Jeden Tag wird für Wohnen und Verkehr eine Fläche von 94 Fußballfeldern verbraucht
Jeden Tag werden für Wohnen und Verkehr immer noch durchschnittlich 66 Hektar pro Tag verbraucht – das entspricht etwa einer Größe von 94 Fußballfeldern. Auch das neue Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den täglichen Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in weiter Ferne. Laut 30-Hektar-Ziel wäre die verfügbare Fläche für das gesamte Jahr nun aufgebraucht. Ab sofort müssten also in Deutschland die Bagger still stehen.
Anfang des Jahres wurde mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung das 30-Hektar-Ziel für das Jahr 2020 auf das Jahr 2030 verschoben. Zwar soll die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen auf „unter 30 Hektar pro Tag“ begrenzt werden. „Die nebulöse und wenig konkrete Formulierung ‚30-Hektar minus X‘ enttäuscht vor allem, wenn nicht klar ist, wie groß das X ist. Statt ambitionierte Ziele zu setzen und diese zu qualifizieren, verschiebt die Bundesregierung lediglich das alte, nicht erreichte Ziel um weitere zehn Jahre“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dass sich das Bundesumweltministerium in seinem Integrierten Umweltprogramm als Zielmarke gesetzt hat, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 20 Hektar pro Tag zu senken, sei da nur ein schwacher Trost. Es zeige, dass die Bundesregierung hier nicht in der Lage ist, mit einer Stimme zu sprechen und die Ministerien für Wirtschaft und Verkehr den Umweltschutz weiter hinten an stellen.
Mit steigendem Flächenverbrauch und zunehmender Versiegelung verliert der Boden an Fruchtbarkeit und Wasserdurchlässigkeit. Zu den Folgen zählen der Verlust der Bodenfauna, örtliche Überschwemmungen bei starken Regenfällen, niedrige Grundwasservorräte sowie städtische Wärmeinseln durch fehlende Verdunstungskälte. Mit unbebauten Flächen und unversiegelten Böden als endliche Ressource ist also sparsam umzugehen. Der benötigte Wohnraum muss primär im Bestand durch Nachverdichtung wie den Ausbau von Dachgeschossen und das Schließen von Baulücken, Umnutzung von Gewerbegebäuden sowie intelligente Nutzungskonzepte erfolgen.
Das 30-Hektar-Ziel und eine flächensparende Siedlungsentwicklung wurden nicht zuletzt durch die Neufassung des Baugesetzbuchs konterkariert, indem für Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand erhebliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen geschaffen wurden. Durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Bebauungsplanverfahren kann nunmehr generell auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden.
„Diese Ausnahmeregelungen gelten zwar nur bis Ende des Jahres 2019, entfalten aber eine verheerende Signalwirkung und sind ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für eine flächensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzen“, so Tschimpke weiter. Obwohl der Flächenverbrauch von etwa 120 Hektar pro Tag um die Jahrtausendwende mittlerweile nahezu halbiert wurde, seien zusätzliche Anstrengungen unverzichtbar, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten. Langfristig müsse eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt werden, deren Netto-Flächenverbrauch Null betrage. Das Bundesumweltministerium nennt hierfür das Jahr 2050.
„Notwendig sind aber kurzfristigere und vor allem auch kleinräumliche Flächensparziele der Länder und Kommunen“, meint Siedlungsentwicklungsexperte Henry Wilke. Dabei dürfe das Bauen am Ortsrand nach wie vor nur die absolute Ausnahme sein. Die doppelte Innenentwicklung, also das Bauen im Bestand, sowie die Sicherung und Aufwertung von innerstädtischen Grünflächen, müsse sich zum Regelfall entwickeln.
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