellsatzung will die Stadt sicherstellen,
dass in neuen Wohn- oder Geschäftsgebäuden ausreichend
viele und vor allem gut erreichbare Radabstellplätze
geschaffen werden. Die Regelungen der Landesbauordnung
sind dazu zu unkonkret. Die Stadtverwaltung verlangt zwar
auch bisher schon stets ausreichende Radabstellplätze,
konnte dies aufgrund von 1996 eingeführten Richtzahlen aber
nur begrenzt einfordern. Außerdem enthalten die Richtzahlen
auch keine konkreten Vorgaben zur Erreichbarkeit.

Die neue verbindliche Satzung soll diese Lücken nun
schließen und vor allem die gute Erreichbarkeit der Räder
regeln. Zu oft wurden die bisherigen Vorgaben nicht beachtet
und Radabstellplätze hinter fünf Türen oder nur über eine
Treppe erreichbar angelegt. Auch zu kleine Abstellanlagen
oder untaugliche Aufhängesysteme führten dazu, dass die
Abstellmöglichkeiten nicht genutzt wurden. Dies führte auch
immer wieder dazu, dass an Gartenzäunen angeschlossene
oder wild herumstehende Fahrräder die Fußgängerinnen und
Fußgänger behindern - und dem Stadtbild sind sie auch nicht
gerade zuträglich.

Entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen von
dauerhaften Nutzer (Bewohner oder Mitarbeiter) und
wechselnden Nutzern (Besucher oder Kunden) sieht die
Satzung auch unterschiedliche Regelungen vor: Für
Dauernutzer sind abschließbare und wettergeschützte Räume
vorgesehen, die in einem Fahrradschuppen, dem Gebäude
selbst, aber auch im Keller liegen können - dann muss aber
eine Rampe, ein Aufzug oder eine Schieberille an der Treppe
vorhanden sein.

Besucherinnen und Besucher sollen künftig direkt
zugängliche Abstellbügel vorfinden, möglichst nahe am
Eingang des Gebäudes, möglichst überdacht, aber nicht
zwingend. Die Anzahl der Radabstellplätze richtet sich nach
der Nutzung, hier entspricht die Satzung weitestgehend den
bisherigen Richtzahlen - regelt dies aber nun verbindlich. Bei
einer Wohnung von 90 Quadratmeter sind beispielsweise drei
Radabstellplätze vorzusehen.

Die Satzung soll nur für größere Wohn- oder
Geschäftsgebäude gelten, dem Bauherren eines Ein- oder
Zweifamilienhauses wird weiterhin selbst überlassen, wie er
seine Radabstellplätze plant. Auch für die Bauherren größerer
Gebäude, die ohnehin gute Radabstellanlagen vorgesehen
hatten, wird sich kaum etwas ändern: Die Regelungen sind
ausreichend flexibel, zusätzliche Bürokratie soll für die
Bauherren nicht anfallen.

Da nun erst die Aufstellung der Satzung beschlossen wurde,
können die einzelnen Regelungen im weiteren Verfahren
noch angepasst werden. Im Herbst wird das federführende
Garten- und Tiefbauamt (GuT) dazu im Rahmen der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Informationsveranstaltung
organisieren.
 
Eintrag vom: 27.07.2011  




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