Hilfreiches Engagement für historisches Grün
An der Gesamtsanierung des Sanatoriumsgartens in St. Blasien beteiligt sich seit dem vergangenen Jahr auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD). Dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale unterstützt sie die Wiederherstellung der historischen Gartenanlage bislang mit 80.000 Euro. Nun findet der geplante Spatenstich für die Restaurierung des Objekts mit Landesentwicklungsministerin Nicole Razavi am Dienstag, den 30. Juli 2024 um 10.00 Uhr statt. Der Sanatoriumsgarten befindet sich im Nordwesten des Stadtkerns von St. Blasien in exponierter Hanglage. Das Sanatorium, eine Heilanstalt für Tuberkulosekranke in klimatisch günstiger Lage oberhalb des Ortes, wurde 1881 gegründet. Die heutigen Baulichkeiten entstanden im zweiten Viertel des 20. Jahrhunderts. Auch der Sanatoriumsgarten entstand in dieser Zeit. Er gehört zu den über 410 Denkmalen, die die private DSD dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale allein in Baden-Württemberg fördern konnte.
Zum Objekt:
Der Sanatoriumsgarten wurde zwischen 1923 und 1925 im Rahmen der neobarocken Westflügelerweiterung des Sanatoriums angelegt. Das Sanatorium besteht aus drei viergeschossigen Gebäudeteilen, denen man mit dem Sanatoriumsgarten eine in mehreren Stufen terrassierte Gartenanlage vorgelegt hat. Die großzügige Anlage ist in neobarocker Formensprache anspruchsvoll gestaltet worden. Neben dem Terrassengarten schmücken die Anlage Treppen, Wandelhallen, Ruheplätze und Brunnen.
Der Sanatoriumsgarten macht sowohl vom architektonischen wie vom kunst-historischen Standpunkt her einen sehr interessanten Eindruck. Die geplanten Sanierungsarbeiten sind jedoch dringend notwendig, da viele Bereiche bereits notgesichert werden mussten. Nachdem der Garten jahrelang aufgrund mangelhafter Pflege und Nutzung zusehends verfallen ist, konnte ihn die Gemeinde St. Blasien vor wenigen Jahren erwerben. Zeitgleich hat sich ein Förderverein gegründet mit dem Ziel, den Sanatoriumsgarten wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
In diesem Zusammenhang sollen dann auch kleinere Veranstaltungen möglich werden, etwa Hochzeiten, Feste, Kino usw. Um substanzschonend und ohne bauliche Eingriffe in das Kulturdenkmal die notwendigen Flächen für Bewirtung, Stuhllager, Toiletten usw. einzurichten, will man einen separaten Baukörper außerhalb des Kulturdenkmals nutzen. |