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Städtisches Förderprogramm „Energiebewusst sanieren 2009“ – neue Richtlinien!
Stuchlik: „Privathaushalte können so aktiv zum Klimaschutz
beitragen, gleichzeitig ihre Energiekosten senken
und einen Beitrag zum Konjunkturprogramm leisten“

Jetzt Fördermittel für den Wärmeschutz beantragen -
Stadt unterstützt finanziell und beratend

Bereits seit 2003 gibt es das städtische Förderprogramm
„Wärmeschutz im Altbau“, für das in diesem Jahr Mittel in Höhe
von 450.000 Euro bereit stehen. In seiner neuesten Fassung
bietet das in „Energiebewusst Sanieren“ umbenannte
Förderprogramm wieder Zuschüsse für Sanierungswillige in
Freiburg an. Neben Wohneigentümergemeinschaften und
Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden können
wieder alle Hauseigentümer von überwiegend zum Wohnen
genutzten Ein- oder Mehrfamilienhäuser Fördermittel für den
Wärmeschutz von Dach, Fassade, Kellerdecke oder Fenster
(nur im Zusammenhang mit der Fassade) beantragen. „Privathaushalte
können so aktiv zum Klimaschutz beitragen,
gleichzeitig ihre Energiekosten senken und einen Beitrag zum
Konjunkturprogramm leisten“, so Umweltbürgermeisterin Gerda
Stuchlik.

Die Bausteine im einzelnen:

Baustein 1: Wärmeschutz im Altbau:
Gefördert werden Maßnahmen für die Wärmedämmung (Außenwand,
Dach, Kellerdecke sowie Fenster inklusive Wand).
Es werden Zuschüsse von € 1.250,- pro Wohneinheit bzw. €
10.000,- pro Gebäude bezahlt. Für besonders umfangreiche
Sanierungen beziehungsweise den gleichzeitigen Einbau einer
solarthermischen Anlage mit Heizungsunterstützung gibt
es Bonusregelungen.

Baustein 2: Bedarforientierter Energieausweis mit Beratung
Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird mit € 150,- bezuschusst,
maximal jedoch 50 % der Kosten. Voraussetzung ist
der Nachweis einer vorher durchgeführten umfangreichen
Energiesparberatung.

Baustein 3: Optimierung von Heizungen in Wohngebäuden
Es werden weiterhin mit bis zu € 350,- ein hydraulischer Abgleich,
der Austausch von Heizungspumpen sowie der Austausch
von Thermostatventilen gefördert. Bitte beachten Sie:
Voraussetzung ist in allen Fällen ein rechnerischer Nachweis
für einen hydraulischen Abgleich.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Anträge für den Baustein 1
„Wärmeschutz“ vor Auftragsvergabe stellen.

Die Anträge zu Baustein 2 „Energieausweis mit Beratung“
und Baustein 3 „Heizungsoptimierung" müssen spätestens
drei Monate nach Durchführung der Maßnahmen unter
Einsendung aller Unterlagen gestellt werden.

Die bisherige Förderung für thermische Solaranlagen und
Blockheizkraftwerke ist angesichts der attraktiven Bundesfördermittel
des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle BAFA
(siehe www.bafa.de) ausgelaufen.

Weitere Details zu diesen Förderbausteinen finden Sie zusammen
mit den Antragsunterlagen und Förderrichtlinien unter
www.freiburg.de/waermeschutz oder unter der neuen,
kostenlosen Hotline: 0800/7911000.
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Eintrag vom: 20.02.2009  




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