Prüfung zusätzlicher konkreter Maßnahmen zur schnelleren Erreichung der Klimaschutzziele
Ziel der Klimaneutralität bis 2035 durch die Stadt nicht realisierbar
Der Gemeinderat hat im April 2019 das fortgeschriebene Klimaschutzkonzept für die Stadt entschieden. Im Juli 2019 hat der Gemeinderat auf Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erstellung eines Freiburger Klima- und Artenschutzmanifests beschlossen. Dem Gemeinderat wird nun der Entwurf dieses Klima- und Artenschutzmanifestes, verbunden mit konkreten weitergehenden Maßnahmen und Prüfaufträgen, zur Beschlussfassung vorgelegt.
„Die Bewahrung der Biodiversität und der Schutz des Klimas sind zentrale Überlebensfragen für Mensch und Umwelt und erfordern entschlossenes politisches Handeln – auch auf der kommunalen Ebene“, so Oberbürgermeister Martin Horn in der heutigen Pressekonferenz.
„Zentraler Inhalt des Manifests - und meines Wissens bundesweit einzigartig – ist die sinnvolle fachliche Verknüpfung beider Themen und deren Berücksichtigung bei allen künftigen Entscheidungen der Stadt Freiburg“, so Umweltbürgermeisterin Stuchlik. Diese Verpflichtung will die Stadtverwaltung gemeinsam mit allen engagierten Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern in beiden Feldern umsetzen.
Aktuell wurden in diesem Jahr sowohl für den Klima- als auch für den Artenschutz bereits neue kommunale Zielsetzungen verabschiedet und Handlungsprogramme erstellt, nämlich das „Klimaschutzkonzept“ sowie der „Biodiversitäts-Aktionsplan“. Darüber hinaus hat die Umweltverwaltung trotz der bereits vorliegenden aktuellen und ambitionierten Beschlüsse zum Klimaschutz die Forderungen von „Fridays for Future“ und „Extinction Rebellion“ ernst genommen und hat als bisher erste Kommune, ein Vorziehen der Klimaneutralität von 2050 auf 2035 gutachterlich prüfen lassen. Das Öko-Institut e.V. sowie das ifeu-Institut aus Heidelberg haben diesen Prüfauftrag erhalten. Eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der beiden Gutachten sowie zusätzliche Maßnahmen und Prüfaufträge finden Sie in der Anlage zu dieser Pressemitteilung.
In ihren Gutachten zur Fragestellung der Voraussetzungen für eine Klimaneutralität Freiburgs bereits im Jahr 2035, kommen Ökoinstitut und ifeu zu der abschließenden Einschätzung: „Um das Ziel der Klimaneutralität in 2035 erreichen zu können, reicht die Gestaltungsmacht von Kommunen nicht aus.“
Hierfür wäre ab sofort eine Sanierungsrate von 5% im Gebäudebestand, der Passivhaustandard für alle Neubauten, eine Reduktion des Individualverkehrs in der Stadt um 60% und eine Effizienzverbesserung der Industrie um 57% erforderlich. Zudem müssten 2035 bereits alle fossilen Kraftwerke bundesweit stillgelegt und durch erneuerbare Energien ersetzt sein sowie kein fossiles Erdgas mehr im Netz sein.
Ergänzend zu den gutachterlichen Betrachtungen hat die Umweltverwaltung für den Bereich erneuerbare Energien eigene Berechnungen angestellt: Um die Ziele im Bereich Erneuerbare Energien bereits im Jahr 2035 zu erreichen, müsste die Ausbaurate im Bereich Photovoltaik im Vergleich zu den beiden Vorjahren ab sofort versechsfacht werden. In den 15 verbleibenden Jahren bis 2035 müsste das Fünffache dessen installiert werden, was in den letzten 20 Jahren inklusive aller Großanlagen (Messe, Stadion, Eichelbuck etc.) errichtet worden ist. Auch der Ausbau im Bereich Windkraft müsste erheblich beschleunigt und weitere Flächen ermittelt werden. Derzeit erschweren dies insbesondere immissionsschutz- und artenschutzrechtliche Vorgaben.
Sowohl in der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes als auch im Aktionsplan Biodiversität sind bereits zahlreiche Maßnahmen aufgeführt, welche die Erreichung der jeweils beschlossenen Ziele ermöglichen sollen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion zu diesen Themen – ausgelöst vor allem durch die Protestbewegungen „Fridays for Future“ und des sich beschleunigenden Arternsterbens und Klimawandels – hat die Verwaltung zugesagt, zusätzliche Vorschläge und Maßnahmen zu prüfen.
Daher wurden von Seiten der Verwaltung weitere Projekte und Handlungsoptionen als Prüfaufträge zur Beschlussfassung im Gemeinderat zusammengestellt, die die Emission klimaschädlicher Gase zusätzlich reduzieren und den Erhalt und die Förderung der Biodiversität im Freiburger Stadtgebiet unterstützen können. Dies sind u.a. strategische Maßnahmen wie die Entwicklung eines Stadtstrommodells, ein Handlungsprogramm „Mobilität und Klimaschutz“ und ein Masterplan „Wärmeversorgung“ sowie operative Maßnahmen wie die Prüfung der Erhöhung der energetischen Standards, der Ausbau der Radvorrangroute FR 3 und die klimaneutrale Verwaltung. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Gemeinderat 2020 vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mit dem Klima- und Artenschutzmanifest und dem begleitenden Maßnahmenpaket unterstreicht die Stadt Freiburg noch einmal ihr Engagement in diesen Themenfeldern und verdeutlicht, dass die Erreichung der jeweiligen Ziele einen hohen Stellenwert im Verwaltungshandeln hat.
Dennoch schlägt die Verwaltung nicht die Ausrufung des Klimanotstands in Freiburg vor, wie es von den Bewegungen „Fridays for Future“ und „Extinction Rebellion“ gefordert wurde. Die juristische Begrifflichkeit weckt ungute Erinnerungen an die „Notstandsgesetzgebung“ und es soll stattdessen der vorhandene demokratische Rahmen genutzt werden, um Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. In Freiburg war man schon immer gewillt den kommunalen Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung vollständig zu nutzen, um ambitionierten Klima- und Artenschutz zu realisieren, wie beispielsweise beim Freiburger Effizienzhausstandard. Wegen des bereits jahrzehntelangen Engagements im Klima- und Artenschutz und auf Grund des umstrittenen Notstands-Begriffs , hat sich die Stadt gegen die Ausrufung des Klima - Notstandes entschieden. |