Umstrittene Ostseepipeline gefährdet Klima- und Umweltziele
Berlin – Nach dem Bergamt Stralsund hat auch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Genehmigung für den Bau der Ostseepipeline in den Gewässern der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) erteilt. Der Bau der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2 ist nun im gesamten Abschnitt der deutschen Ostsee genehmigt worden. Der NABU hatte am 2. Februar per Eilantrag Klage gegen die Baugenehmigung des Bergamts Stralsund für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns eingelegt. Zur Genehmigung des BSH erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
„Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Wir werden uns die Begründung des BSH sorgfältig anschauen und auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Unsere grundsätzliche Kritik an dem Projekt Nord Stream 2 ist bekannt und behält ihre Gültigkeit. Auch in der AWZ führt die Trasse durch Schutzgebiete, auch hier befürchten wir erhebliche Auswirkungen auf streng geschützte Arten und Lebensräume, die sich mit dem Bedarf einer weiteren Pipeline oder zu erreichenden Klimaschutzzielen nicht hinreichend rechtfertigen lassen.“
Mit den drei deutschen Teilgenehmigungen könnte Nord Stream 2 ab Mai 2018 mit dem Bau des 80 Kilometer langen Abschnitts in der deutschen Ostsee beginnen. Gleichzeitig fehlen entsprechende Genehmigungen aus Russland, Finnland, Schweden und Dänemark. Auch ist das Beteiligungsverfahren für die landseitige Verbindungspipeline EUGAL, welche das Nord Stream 2-Gas weiter nach Tschechien transportieren soll, gerade erst gestartet.
Miller: „Wir fordern weiter, dass alle Genehmigungen des Projektes vorliegen müssen, bevor in der deutschen Ostsee Tatsachen geschaffen und Schutzgebiete zerstört werden. Das Oberverwaltungsgericht ist daher aufgefordert, bis Mai über unseren Eilantrag und einen Baustopp zu entscheiden.“ |