Krüger: Salamitaktik zur Fertigstellung der Gaspipeline konterkariert Planungs- und Naturschutzrecht
Berlin,3.12.2020 – Der Bau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 soll am kommenden Wochenende im noch nicht fertiggestellten Trassenabschnitt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) fortgesetzt werden. Dabei hebeln Öffnungsklauseln und wiederholte Planänderungen Naturschutzauflagen aus. Der NABU lehnt die Bauarbeiten zur sensiblen Winterrastzeit im EU-Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht–Rönnebank ab und fordert das verantwortliche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zum Handeln auf. Erst am 26. November hatte der NABU einen zweiten Änderungsantrag der Nord Stream 2 AG kommentiert. Noch vor der ausstehenden Entscheidung des BSH will die Nord Stream 2 AG Tatsachen schaffen und ein Schlupfloch der Ursprungsgenehmigung nutzen. Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
„In der Genehmigung des BSH 2018 waren Bauarbeiten im Vogelschutzgebiet in den wichtigen Monaten Oktober bis Mai ausgeschlossen worden. Mit den jetzt geplanten Bauarbeiten überschreitet das Projekt erneut eine Schmerzgrenze. Diese Salamitaktik zur Fertigstellung von Nord Stream 2 konterkariert das deutsche Planungsrecht und macht die Projektkontrolle durch die verantwortlichen Behörden nahezu unmöglich. Den jetzt vorgesehenen und in Teilen neu beantragten Leitungsbau im Winter halten wir für nicht genehmigungsfähig.
Die Taktik der Nord Stream 2 AG ist durchsichtig und dreist. Stückchenweise werden Auflagen des Naturschutzes umgangen, Beteiligungsrechte ausgehebelt. Angesichts der ohnehin jahrelangen Verzögerung der Pipeline und der erwiesenermaßen ausbleibenden Gasversorgungslücke gibt es weder heute noch zukünftig einen Bedarf für eine zusätzliche Pipeline. Für den eiligen Weiterbau von Nord Stream 2 in einem europäischen Schutzgebiet gibt es somit keine Rechtfertigung.“
Hintergrund:
Der Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 stützt sich für den deutschen Trassenabschnitt auf zwei Genehmigungen. Während der vom Bergamt Stralsund genehmigte etwa 50 Kilometer lange Abschnitt durch die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns 2018 fertigstellt wurde, fehlen noch 16,5 Kilometer in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftzone (AWZ). Verantwortliche Behörde hier ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Durch die angedrohten Sanktionen der US-Regierung stehen die Bauarbeiten, die zum Anschluss in die dänischen Gewässer notwendig sind, seit mehr als einem Jahr still. Jetzt soll die Bauarbeiten trotz der Kritik auch des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gerade in der Winterrastzeit wieder aufgenommen werden. |