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TRAS-Klage gegen das AKW Fessenheim: Teilerfolg für TRAS
Das Verwaltungsgericht in Strassburg hat heute das Urteil zur Klage des Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) gegen das AKW Fessenheim veröffentlicht. Das Gericht weist die Klage von TRAS und dessen Forderung nach Stilllegung des AKW zurück. Trotzdem gibt das Gericht TRAS in einem wesentlichen Punkt Recht. Beim AKW Fessenheim fehlen die rechtmässigen Bewilligungen für die Wasseremissionen. Der Betrieb ist demnach illegal. TRAS prüft weitere Schritte.

TRAS hatte im Dezember 2008 beim französischen Verfassungsgericht Klage gegen Fessenheim eingereicht wegen mangelnder Sicherheit bei Erdbeben, Überflutung und Alterung, sowie wegen der Gefährdung von Mensch und Natur.

Das Gericht erkennt, dass die chemischen Emissionen in den Rhein nie bewilligt worden sind. Dies reiche jedoch nicht aus, um das AKW zu schliessen. Die gravierenden Umweltrisiken der Emissionen über den Wasserpfad hätten von TRAS be-wiesen werden müssen. Dieser Beweis kann jedoch nicht erbracht werden, aus dem einfachen Grund, weil TRAS die von der EDF im Jahre 2006 verlangten Angaben dazu nicht erhielt, vermutlich wurden entsprechende Kontrollen durch die EDF wegen der nicht festgelegten Normen gar nicht durchgeführt .

TRAS wird nun das Urteil übersetzen und analysieren, vor allem auch in Bezug auf die Erdbebenrisiken und das Alterungsrisiko des AKW. Bei diesen beiden Punkten erachtete das Gericht die Argumente der EDF als ausreichend, was von unserer Seite nach wie vor bestritten wird.

TRAS wird seinem Entscheid über die nächsten Schritte den Medien mitteilen.
Ungeachtet des Urteils erachtet TRAS den Betrieb des Atomkraftwerks Fessenheim als Verstoss gegen den Anspruch der Bevölkerung auf Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit.
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Eintrag vom: 09.03.2011  




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