| Geflügelbetriebe müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten 
 In den vergangenen zwei Wochen kam es in Deutschland zu mehreren Vogelgrippe-Ausbrüchen bei Wildvögeln und in Geflügelbetrieben. Auch in Baden-Württemberg ist das Virus angekommen: In einem Betrieb im Alb-Donau-Kreis wurde das hochpathogene Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen. Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, hat die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen jetzt höchste Priorität – darauf weist die Veterinärbehörde Freiburg hin.
 
 Was ist die Geflügelpest?
 Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen, also stark krank machenden, vogelspezifischen Influenzaviren. Insbesondere Wildvögel können das Virus über weite Strecken verschleppen und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eintragen. Betroffene Tiere erkranken meist schwer und sterben innerhalb kürzester Zeit.
 
 Welche Regeln gelten für Geflügelhalter*innen?
 Wer Geflügel hält, muss dafür sorgen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Das Betreten der Haltungseinrichtungen darf nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung erfolgen, das gilt auch für das Schuhwerk. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung sollten die Mitarbeitenden ihre Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen. Da die Geflügelpest in Europa zwischenzeitlich ganzjährig und nicht nur saisonal auftritt, ist es besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Diese sind in der GeflügelpestVerordnung festgeschrieben.
 
 Welche Betriebe müssen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten?
 In Baden-Württemberg müssen seit Januar 2023 auch Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die entsprechende Allgemeinverfügung sowie Infos zur aktuellen Situation in Baden-Württemberg finden sich unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutztiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchenzoonosen/vogelgrippe/aktuelles.
 
 Was muss ich bei einem Verdacht unternehmen?
 Kommt es in Geflügelbeständen vermehrt zu plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen mehrerer Tiere ist unbedingt ein praktizierender Tierarzt hinzuzuziehen. Bei einem konkreten Verdacht auf die Geflügelpest im Stadtkreis Freiburg ist die Veterinärbehörde des Amts für öffentliche Ordnung, telefonisch unter 0761 201-4965; oder per Mail an veterinaerbehoerde@freiburg.de zu informieren.
 
 Können sich auch Menschen infizieren?
 Vereinzelt wurden Geflügelpestviren bei Mitarbeitenden infizierter Geflügelbetriebe nachgewiesen. Daher ist beim Umgang mit toten Vögeln stets auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen berührt, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden.
 
 Wie viele Geflügelbetriebe gibt es in Freiburg?
 Im Stadtkreis Freiburg gibt es 329 registrierte Geflügelhalter*innen. Bisher ist im Stadtkreis Freiburg noch kein Betrieb von der Geflügelpest betroffen.
 
 Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest.html.
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