| Auftausalz auf Gehwegen nicht erlaubt – Sand, Kies, Splitt als Streumittel geeignet
 
 Das Garten- und Tiefbauamt weist wie jedes Jahr um diese
 Jahreszeit darauf hin, dass Anlieger an den öffentlichen Straßen
 der Stadt ihrer Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf
 den Gehwegen nachkommen müssen. Dies ist im Interesse
 der Verkehrssicherheit für Fußgänger und zum eigenen
 Schutz vor Schadensersatzforderungen zwingend erforderlich.
 Die Räum- und Streupflicht gilt auch in verkehrsberuhigten
 Bereichen und für gemeinsame Geh- und Radwege.
 
 Entsprechend der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung
 sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an
 einer öffentlichen Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder
 einen Zugang haben, zur Räum- und Streupflicht auf den
 Gehwegen verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind lediglich
 die Innenstadtbereiche, in denen Gehwegreinigungsgebühren
 erhoben und durch Dritte die Gehwegreinigung und der Winterdienst
 durchgeführt werden.
 
 Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und an Sonntagen
 und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Wenn
 tagsüber bis 20 Uhr Schnee fällt oder Schnee und Eisglätte
 auftritt, ist bis 20 Uhr zu räumen und zu bestreuen. Beim
 Schneeräumen ist eine Mindestbreite von 0,70 m vorgeschrieben.
 Die Streupflicht erstreckt sich auf die für die Sicherheit
 des Fußgängerverkehrs erforderliche Breite von mindestens
 0,50 m.
 
 Aus Gründen des Umweltschutzes sollte nur geeignetes abstumpfendes
 Streugut (z. B. Splitt) verwendet werden. Gehwege
 dürfen nicht mit Auftausalz oder einem anderen Mittel,
 das sich umweltschädlich auswirken kann, bestreut werden.
 Insbesondere ist die Verwendung auftauender Chemikalien
 untersagt. Diese Produkte schädigen die Bodenstruktur und
 Gewässer, weil Chloride und Natrium in den Untergrund sickern.
 Auch Bäume, Sträucher sowie die Tierwelt (Vögel,
 Hunde und Katzen) können von den Salzen geschädigt werden.
 
 Der Wortlaut der Satzung der Stadt Freiburg über das Reinigen,
 Schneeräumen und Streuen auf den Gehwegen ist unter
 www.freiburg.de/gehwegreinigungssatzung nachzulesen.
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