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Donnerstag, 25. April 2024
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Veterinärbehörde warnt vor Geflügelpest
Geflügelhalterinnen und -halter müssen vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend einhalten

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel der Veterinärbehörde zu melden

Die Geflügelpest weitet sich wieder aus. Seit Mitte Oktober werden Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in Norddeutschland und Nordeuropa gemeldet. Am 19. November wurde das Geflügelpest-Virus bei verendeten Schwänen auch in Baden-Württemberg nachgewiesen.

Durch den Vogelzug im Herbst und Winter können sich infizierte und kranke Wildvögel auch hier im Süden niederlassen. Für die Hausgeflügelbestände besteht somit ein erhöhtes Risiko sich mit dem Geflügelpest-Virus zu infizieren. Auch über den Zukauf von infiziertem Geflügel, das möglicherweise noch keine Symptome zeigt, besteht ein erhöhtes Risiko der Einschleppung in die Bestände. So wurden bereits im Frühjahr aus einem Haltungsbetrieb in Norddeutschland infizierte Tiere durch einen mobilen Geflügelhändler an viele Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert, was zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest zur Folge hatte.

Das Amt für öffentliche Ordnung rät deshalb allen Geflügelhalterinnen und -haltern vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit die Geflügelpest sich nicht weiter ausbreitet. Die Geflügelhalterinnen und -halter müssen diese vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend einhalten.

Die städtische Veterinärbehörde der Stadt Freiburg empfiehlt deshalb dringend:

- Der Kontakt mit Wildvögeln, unter anderem Spatzen, soll verhindert werden. Dies ist durch eine komplette Aufstallung der Tiere in einem geschlossenen Stall möglich. Bei einer Volierenhaltung mit Auslauf ins Freie sollte der Auslauf der Tiere durch eine geschlossene Überdachung beispielsweise mit einer Plane oder durch Bleche gegen den Eintrag von Wildvogelkot und der gesamte Auslauf mit einem engmaschigen Draht vor dem Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Auch sollten Tränke- und Futterplätze für sämtliche Wildvögel unzugänglich sein. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind so aufzubewahren, dass ein Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist.

- Zugang von fremden Personen beschränken. Der Stall oder Auslauf sollte nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden, um die Verschleppung des Erregers über Kleidung und Schuhwerk zu verhindern.

- Allgemeine Hygienemaßnahmen einhalten. Wichtig sind
besonders die regelmäßige Reinigung der Hände, vor allem vor
und nach dem Kontakt mit Geflügel, sowie die Reinigung und
Desinfektion der Stallschuhe vor und nach jeder Benutzung.

- Mäuse und Ratten effektiv bekämpfen. Über Mäuse und Ratten können Tierkrankheitserreger in den Bestand eingetragen und/oder verbreitet werden. Der Fachhandel bietet unterschiedliche Bekämpfungsmöglichkeiten an.

- Zukäufe von Geflügel vermeiden oder minimieren. Auf Zukäufe von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder Händler soll verzichtet oder zumindest auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Überall dort, wo viele Vögel/Geflügel zusammen kommen, können auch Tierkrankheiten leichter übertragen beziehungsweise in weitere Tierbestände verschleppt werden.

Bei Fragen können sich Tierhalterinnen und -halter an die städtische Veterinärbehörde telefonisch unter 201-4965 oder per Mail an veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de wenden.

Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel der Veterinärbehörden zu melden. Die Veterinärbehörde organisiert das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.
 
Eintrag vom: 01.12.2021  




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