Anwendung im Privatbereich muss verboten werden
Der NABU kritisiert den am gestrigen Dienstag bekannt gewordenen Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat. Dieser missachtet die negativen Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf Tiere und Pflanzen. Auch sieht der Entwurf weder eine Beschränkung der Privat-Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vor noch ein Verbot des Abspritzen von reifem Getreide zur erleichterten Ernte. Auf städtischem Grün, wie Parkflächen und Kinderspielplätzen, wird lediglich empfohlen, die Anwendung zu reduzieren – anstatt sie zu verbieten. Am kommenden Mittwoch soll der Vorschlag dem EU-Agrarausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden.
„Inzwischen besteht kein Zweifel mehr daran, dass Glyphosat eine ganze Reihe schädlicher Auswirkungen auf die Natur hat. Der jetzige Vorschlag ist eine Enttäuschung für den Umwelt- und Naturschutz in Europa. Außerdem wird der falschen Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich weiter Tür und Tor geöffnet“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU appellierte an die Bundesregierung, die Vermeidung negativer Folgen für die biologische Vielfalt zur Bedingung einer Wiederzulassung zu machen. Die Anwendung im Privatbereich muss nach Ansicht der Naturschützer gänzlich verboten werden.
Jährlich werden allein in Deutschland bis zu 8.000 Tonnen Glyphosat ausgebracht. Auf fast der Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen findet das Breitbandherbizid Anwendung. Dabei schädigt es auch seltene Ackerwildkräuter und Insekten, die wiederum Nahrungsquelle zahlreicher, teils gefährdeter Feldvögel sind. „Glyphosat zerstört ganze Nahrungsnetze. Das Pflanzengift heizt damit auch massiv dem Verlust der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft ein“, so Miller.
Tierarten wie Goldammer, Vierfarbige Kuckuckshummel oder Großer Abendsegler, aber auch Ackerwildkräuter wie das Rundblättrige Hasenohr, die Gewöhnliche Kornrade oder der Lämmersalat stünden stellvertretend für alle Arten, an deren Rückgang Glyphosat Anteil habe. Zudem sieht der jetzige Entwurf keinen Ausgleich zur Kompensation des Glyphosat-Einsatzes vor, wie etwa Blühstreifen oder Brachflächen. Eine Verlängerung der Zulassung widerspräche darüber hinaus der EU-Pestizid-Verordnung. In ihr ist die biologische Vielfalt als eigenständiges Schutzgut im Pflanzenschutzrecht festgeschrieben.
Der NABU ruft aktuell dazu auf, dem Umweltverband jene Händler zu melden, die Glyphosat oder ähnliche Mittel verkaufen, etwa lokale Bau- oder Gartenmärkte oder Online-Händler. Ziel ist es, nach zahlreichen Baumärkten, nun auch die Online-Händler dazu zu bewegen, glyphosathaltige Mittel aus ihrem Sortiment zu nehmen. |