Kein verschmutztes Wasser in Gullys, Hofabläufe oder
Straßenrinnen
Im schlimmsten Fall führt Verunreinigung zu Fischsterben
Ein unerfreuliches Beispiel, das in immer wieder kehrenden
Abständen auftaucht: Eine nicht definierbare farbige Flüssigkeit
verunreinigt ein Gewässer in Freiburg und kann im
schlimmsten Fall zum Ersticken oder Vergiften von Fischen
und anderen Tieren führen.
In Freiburg gibt es zwei Entwässerungssysteme: das so genannte
Mischsystem, bei dem sämtliche Abwässer, also
Schmutz- und Regenwasser gemeinsam durch ein Rohr zur
Kläranlage nach Forchheim geleitet werden.
Fast die Hälfte der Fläche Freiburgs, wie beispielsweise die
Tuniberggemeinden, Kappel, Littenweiler, Zähringen, Wiehre,
oder St. Georgen wird jedoch im so genannten Trennsystem
entwässert. Hier werden Regen- und Schmutzwasser getrennt
in zwei Rohren abgeleitet. Das Regenwasser wird in
einer separaten Leitung auf kürzestem Wegdirekt in Bäche
und Flüsse eingeleitet. Das Schmutzwasser wird der zentralen
Kläranlage zugeleitet.
Bei Regenfallrohren, Straßenrinnen und -gullys und Hofabläufen
gelangen sämtliche Stoffe, die dort eingebracht werden, in
kürzester Zeit in ein Gewässer und können dieses mit Schadstoffen
verunreinigen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen deshalb grundsätzlich kein
Schmutz- oder Abwasser in Gullys, Hofabläufe oder Straßenrinnen
kippen.
Umgang mit Farbresten
Bei der Verwendung von lösemittelfreien Farben in privaten
Haushalten fallen üblicherweise Farb- und Reinigungsabwasser
in haushaltsüblichen Mengen an. Hier dürfen bei der Reinigung
von Pinsel, Farbrolle und Eimer anfallende Farb- und
Reinigungsabwässer über die Toilette im Haus entsorgt werden,
die an den Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen
ist. Die Entsorgung über Kanalgullys im Freien ist
nicht gestattet, da diese in der Regel alle Abwässer – dazu
gehört auch Niederschlag - in das nächst angrenzende Gewässer
leiten und dies wiederum zu einer Gewässerverunreinigung
führt.
Jegliche verbleibende Farbreste nach Malerarbeiten stellen
schadstoffhaltige Abfälle dar und müssen auch von Privathaushalten
ordnungsgemäß entsorgt werden. Bei haushaltsüblichen
Mengen können diese beim Schadstoffmobil und auf
den Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden.
Bei Verwendung von lösemittelhaltigen Farben und Reiniger
sind die verbrauchten Reinigungsmittel und Farbreste über
das Schadstoffmobil oder die Recyclinghöfe zu entsorgen.
Ob Farben oder Reinigungsmittel lösemittelhaltig oder lösemittelfrei
sind, ist leicht an den Farbbehältern erkennbar.
Malerfachbetriebe dürfen anfallende Farb- und Reinigungsabwässer
von lösemittelfreien Farben, beispielsweise durch
Pinselreinigung, Farbrolle oder Eimer nur vorbehandelt in den
Schmutz- und Mischwasserkanal ableiten. Der nach dieser
Vorbehandlung übriggebliebene Schlamm oder Farbreststoff
muss als Abfall ordnungsgemäß zur Schadstoffannahme für
Gewerbetreibende auf den Recyclinghof St. Gabriel.
Wenn lösemittelhaltige Farben und Reiniger verwendet werden,
müssen die verbrauchten Reinigungsmittel und Farbreste
ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden. Weitere Informationen
sind auch bei der Handwerkskammer oder Malerund
Lackierer-Innung Freiburg erhältlich. |