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Donnerstag, 21. November 2024
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Erosionsmindernde Bewirtschaftung verringert Bodenabschwemmungen
Landratsamt und Umweltschutzamt appellieren an Landwirte am Tuniberg

Neben anderen landwirtschaftlichen Kulturen werden am Tuniberg
auch Spargel und Reben angebaut. Diese Kulturen
sind wegen ihrer großen Reihenabstände, der damit verbundenen
geringen natürlichen Bodenbedeckung sowie einer
intensiven mechanischen Bodenbearbeitung besonders erosionsgefährdet.

Nach den in den letzten Jahren zugenommenen heftigen
kurzzeitigen Niederschlägen kommt es am Tuniberg immer
wieder zu Bodenabschwemmungen. Dieser Bodenabtrag
stellt nicht nur ein Verlust für die Landwirte dar, sondern verursacht
auch Schäden auf benachbarten Flächen, Straßen
und Wegen und verstopft außerdem die öffentliche Kanalisation,
die anschließend mit großem finanziellen Aufwand wieder
gereinigt werden muss.

Um diese Bodenabschwemmungen zu vermeiden oder zumindest
zu verringern, appellieren das Landratsamt Breisgau-
Hochschwarzwald und das städtische Umweltschutzamt an
die Landwirte am Tuniberg, wirksame und leicht umsetzbare
Maßnahmen zu ergreifen: beispielsweise das Anlegen von
Grünstreifen, Aufbringen von Stroh in den Erntewegen, Anlegen
von Querrinnen sowie das Errichten von begrünten Barrieren.

Beim Spargel wäre die Einsaat einer Begrünung zwischen
Aufdämmen und Erntebeginn wenig sinnvoll, da durch das
Ernten die aufgehende Einsaat wieder zertrampelt würde.
Hier hat sich vor allem in hängigen Anlagen die Einlage von
Stroh bewährt. Der Boden wird geschont und der Dauerhumusanteil
erhöht, bei Dauerregen versickert das Wasser
schneller und die Erntewege sind dann besser begehbar.

Zur guten landwirtschaftlichen Praxis gehört es, Erosion zu vermeiden.
Falls einzelne Landwirte am Tuniberg die relativ einfachen
erosionsmindernden Schritte nicht umsetzen, kann dies bei
den landwirtschaftlichen Betrieben auch zu Kürzungen der Ausgleichszahlungen
führen. Außerdem können die Verursacher für
Erosionsschäden haftbar gemacht und zum Schadenersatz verpflichtet
werden.
 
Eintrag vom: 15.04.2009  




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