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Geflügelpest: Erster Verdachtsfall im Stadtkreis Freiburg bei Wildvögeln
Bereits in den vergangenen Wochen wurde bei mehreren verendeten Wildvögeln in Baden-Württemberg das hochpathogene Geflügelpes-tVirus (HPAI) nachgewiesen. Erst heute wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei einer tot aufgefundenen Möwe im Landkreis Lörrach festgestellt. Auch in der Schweiz und im Département Haut-Rhin wurden vor kurzem Vogelgrippefälle bestätigt.

Aufgrund der sich häufenden Fälle hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur landeseinheitlichen Umsetzung bereits am 20. Januar 2023 eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach müssen auch kleinere Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren die präventiven Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpest-Verordnung einhalten. Die Allgemeinverfügung ist einzusehen auf https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/oeffentliche-bekanntmachungen.

Die Veterinärbehörde der Stadt Freiburg wurde heute darüber informiert, dass ein im Dietenbachsee aufgefundener verendeter Schwan positiv auf das Geflügelpestvirus getestet wurde. Gemäß der Landesverordnung handelt es sich damit um einen „Verdachtsfall“. Nun muss er zur endgültigen Charakterisierung und Bestätigung an das Nationale Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut) übermittelt werden. Das Untersuchungsergebnis wird morgen Abend (8. Februar) erwartet. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln auch im Stadtkreis Freiburg amtlich festgestellt.

Das Risiko der Weiterverbreitung in der Wildvogelpopulation wird als hoch eingestuft. Auch die Gefahr der Einschleppung in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände ist groß. Die Veterinärbehörde mahnt alle Geflügelhaltungen zur Vorsicht und bittet um unverzügliche Mitteilung, falls im eigenen Geflügelbestand Auffälligkeiten bemerkt werden. Die vom Land angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten. Sollte sich der Ausbruch bestätigen, wird die Veterinärbehörde eine Aufstallungspflicht für private und gewerbliche Geflügelhaltungen im Stadtgebiet verfügen.

Was ist die Geflügelpest?
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen (stark krank machenden) vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden.

Können sich auch Menschen infizieren?
Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Kadaver zu vermeiden. Beim Umgang mit toten Vögeln ist stets auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.

Was kann ich als Geflügelhalter zusätzlich tun?
Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der o.g. Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Hier steht auch ein aktualisierter Empfehlungskatalog:
www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00050612/Empfehlungskatalog-AI_2022-12-09_bf.pdf .

Was muss ich bei einem Verdacht unternehmen?
Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen (Abgeschlagenheit, Fressunlust, starker Durst), ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche; bereits im Verdachtsfall ist das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für den Stadtkreis Freiburg ist die Veterinärbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung (Tel. 0761/201-4965, veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de) zuständig.
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Eintrag vom: 08.02.2023  




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