Klage von Windkraftgegnern in allen Punkten abgewiesen
Schuttertal). Auf dem Weißmoos, einem Berg im Schuttertal, Ortenaukreis, wurden Mitte der 90er Jahre zwei Windenergieanlagen errichtet. Um das Windpotenzial noch besser zu nutzen, wurde 2010 der Beschluss gefasst, die Pionieranlagen durch eine neue, deutlich höhere Anlage zu ersetzen.
Ziele waren die Stromproduktion von bis dato einer Million Kilowattstunden (kWh) im Jahr
zu verfünffachen und gleichzeitig die Zufriedenheit der drei Familien, die im Umkreis von weniger als 500 m um den Standort wohnen, zu erhalten. Außerdem wurde für die Bürger, die sich an der neuen WEA finanziell beteiligen, eine passable Rendite geplant.
Die Ziele wurden in vollem Umfang erreicht. Die mit 5,2 Mio. kWh kalkulierte Stromproduktion lag von 2015 bis 2017 bei durchschnittlich 5,5 Mio. kWh und alle drei Nachbarn – unabhängig davon, ob sie Pacht erhalten oder nicht – leben nach wie vor gerne beim Windrad. Für die Bürger erfolgten alle prognostizierten Ausschüttungen.
Bedauerlich war bei diesem Projekt die andauernde Informationsresistenz von Windkraftgegnern. Obwohl schon im Vorfeld über das Projekt öffentlich informiert und alle Fakten zur Sprache kamen, die zeigten, dass die Veränderungsängste unbegründet sind, wurde sowohl eine Petition als auch eine Klage eingereicht. Die, auch öffentlich verbreiteten, Behauptungen reichten von der Anzweifelung der künftigen Stromproduktion bis zur angeblichen Unzulässigkeit wegen Arten- und Immissionsschutzfragen. Alle – durchaus auch für Laien verständliche – Hinweise der Behörden und der Gerichte wurden ignoriert, bis letztlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage im Frühjahr 2018 in allen Punkten endgültig abwies.
Die Unterzeichner freuen sich, dass am Beispiel des Weissmoos belegt werden konnte, dass erfolgreiche Repowering-Projekte selbstverständlich auch im Schwarzwald möglich sind.
Bundesverband WindEnergie Südbaden
Ökostromgruppe Freiburg
SWE Bürgerwind GmbH & Co. KG |