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NABU und WWF fordern: Keine Beliebigkeit bei steuerlichen Anreizen
Förderung der Gebäudesanierung muss sich an Klimaschutzzielen ausrichten

Berlin - Die Umweltverbände WWF und NABU fordern die Bundesregierung und die Regierungen der Länder auf, sich bei der Frage der Kostenverteilung für die geplante steuerliche Förderung von anspruchsvollen energetischen Gebäudesanierungen zu einigen. Ein Scheitern gefährdet aus Sicht der Verbände den Erfolg einer echten Energiewende und nachhaltige, positive Effekte für Klimaschutz sowie Wirtschaft und Beschäftigung. Eine steuerliche Förderung anspruchsvoller energetischer Gebäudesanierungen kommt auch dem lokalen und regionalen Fachhandwerk zu Gute. Hierdurch profitieren vor allem Kommunen und Länder.

Bis dato kennt die deutsche Steuerlandschaft keinerlei Anreizinstrumente für Energieeffizienz. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene steuerliche Förderung ist daher ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050. Der Entwurf richtet sich gezielt an Eigenheimbesitzer und Kleinvermieter, die mehr als drei Viertel der Wohnfläche in Deutschland repräsentieren. Dies ist nach Meinung von NABU und WWF ein sinnvoller Ansatz, da hier große, bislang nicht ausreichend erschlossene Energiespar- und CO2-Reduktionspotenziale liegen.

Tobias Krug, Energieeffizienz-Experte beim WWF Deutschland: „Der WWF fordert, dass der vorliegende Gesetzentwurf während den nun anstehenden Beratungen nicht verwässert wird. Wir unterstützen den Vorschlag der Bundesregierung, die steuerliche Förderung an ambitionierte Effizienzstandards für Gesamtgebäude zu knüpfen. Der Standard ist technologieoffen, da er dem Eigentümer eine größtmögliche Wahlfreiheit hinsichtlich der Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung überlässt. Gleichzeitig führt er dazu, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahme auch tatsächlich große Energie- und CO2-Einsparungen erzielt werden. Das ist der richtige Weg.“

NABU-Energieeffizienzexperte Ulf Sieberg: „Wir unterstützen den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, weil er zusätzliche Gebäudesanierungen anreizt und dabei auch die notwendige Sanierungstiefe zum Ziel hat. Eine alleinige Verdopplung der Sanierungsrate reicht nicht aus. Zielführend sind Maßnahmen nur dann, wenn sie an hohe Effizienzstandards geknüpft sind. Das gilt gerade auch für Einzelmaßnahmen. Jede Investition muss vom Ende her gedacht werden und vereinbar mit den Klimaschutzzielen sein. Eine beliebige Förderung von Maßnahmen käme einer Verschwendung von Steuergeldern gleich.“

Gebäude sind sehr langlebige Kapitalstöcke. Die Zeit ist daher knapp, denn den typischen Sanierungs-, Investitions- und Lebenszyklen folgend, wird es bis 2050 nur wenige Gelegenheiten geben, die energetische Qualität von Gebäuden auf einen praktisch klimaneutralen Standard zu verbessern. Die Messlatte für die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen muss aus Sicht von WWF und NABU so ausgestaltet werden, dass sie die Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 auch tatsächlich ermöglicht.
 
Eintrag vom: 24.06.2011  




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