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| | | RegioBündnis Pro Landwirtschaft, Natur & Ökosoziales Wohnen Regio Freiburg | Gemeinsame Medienmitteilung 10.7.2017
Das RegioBündnis Pro Landwirtschaft, Natur & Ökosoziales Wohnen Regio Freiburg mit 14 Vereinigungen und ECOtrinova e.V. haben sich kürzlich mit Schreiben an den Gemeinderat der Stadt Freiburg i.Br. gewandt, um bei der am 11. Juli anstehenden Verabschiedung des Perspektivplans für Freiburg zu Bauen und Freiräumen vier Änderungen zu erreichen. Ein beschlossener Perspektivplan ist wichtig und muss laut Baugesetzbuch bei der späteren Bauleitplanung berücksichtigt werden. Hier die 4 erläuterten Forderungen:
Erstens möchten die 14 Vereinigungen bei der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen des Perspektivplans den absoluten Vorrang für die Innenentwicklung definitiv festgelegt und bestätigt wissen. Außenentwicklung dürfe nur und erst dann erfolgen, wenn alle Maßnahmen der Innenentwicklung ausgeschöpft sind. Auch das Baugesetzbuch §1 Absatz (5) schreibe vor, dass „die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen“ solle.
Zweitens sollen mehrere Gebiete bzw. Zonen bei den Entwicklungsgebieten des Perspektivplans gestrichen werden: Das sind die Dreisamwiesen, u.a. damit der Höllentäler nicht geschmälert wird, der Wald an der Westrandstr. im Stadtteil Mooswald, damit der Wald weiterhin mit seinen positiven Funktionen wirken kann, die Hänge am Tuniberg, damit geschützte Flora (Pflanzen) und Fauna (Tiere) erhalten bleiben, wertvolle landwirtschaftliche Böden insbesondere in den Tuniberg-Ortsteilen, damit Boden- und Flächen geschützt bzw. erhalten bleiben, und nicht zuletzt alle derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich Dietenbach, damit Lebensgrundlagen, Landwirtschaft und Ernährung aus diesen Gebieten erhalten bleiben.
Drittens soll laut den Vereinigungen die Umsetzung des Potenzials für mehr Wohnungen durch Ausbau an und auf geeigneten bestehenden Gebäuden für das gesamte Stadtgebiet ein weiterer Schwerpunkt der Stadtentwicklung in den nächsten fünfzehn Jahren werden. Damit soll über die Entwicklungsgebiete des Perspektivplans hinaus im Innenbereich Bauleitplanung auch für andere Gebiete erfolgen. Die flächenhafte Darstellung des Perspektivplans bzw. seiner Entwicklungsgebiete als „räumliches Leitbild“ stelle nämlich die dritte Dimension, d.h. die Höhe der Bebauung, nicht genug in den Vordergrund. Das verleite, beim Bauen zu sehr in die „Breite“ bzw. in die Fläche zu gehen und die durch mehr Höhe entstehenden Wohnbaupotenziale zu unterschätzen. Das würde Pflichten aus dem Baugesetzbuch hintenanstellen. (1*) Zwar habe das Stadtplanungsamt auf Anfrage von ECOtrinova bestätigt, dass der Baustein „Anreichern“ des Perspektivplans z.B. Aufstockungen und Dachgeschoss-Ausbauten mit umfasse. Jedoch komme das in der Vorlage und in der zum Beschluss vorgelegten Perspektivplan-Broschüre G-17-040 nicht genug zum Ausdruck. So würden laut Definition in der Broschüre Potentiale des Ausbaus an und auf den Gebäuden auf die Gesamtstadt bezogen nicht zu den Schwerpunkten der Stadtentwicklung in den nächsten fünfzehn Jahren gehören.
Das aber wäre nicht in Ordnung. Denn das Potenzial für mehr Wohnungen schon durch Dachaufstockungen ist sehr erheblich und mit Hilfe einer bundesweiten Studie der TU Darmstadt/Pestel-Institut (2016) für Freiburg auf 4000 Wohnungen schätzbar. Nichtausschöpfen des Potenzials würde unnötig zu mehr neuen Bauflächen führen, ggf. auch im Außenbereich. Die Vorteile von mehr Wohnungen durch Dach-Ausbau und Aufstocken seien bekannt: Flächen sparen, Grundstücke und Erschließung sind weitgehend vorhanden, Nähe und kurze Wegezeiten, relativ günstige Bau- und Wohnkosten, Klimaschutz, weniger Folgekosten für die Stadt.
Viertens müsse der Perspektivplan als räumliches Leitbild ausdrücklich auch die Aufgabe gewährleisten, bestehende Freiburger Stadtteile in ihren Funktionen zu stärken und Schwächen zu beheben. | Mehr | | Eintrag vom: 13.07.2017 | |
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