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Abwrackprämie / Umweltprämie / Umweltzerstörungsprämie & Neusprech
Am 27.01.2009 hat das Bundeskabinett die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen“. Wer sein über 10 Jahre altes Auto verschrottet, bekommt bei gleichzeitiger Anschaffung eines Neuwagens eine so genannte Umweltprämie von 2500 Euro.

Hans Magnus Enzensberger gibt der „Umweltprämie“ den richtigen Namen. Er schreibt: „Die Abwrackprämie ist eine Belohnung für die Vernichtung von Gebrauchsgegenständen; ihr Besitzer empfängt diese Prämie, die er als Steuerzahler entrichtet.“ (Zitatende)
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Eintrag vom: 20.03.2009  




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