CITES-Konferenz: Handel mit Wanderfalken bleibt verboten
Johannesburg – Für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schlägt derzeit im südafrikanischen Johannesburg ihre Schicksalsstunde: Delegierte aus 182 Ländern entscheiden bei der CITES-Konferenz (bis 5.10.) über deren internationalen Handel. Zur Halbzeit zieht der NABU, der die Konferenz vor Ort begleitet, eine gemischte Bilanz.
„Es sieht so aus, als ob es einige Arten neu in die Anhänge schaffen werden, vorausgesetzt die Entscheidungen werden nächste Woche im Plenum nicht noch einmal umgestoßen. Das ist ein Grund zur Freude, denn für diese Tier- und Pflanzenarten kann es das Überleben sichern, wenn ihr internationaler Handel verboten oder zumindest reguliert wird. Aktuell sieht es gut aus für alle acht Arten der Schuppentiere, den Berberaffen oder auch den kaukasischen Steinbock“, sagte Heike Finke, NABU-Expertin für internationalen Artenschutz in Johannesburg.
Für zahlreiche weitere Arten stehen in der kommenden Woche wichtige Entscheidungen bevor, darunter die Schwergewichte Elefant, Nashorn und Löwe. Für die Elefanten wird es darum gehen, ob alle Elfenbeinmärkte dauerhaft geschlossen werden – eine der wichtigen Maßnahmen, um ihr Überleben zu sichern. Auch für die Zukunft des Nashorns – etwa 20.000 Tiere leben im CITES-Gastgeberland Südafrika – wird die Konferenz die Weichen stellen: Setzt sich Swasiland mit seiner Forderung durch, seine Lagerbestände und durch Enthornung gewonnenes Rhinozeros-Horn international handeln zu dürfen, würde dies die Nashorn-Wilderei verstärken. Eine neue Studie der NABU International Naturschutzstiftung zeigt: Selbst die weltweite Nashorn-Population von knapp 30.000 Tieren würde nicht annähernd ausreichen, um die enorme Nachfrage an dem wertvollen Horn zu befriedigen.
Eine positive Nachricht gibt es für den Wanderfalken (Falco peregrinus), 1971 erster vom NABU ausgerufener „Vogel des Jahres“. Sein bislang geltendes Handelsverbot bleibt – aller Voraussicht nach – bestehen. Kanada hatte beantragt, den Greifvogel von Anhang I auf Anhang II herabzustufen. Der NABU begrüßt die vorläufige Entscheidung der Delegierten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). „Wir sind erleichtert, denn eine Herabstufung auf Anhang II bei CITES würde auch zu einer Aufweichung des Schutzes auf nationaler Ebene führen“, so Finke weiter. Eine maßgebliche Rolle spielte dabei die Intervention der EU, die verhinderte, dass der Antrag im Konsens angenommen werden konnte. Die nachfolgende Wahl ging zugunsten des Wanderfalken aus. Vorerst zumindest, denn der Antrag könnte nächste Woche im Plenum noch einmal eröffnet und verhandelt werden.
Noch in den 1960er waren Wanderfalken international vom Aussterben bedroht. Schuld war neben der massiven Belastung durch das inzwischen verbotene Pestizid DDT und andere Industriechemikalien vor allem die Verfolgung der Falken durch Taubenzüchter und die illegale Entnahme von Eiern und Jungfalken durch Liebhaber der Beizvogeljagd und Falkner.
Die illegale Entnahme und der internationale Schmuggel mit Eiern und Jungvögeln geht nach wie vor weiter: denn Wanderfalken sind heiß begehrt. Vor allem im Mittleren Osten, wo die Falknerei eine wichtige Rolle spielt, werden stattliche Summen für die Greifvögel bezahlt. Bis zu 113.000 US-Dollar kann ein Vogel aus Nachzucht mit seltener Farbvariation auf dem legalen Markt erzielen.
„Der illegale Handel von Wanderfalken ist nach wie vor ein großes Problem. So hat im September diesen Jahres laut unserer Partnerorganisation BirdLife International die kuwaitische Küstenwache ein Schiff aus dem Iran gestoppt – an Bord dutzende Vögel, darunter 16 Wanderfalken. Und das ist nur eines von vielen Beispielen. Wir hoffen, dass die Delegierten auch nächste Woche zu ihrem Wort stehen und dem Wanderfalken den nötigen Schutz zusprechen,“ so Claudia Praxmayer, Artenschutzexpertin.
|