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Tiefsee-Fanggrenzen 2019/2020
EU umschifft eigenen Nachhaltigkeitsstandard

Die Fischereiminister der EU, darunter Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, haben über die Fanggrenzen für wirtschaftlich bedeutende Bestände von Tiefseefischarten für 2019 und 2020 entschieden - darunter die für Deutschland relevanten Arten Schwarzer Degenfisch, Rundnasengrenadier und Gabeldorsch. "Herzstück der Gemeinsamen Fischereipolitik ist das rechtlich verbriefte Ziel nachhaltiger Nutzungsgrade für alle fischereilich genutzten Populationen bis 2020. Dieser sogar global geltende Nachhaltigkeitsstandard wurde nun umschifft, indem zahlreiche Fanggrenzen einfach aufgehoben wurden", so Nina Wolff, Fischerei-Expertin von Slow Food Deutschland.

Die Tiefsee zählt zu den empfindlichsten Bereichen der Meere. Sie birgt eine Fülle von Lebewesen und Lebensräumen. Vieles davon ist uns Menschen noch unbekannt. Trotzdem fischen industrielle Fischereiflotten, auch aus EU-Ländern, in diesen Gefilden, weil sie in einigen Küstengewässern Europas nicht mehr ausreichend Fang und Gewinne erzielen. Viele Tiefseefische jedoch reproduzieren sich langsamer als andere Fischarten. Sie sind entsprechend anfällig für Überfischung. Einige dieser Arten sind bereits stark dezimiert, darunter der Granatbarsch sowie mehrere Haiarten. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat im Vorfeld der gestrigen Entscheidung empfohlen, bei vielen der Tiefseebestände die Fänge erheblich zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden.

Diesen wissenschaftlichen Empfehlungen ist die EU mit ihrer getroffenen Entscheidung nicht ausreichend nachgekommen. "Die EU hätte gestern für 19 Tiefsee-Bestände Fanggrenzen festlegen sollen. Stattdessen wurden sechs Bestände der Quote entzogen. Der Ministerrat ist kritiklos diesem unverantwortlichen Vorschlag der EU-Kommission gefolgt. Die wissenschaftlichen Kenntnisse über die besonders schutzbedürftigen Tiefseepopulationen sind nach wie vor gering. Eine Bewirtschaftung dieser Bestände im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip hätte deshalb besonders strenge Fanggrenzen bis hin zu Fangverboten erfordert", so Wolff und erklärt entschieden weiter: "Die EU und auch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sind sich der großen Bedeutung der Tiefseefische für die marinen Ökosysteme durchaus bewusst. Dennoch wurden erneut wichtige Erhaltungsmaßnahmen einer schlanken Quotenverwaltung geopfert. Das ist, als höbe man Geschwindigkeitsbegrenzungen auf weniger befahrenen Straßen auf, um die Verkehrspolitik zu entschlacken".

In ihrer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) hat die EU rechtsverbindlich beschlossen, bis 2020 alle EU-Fischbestände auf einem ökologisch vertretbaren Niveau zu bewirtschaften. Mit der jüngst getroffenen Entscheidung hat sie sich davon erneut einen Schritt entfernt und das wirtschaftliche Interesse einiger weniger Mitgliedstaaten über wissenschaftliche Expertise und geltendes Recht gestellt. "Ich bin sprachlos darüber, dass der Ministerrat nicht stärker agiert hat, um die für uns überlebenswichtigen marinen Ökosysteme zu erhalten. Da die EU weiterhin nicht die Grundlagen für einen verantwortungsvollen Fischverzehr schafft, kann ich nur an die Verbraucherinnen und Verbraucher appellieren, sensible und kluge Entscheidungen zu treffen. Wenn eine der biologischen Empfindlichkeit entsprechende vorsichtige Bewirtschaftung nicht gewährleistet ist, gibt es nur eine Konsequenz. Die Tiefsee gehört nicht auf den Teller, und wir sollten auch auf Reisen einen kulinarischen Bogen um Tiefseefischarten schlagen und stattdessen zu regionalem Fisch greifen, dessen ökologisch unbedenklicher Herkunft wir uns vergewissert haben", sagt Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland.
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Eintrag vom: 21.11.2018  




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