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Gemeinsame Pressemeldung von IFAW und NABU
Umweltverbände fordern in einem offenen Schreiben von den Bundesländern ein klares Bekenntnis zum einheitlichen Umgang mit auffälligen Wölfen -

Ein Jahr nach Abschuss des Wolfsrüden „MT6“ ist die Ursache für dessen Verhalten weiterhin nicht aufgeklärt



Berlin, 20.04.2017. Ein Jahr nach der Tötung des Wolfes „MT6“ ziehen die Umweltverbände International Fund for Animal Welfare (IFAW) und der Naturschutzbund (NABU) eine kritische Bilanz des Wolfsmanagements in den Bundesländern, insbesondere im Umgang mit auffälligen Wölfen: Bis heute wurde nicht ausreichend untersucht, wodurch das auffällige Verhalten von „MT6“ ausgelöst wurde.

IFAW und NABU fordern mehr Qualität, Transparenz und eine bessere Vernetzung im Wolfs-Monitoring von Bund und Ländern. Vor einem Jahr wurde der erste freilebende Wolf in Niedersachsen zum Abschuss frei gegeben. Der Wolfsrüde, der einen Peilsender trug und unter dem Namen „MT6“ bekannt war, stammte aus dem Rudel, das auf dem niedersächsischen Truppenübungsplatzes Munster lebt. Er hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert und ein nach Einschätzung von Experten zuletzt unberechenbares Verhalten gezeigt. Daraufhin wurde der Wolf auf Anordnung des zuständigen niedersächsischen Umweltministeriums am 27. April 2016 erschossen. Die Naturschutzverbände IFAW und NABU hatten ihr Bedauern über den Tod des Tieres und zugleich Verständnis für die Entscheidung geäußert. MT6 habe durch sein auffälliges Verhalten am Ende ein nicht mehr zu kalkulierendes Risiko für Menschen dargestellt.

Durch das Bundesumweltministerium ist in einem ersten wichtigen Schritt zur Koordinierung des Wolfsmanagements die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) eingerichtet worden. Ein zentraler Baustein des DBBW ist ein Expertengremium, das die Bundesländer im Umgang mit auffälligen Wölfen berät. Diese Kompetenz müsse in jedem einzelnen Fall genutzt werden. Vor diesem Hintergrund appellieren die Verbände in einem offenen Brief an die Umweltminister der Länder, insbesondere bei Verdachtsfällen von auffälligen Wölfen, die Beratung durch das Wolfsberatungszentrum intensiv zu nutzen.
Beim Fall des Wolfes „Pumpak“ in Sachsen – der Anfang des Jahres zum Abschuss freigegeben, und danach nicht mehr gesichtet wurde – hatten die sächsischen Behörden diese Beratungsleistung bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen.

Aus internationalen Studien („NINA Studie“) ist bekannt, dass ausgewachsene Wölfe extrem selten die Nähe zu Menschen suchen: Meistens sind Begegnungen ungefährlich und sind in der Regel auf eine naive Neugier junger Wölfe zurückzuführen, die sich mit dem Heranwachsen verliert.

Wiederholte Begegnungen eines Einzelwolfes mit Menschen und die Entwicklung von dreistem Verhalten werden im Tollwut freien Mitteleuropa am wahrscheinlichsten von einer Anfütterung durch Menschen verursacht. Die präventive Arbeit und Aufklärung der Bevölkerung ist von besonderer Bedeutung, um die absichtliche oder unabsichtliche Anfütterung zukünftig zu verhindern.


Derzeit gibt es aus dem Heidekreis in Niedersachsen Meldungen von einem Wolf, der ein unnatürlich auffälliges Verhalten zeigen soll. Für die Sicherheit des Menschen und den Schutz des Wolfes muss auch in diesem Fall rasch überprüft werden, ob der Wolf eventuell angefüttert wurde und darin möglicherweise die Ursache des potentiell auffälligen Verhaltens liegt.

Es ist in solchen Fällen nicht gänzlich auszuschließen, dass auch ein Risiko für Menschen bestehen kann. Nach Ausschöpfung aller sanfteren Maßnahmen der Vergrämung kann es als letzte Möglichkeit notwendig werden, auffällige oder problematische Wölfe nach der Ausnahmeregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu entnehmen, so wie es bei MT6 der Fall war. Solche Entscheidungen müssen fachlich begründet und wissenschaftlich nachvollziehbar sein und bestimmten Entscheidungskaskaden folgen. Nach wie vor sind die Verbände überzeugt, dass wirklich auffällige oder problematische Wölfe, wie es etwa bei MT6 der Fall war, als letzte Maßnahme entnommen werden können. Dafür reichen die Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes völlig aus. Jede Entnahme muss jedoch im Einzelfall gesondert betrachtet und begründet werden und bei der Entscheidungsfindung sollte die DBBW der zentrale Ansprechpartner sein.


Dringendste Aufgabe sollte aber die Prävention sein, um die Notwendigkeit der Tötung zu vermeiden. Die Verbände weisen darauf hin, dass es mehr Aufklärung unter der Bevölkerung seitens der zuständigen Stellen für Wolfsmanagement geben sollte, um unerwünschte Verhaltensentwicklungen bei Wölfen zu vermeiden. Ein zentraler Aspekt hierbei ist, dass das (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Anfüttern von Wölfen unbedingt zu vermeiden ist.
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Eintrag vom: 27.04.2017  




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