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Neonicotinoid: Teil-Verbot (?)
10 Jahre nach dem großen Bienensterben am Oberrhein

Wenn heute (hoffentlich) eine der zentralen Ursachen des Insektensterbens, die Neonicotinoide, (leider nur zum Teil) verboten werden, dann hat das auch mit der 10 Jahre zurückliegenden Bienenvergiftung am Oberrhein zu tun.

Genau vor 10 Jahren traf die schlimmste Umweltkatastrophe nach dem Sandoz-Unfall den Oberrhein. Millionen von Bienen und tausende Bienenvölker starben durch ein Insektengift. Verantwortlich dafür war das Insektizid Clothianidin der Firma Bayer Cropscience. Als Saatgutbehandlungsmittel wurde das clothianidinhaltige Mittel "Poncho" zusammen mit einem Haftmittel auf die Saatkörner aufgetragen und hätte bei der Maisaussaat direkt in den Boden gelangen sollen. Der für Bienen hochgiftige Wirkstoff wurde jedoch auf benachbarte Äcker geweht und dort von Bienen aufgenommen, die kurze Zeit später in Massen starben.

Bei einer Kundgebung von Imkern und Umweltschützern am 28.8.08 in Freiburg sagte BUND-Geschäftsführer Axel Mayer:
„Das Bienensterben geht uns alle an. Doch Bienensterben ist das falsche Wort. Sterben müssen irgendwann alle Bienen. Es geht nicht ums Bienensterben, es geht um die Bienenvergiftung. Es geht auch um die Vergiftung der Wildinsekten und der Wildbienen.“ (Zitatende)

Die ganze erschreckende Dimension des Insektensterbens war uns damals noch nicht bekannt. Und doch begann auch am Oberrhein der Kampf gegen die Neonics.

Die Macht der Konzerne bekam der kleine BUND am südlichen Oberrhein im Jahr 2013 in einem massiven Konflikt mit dem Chemiegiganten BAYER zu spüren. In einem Artikel zur umweltfreundlichen Bekämpfung des Buchsbaumzünslers hatten wir auf unserer Homepage ein Neonicotinoid - ein Produkt mit dem der Bayer-Konzern viel Geld verdient - als bienengefährlich bezeichnet. Doch in Deutschland haben die Konzerne die Macht zu definieren, was als bienengefährlich bezeichnet werden darf. Unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro(!) mussten wir innerhalb von drei Tagen den Begriff „bienengefährlich“ auf der Homepage ändern. Gleichzeitig wollten Anwälte einer großen Freiburger Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Bayer noch unverschämt viele andere Änderungen im Sinne des Bayer-Konzerns, doch trotz großen Risikos haben wir uns dem massiven Druck noch viel mehr zu ändern nicht gebeugt. Alleine die Kosten im Vorfeld des Verfahrens beliefen sich für den kleinen BUND am Oberrhein auf 2440 Euro! Bei der Klagenandrohung ging es um Thiacloprid. Das ist in Deutschland und der EU bis auf weiteres erlaubt und wird heute auch leider nicht verhandelt. Der BUND-Bundesverband hat einer ähnlichen Drohung von BAYER, ebenfalls in Bezug auf Thiacloprid, widerstanden und vor Gericht gewonnen. Thiacloprid darf also mit gerichtlicher Genehmigung als Gift bezeichnet werden, soll aber heute nicht verboten werden.

Auch der BUND-Regionalverband fordert ein Totalverbot aller Neonicotinoid-Insektizide für alle Anwendungen. Alle Neonicotinoide waren und sind nach BUND-Ansicht bienengiftig und eine wichtige Ursache des großen Insektensterbens.

Ein vollständiges Verbot wäre notwendig. Das heute mögliche Teilverbot ist ein erster kleiner Schritt gegen das Insektensterben/Insektenvergiftung und das damit verbundene Vogelsterben/Vogelverhungern, ein Schrittlein zur Entschleunigung des globalen Artensterbens. Die Macht der Insektenvergifter wird eventuell angekratzt, nicht mehr.

Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer

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Eintrag vom: 27.04.2018  




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