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Donnerstag, 28. März 2024
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Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg wird zum 1.1.22 in drei Stufen geändert
Fotovoltaikpflicht für neue Gebäude und Parkplätze ab 35 Stellplätzen

Das Land Baden-Württemberg ändert zum 1. Januar 2022 das Klimaschutzgesetz. Dann gilt eine Fotovoltaikpflicht zunächst bei Neubauten sowie bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen. Damit will das Land die Treibhausgasemissionen reduzieren und die Belange des Klimaschutzes für Baden-Württemberg konkretisieren. Die neuen Maßnahmen werden in drei Stufen umgesetzt:

Ab dem 1. Januar 2022 sind auf Dachflächen von neuen GewerbeBürogebäuden oder Lagerhallen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Außerdem besteht eine Installationspflicht von Fotovoltaikanlagen bei neuen Parkplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen. Die zweite Stufe gilt ab 1. Mai 2022. Hier wird die Pflicht auf Dachflächen von neuen Wohngebäuden mit mindestens 50 Prozent Wohnnutzung erweitert.
Ab 1. Januar 2023 tritt die dritte Stufe in Kraft. Hier wird die Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen bei Dachsanierungen, wie Aufstockung, Ausbau oder Änderung des Daches erweitert.

Nachweise über die Installation entsprechender Anlagen hat die Bauseite spätestens 12 Monate nach der Fertigstellung der Baumaßnahme dem Baurechtsamt vorzulegen. Maßgeblich ist der Antragseingang. Bauvorhaben, die bereits 2021 beantragt wurden und noch zur Genehmigung anstehen, fallen noch nicht unter die Regelungen des neuen Klimaschutzgesetzes. Gleiches gilt für bereits genehmigte, aber noch nicht umgesetzte Bauvorhaben.

Weitere Informationen und Auskünfte sind beim Beratungszentrum Bauen und Energie unter BZBE@stadt.freiburg.de erhältlich.
 
Eintrag vom: 27.12.2021  




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