Blockadehaltung der Landesadministration muss gebrochen werden
Die Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen traten mit konkreten Forderungen an die Mitglieder der Verhandlungsdelegationen der Grünen-Fraktion und der SPD-Fraktion heran.
36 Jahre nach unserem erfolgreichen Kampf gegen die geplanten beiden Atomkraftwerke im Rheinauewald von Wyhl und den beiden einschneidenden Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima sollte nun umgehend der Ausstieg aus der lebensbedrohenden Atomenergie vollzogen werden.
Atomreaktoren Fessenheim gehören auf die Arbeitsliste des Kabinetts
Die Abschaltung der beiden uralt Atomreaktoren im erdbebengefährdeten Oberrheintal in Fessenheim sollte in der Koalitionsvereinbarung für das Aufgabengebiet des Staatsministeriums festgeschrieben werden. Die klagenden Gemeinden in Deutschland, der Schweiz und Frankreich haben sich in dem trinationalen Aktionsbündnis (TRAS) zusammengeschlossen und sollten bei ihren Bemühungen tatkräftig durch die zukünftige Landesregierung unterstützt werden.
Blockierte Windenergiestandorte umgehend freigeben
Leistungsstarke Windenergieturbinen lassen sich recht schnell auf den vorhandenen aber seit Jahren durch behördliche Entscheidungen blockierten Standorten errichten. Die Landwirte und investitionswillige Bürger warten darauf! Diese negativen Antragsbescheide sind von den Blockadebehörden unter Nutzung eines positiven Entscheidungsspielraums umgehend zu überarbeiten. Bei offenkundig werdenden vorsätzlichen Blockaden und Verzögerungen sind diese verantwortlichen Beamte durch Versetzungen oder auch Entlassungen aus ihren Ämtern zu entfernen. Wir können uns in Zukunft keine involvierten Bremssysteme mehr leisten, denn die rote Laterne von Baden-Württemberg bei der Windenergienutzung ist eine Folge dieser Blockierer!
Priorität für windhöffige Standorte
Alle nach dem neuen Windatlas beschriebenen windhöffigen Standorte sind prioritär für die Windenergienutzung vorzusehen! Alle eventuellen Blockadeargumente sind objektiv und transparent von der Blockadeseite offen zu legen. Bei der anschließenden Genehmigung des Standorts sind die Blockadeargumente allerdings nur von sekundärer Bedeutung.
Kommunale Entscheidungsfreiheit stärken
Durch eine umgehende Novellierung des Landesplanungsgesetzes ist die kommunale Entscheidungshoheit bei der Errichtung von Windturbinen zu stärken. Die begleitenden Stellungsnahmen von Landkreisen, Regionalverbänden und Regierungspräsidien haben nur untergeordnete Bedeutung.
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