Faltblatt bietet Tipps für Anliegerinnen und Anlieger
Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) nimmt am Dienstag, 24.Oktober, gemeinsam mit dem Umweltschutzamt eine Gewässerschau am Glasbach vor. Die Begehung startet im Oberlauf an der Bebauungsgrenze im Bereich Lochmatten. Dann geht es der Fließrichtung entlang parallel zum Waltersbergweg und zur Hauptstraße bis zur Habsburgerstraße. Wenn das Wetter schlecht ist, wird es einen Ersatztermin geben.
Durch die Begutachtung des Glasbachs und des Ufers kann das GuT Probleme identifizieren und beseitigen. Das ist auch für den Hochwasserschutz wichtig. Zudem hält das GuT Ausschau nach Gefahrenquellen wie Komposthaufen oder Holzstapeln sowie wassergefährdenden Stoffen in der Nähe des Gewässers. Für die Begehung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Als Träger der Unterhaltungslast ist die Stadtverwaltung dazu berechtigt.
Wer für ein Grundstück an einem Gewässer verantwortlich ist, muss einiges beachten. So muss innerorts ein Gewässerrandstreifen von fünf Metern eingehalten werden. Dort ist die Nutzung eingeschränkt und Hütten, Treppen, Komposthaufen oder Abgrabungen sind gemäß §38 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) und §29 des Wassergesetztes (WG) nicht erlaubt.
Das Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ bietet Ratschläge für einen nachhaltigen Umgang mit Gewässern am eigenen Grundstück. Außerdem erfahren die Leserinnen und Leser, wie sie einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten können. Das Faltblatt gibt es entweder beim GuT oder direkt bei der Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung zum Download |