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NABU: Planungsverfahren bei Fehmarnbeltquerung politisch motiviert
Miller: Öffentliche Beteiligung scheint nicht erwünscht

Berlin – Am 24. Januar endet die Frist für öffentliche Stellungnahmen im Rahmen des laufenden Planungsverfahrenes zur Fehmarnbeltquerung. Der NABU reicht seine Stellungnahme pünktlich ein, kritisiert aber erneut den Umgang mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verbandsbeteiligung. Die Unterlagen um Stellungnahme wurden den klageberechtigten Verbänden mehrheitlich erst am 8. Januar zugestellt. Damit hält die Verwaltung zwar den rechtlichen Rahmen ein, schränkt damit aber eine umfassende Prüfung und Beurteilung des Verfahrens von vornherein ein, da Hunderte Änderungen und Ergänzungen in über 100 Dokumenten geprüft, beurteilt und kommentiert werden müssen. Während sich Vorhabenträger und Behörden sehr genau beim Zeitmanagement abstimmen, erhalten die Verbände vor Versendung der offiziellen Unterlagen kaum konkrete Hinweise, um rechtzeitig Gutachter anfragen und Ressourcen einplanen zu können.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das Vorgehen bei diesem Planungsverfahren ist ein Paradebeispiel für die öffentlich wenig transparente Zusammenarbeit zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger. Diese Form der einseitigen ‚Beteiligung‘ erweckt den Eindruck, dass es bei dem politisch gewollten Projekt nicht wirklich um Erkenntnis geht, sondern darum, die Verbandsbeteiligung möglichst klein zu halten. Dieses Vorgehen bei einem milliardenschweren Infrastrukturprojekt trägt nicht unbedingt zu mehr Vertrauen in die Qualität behördlicher Planfeststellungsverfahren bei.“

Nach Einschätzung des NABU schwingt beim dänischen Vorhabenträger Femern A/S offensichtlich die Angst mit, der NABU könne noch mehr Unzulänglichkeiten in den Planunterlagen entblößen und dadurch den engen Zeitplan durcheinanderbringen. „Seit dem Regierungswechsel ist das neue Amt für Planfeststellung direkt beim schleswig-holsteinischen Verkehrsminister angedockt. Es fällt mehr als schwer zu glauben, dass Behördenmitarbeiter hier unabhängig und vollumfänglich die tatsächlichen ökologischen Unzulänglichkeiten der Planung bewerten und unter Umständen selbst den Prozess verzögern. Das ist weder im Interesse des Vorhabenträgers noch der Landesregierung“, sagt NABU-Fehmarnbeltexperte Malte Siegert.

Hintergrund für die erneute Planänderung sind zahlreiche Schwachstellen der bisherigen Projekt-Planung, die sich im zweiten Erörterungstermin in Lübeck im vergangenen Jahr offenbart haben. Der dänische Vorhabenträger steht unter Druck, weil er bereits Verträge mit Baukonsortien unterzeichnet hat. Im Sommer soll deswegen der Planfeststellungsbeschluss vorliegen. „Es muss aber Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Deutschland darf sich bei den zu erwartenden erheblichen ökologischen Schäden für das sensible Binnenmeer Ostsee nicht zum Erfüllungsgehilfen Dänemarks machen“, so Siegert.
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Eintrag vom: 24.01.2018  




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