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Freiburg: Die Linde lebt
Anbringung der Mess-Sonde am Stamm / Foto: Stadt Freiburg
 
Freiburg: Die Linde lebt
Landschaftsprägender Baum am Dreisam-Radweg gerettet

Die 200 Jahre alte Linde am Dreisamufer-Radweg, die vergangene Woche bei Grabungsarbeiten beschädigt wurde, kann stehen bleiben. Dies ergaben jetzt Untersuchungen am Naturdenkmal.

Im Zuge des Breitbandausbaus werden im Abschnitt Tuttlingen – Freiburg Telekommunikationskabel verlegt. Der Baufirma, die diese Arbeiten zur Zeit im Bereich Ebnet ausführt, hatte die Stadtverwaltung strenge Schutzauflagen im Umgang mit den dort vorhandenen Bäumen auf mitgeteilt. Dazu gehört zum Beispiel, den Wurzelbereich dieser Linde bei den Aufgrabungen auszusparen. Als Sicherheitsabstand sollte sie mindestens drei Meter vom Stamm ab einhalten, gemessen bis zur auf den Boden projezierten Kronentraufe. Dazu wurde ein baumschonendes, fachkompetentes Vorgehen in der Nähe des Baumes und der Einsatz einer ökologischen Baubegleitung vorgeschrieben. Dennoch wurden die Wurzeln der Linde bei den Grabungsarbeiten am 9. Juni unerlaubter Weise und entgegen der fachlichen Standards im Baumschutz erheblich verletzt.

Sofort nach Bekanntwerden der Schädigung veranlasste das Umweltschutzamt (Untere Naturschutzbehörde), dass der Umfang des Schadens und die Standsicherheit des alten Prachtexemplars von einem Fachgutachter untersucht wurden. Da der Verdacht bestand, seine Standsicherheit könnte erheblich beeinträchtigt sein, wurde der Radweg, der direkt an der Linde vorbeiführt, am Samstag, 27. Juni, sicherheitshalber gesperrt.

Im Beisein des Baumpathologen Dr. Ferner und mit Unterstützung des Maschinenrings Breisgau hat nun gestern eine Fachfirma die Standsicherheit ermittelt. Bei ihren Zugspannungsversuchen kam modernste Technik zum Einsatz, samt Sensoren an Baumstamm und am Boden des Wurzeltellers.

Ergebnis: Das bei den Freiburgern beliebte und bekannte Naturdenkmal kann stehenbleiben. Die Verkehrssicherheit der Linde ist nicht erheblich beeinträchtigt, so dass die wichtige West-Ost-Radverbindung umgehend wieder für den Radverkehr geöffnet werden konnte.

Der Schadensverursacher wurde vom Umweltschutzamt zur Schadensermittlung und Klärung der Verkehrssicherheit der beschädigten Linde verpflichtet. Für die massive Missachtung der Naturschutzauflagen muss er mit einem Bußgeldbescheid in angemessener Höhe rechnen. Hinzu kommen Ausgleichsverpflichtungen, die die Untere Naturschutzbehörde nach Vorlage des Fachgutachtens festlegen wird.
 
Eintrag vom: 09.07.2020  




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