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Dienstag, 3. Dezember 2024
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Gewässerschau am Hexenbach (Tiengen) am 7. November
und am Kretzbach/Neugraben (Opfingen) am 21. November

Faltblatt bietet Tipps für Gewässeranlieger

Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) nimmt am Donnerstag, 7. November, gemeinsam mit dem Umweltschutzamt am Hexenbach (Gemarkung Tiengen) eine Gewässerschau vor. Die Begehung startet an der Gemarkungsgrenze zu Schallstadt (Gewässerkreuzung mit Autobahn A5). Dann geht es in Fließrichtung entlang der Landwirtschaftlichen Flächen und Ortsteil Tiengen, rund zwei Kilometer bis zum Ortseingang Opfingen.

Der weitere Verlauf des Fließgewässers (dann als Kretzbach/Neugraben benannt) in nördlicher Richtung am Ortsrand von Opfingen bis St. Nikolaus folgt am Dienstag, 21. November. Wenn das Wetter zu schlecht ist, gibt es einen Ersatztermin.

Bei einer Gewässerschau geht es darum, das Gewässer zu begutachten. Dabei werden auch die Ufer und das für Hochwasserschutz und ökologische Funktion notwendige Umfeld miteinbezogen. So fallen Probleme und Gefahren auf, die dann beseitigt werden können: zum Beispiel die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers oder Ablagerungen wie Komposthaufen und Holzstapel. Damit soll die Gewässerschau auch Hochwasserrisiken verringern, denn abgeschwemmte Teile können Brücken und Durchlässe blockieren. Das führt dann zu Rückstau und erhöhten Wasserständen.

Für die Begehung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Als Träger der Unterhaltungslast ist die Stadtverwaltung Freiburg dazu berechtigt.

Wer für ein Grundstück an einem Gewässer verantwortlich ist, muss einiges beachten. So muss innerorts ein Gewässerrandstreifen von fünf Metern und außerorts von zehn Metern eingehalten werden. Dort ist die Nutzung eingeschränkt und Hütten, Treppen, Komposthaufen oder Abgrabungen sind gemäß §38 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und §29 des Wassergesetzes (WG) nicht erlaubt.

Das Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ bietet Ratschläge für einen nachhaltigen Umgang mit Gewässern am eigenen Grundstück. Außerdem erfahren die Leserinnen und Leser, wie sie einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten können.

Das Faltblatt gibt es entweder beim GuT oder direkt bei der WBW Fortbildungsgesellschaft zum Download online
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Eintrag vom: 06.11.2023  




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