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Amerikanische Faulbrut bedroht Bienenvölker im Stadtkreis
Keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen

Am Dienstag wurde bei einem Bienenstand im Stadtkreis Freiburg der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Dies ist eine bakterielle Infektionskrankheit der Bienenbrut, auch unter dem Namen „Bösartige Faulbrut“ bekannt. Der Erreger stellt keine Gefahr für ausgewachsene Honigbienen, andere Tiere oder Menschen dar.

Die bösartige Faulbrut ist anzeige- und bekämpfungspflichtig, da sie das Überleben der Bienenvölker massiv bedroht. Im Falle eines Ausbruchs sind die Schutzmaßnahmen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung einzuleiten, um die Erkrankung inzudämmen und eine Ausbreitung zu verhindern:

Um den betroffenen Betrieb ist eine Restriktionszone (Radius mindestens 1 km) einzurichten, diese wird per Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg öffentlich bekannt gemacht. Bienenhalter sind in der Pflicht, sich zu informieren, ob ihr Bienenstand in dieser Restriktionszone liegt.

Das Verbringen oder Transportieren von Bienenvölkern und Materialien, die in Kontakt mit Bienen kommen, sowohl in diese als auch aus dieser Zone, ist streng verboten. Die Völker in der Restriktionszone werden allesamt untersucht, seuchenkranke Völker werden nötigenfalls abgetötet.

Zeigen andere Bienenvölker einer betroffenen Imkerei keine klinischen Symptome und besteht bei diesen nach dem Gutachten einer Amtstierärztin/eines Amtstierarztes eine Chance auf Heilung, so kann mit Zustimmung der Veterinärbehörde ein sogenanntes Kunstschwarmverfahren durchgeführt werden. Hierbei werden alle Waben einschließlich der Bienenbrut vernichtet. Lediglich die adulten Bienen werden nicht abgetötet, jedoch unter amtlicher Kontrolle so behandelt, dass ein Weitertragen des Erregers ausgeschlossen ist.

Alle Materialien, die mit den befallenen Bienenvölkern in Kontakt gekommen sind, müssen ordnungsgemäß und ebenfalls unter behördlicher Kontrolle gereinigt und desinfiziert werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Materialien unschädlich beseitigt werden.

Honig, der von befallenen Bienenvölkern gewonnen wurde, kann eine hohe Anzahl von Bakterien-Sporen enthalten. Diese sind für den Menschen ungefährlich. Der Honig bleibt somit für den menschlichen Verzehr geeignet. Mit Sporen belasteter Honig darf aber unter keinen Umständen an Bienen verfüttert werden und ist daher stets bienensicher aufzubewahren! Bei der Entsorgung von Honigresten ist darauf zu achten, dass Bienen diesen nicht erreichen können.

Die Veterinärbehörde der Stadt Freiburg hat bereits am 28. Juni im Ausbruchsbetrieb die genannten Maßnahmen verfügt. Es wurde zudem Kontakt mit dem Bienengesundheitsdienst sowie dem zuständigen Bienensachverständigen aufgenommen, um die Ausbreitung der Seuche zügig einzudämmen und weiteren Schaden an den Bienenvölkern in Freiburg zu verhindern.

Da alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker untersucht und auf das Vorhandensein des Erregers beprobt werden müssen, werden alle Imker im Stadtkreis Freiburg nochmal auf die Registrierpflicht nach der Bienenseuchen-Verordnung hingewiesen. Demnach hat jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen; dabei sind die Anzahl der Bienenvölker und ihr Standort anzugeben. Hierbei wird auf §26 Bienenseuchen-Verordnung aufmerksam gemacht. Danach handelt ordnungswidrig, wer eine solche Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

Die Veterinärbehörde bittet um die Unterstützung aller Imker im Stadtgebiet, damit die Erkrankung effektiv bekämpft und eine Ausbreitung verhindert werden kann.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg stehen zur allgemeinen Information auf www.freiburg.de; der genaue Sperrbezirk ist online detailliert einzusehen.
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Eintrag vom: 02.07.2022  




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