oekoplus - Freiburg
Samstag, 23. November 2024
  --- Besuchen Sie unser neues Informationsportal wodsch.de
Uhr


 
Bei Schnee und Eis: Räum- und Streupflicht der Anlieger
Auftausalz auf Gehwegen nicht erlaubt – Sand, Kies,
Splitt als Streumittel geeignet

Das Garten- und Tiefbauamt weist wie jedes Jahr um diese
Jahreszeit darauf hin, dass Anlieger an den öffentlichen Straßen
der Stadt ihrer Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf
den Gehwegen nachkommen müssen. Dies ist im Interesse
der Verkehrssicherheit für Fußgänger und zum eigenen
Schutz vor Schadensersatzforderungen zwingend erforderlich.
Die Räum- und Streupflicht gilt auch in verkehrsberuhigten
Bereichen und für gemeinsame Geh- und Radwege.

Entsprechend der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung
sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an
einer öffentlichen Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder
einen Zugang haben, zur Räum- und Streupflicht auf den
Gehwegen verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind lediglich
die Innenstadtbereiche, in denen Gehwegreinigungsgebühren
erhoben und durch Dritte die Gehwegreinigung und der Winterdienst
durchgeführt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und an Sonntagen
und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Wenn
tagsüber bis 20 Uhr Schnee fällt oder Schnee und Eisglätte
auftritt, ist bis 20 Uhr zu räumen und zu bestreuen. Beim
Schneeräumen ist eine Mindestbreite von 0,70 m vorgeschrieben.
Die Streupflicht erstreckt sich auf die für die Sicherheit
des Fußgängerverkehrs erforderliche Breite von mindestens
0,50 m.

Aus Gründen des Umweltschutzes sollte nur geeignetes abstumpfendes
Streugut (z. B. Splitt) verwendet werden. Gehwege
dürfen nicht mit Auftausalz oder einem anderen Mittel,
das sich umweltschädlich auswirken kann, bestreut werden.
Insbesondere ist die Verwendung auftauender Chemikalien
untersagt. Diese Produkte schädigen die Bodenstruktur und
Gewässer, weil Chloride und Natrium in den Untergrund sickern.
Auch Bäume, Sträucher sowie die Tierwelt (Vögel,
Hunde und Katzen) können von den Salzen geschädigt werden.

Der Wortlaut der Satzung der Stadt Freiburg über das Reinigen,
Schneeräumen und Streuen auf den Gehwegen ist unter
www.freiburg.de/gehwegreinigungssatzung nachzulesen.
Mehr
Eintrag vom: 25.11.2010  




zurück
Oekostation_Haus_3026_2a.JPG

Copyright 2010 - 2024 B. Jäger