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Neubaustadtteil Dietenbach nicht mehr im Gemeinwohl-Interesse?
ECOtrinova e.V. mahnt bei Stadt und Gemeinderat Stopp zugunsten der Alternativen an

„Es wird immer deutlicher: Einen Neubaustadtteil Dietenbach „auf der grünen Wiese“ zu errichten, dient nicht mehr dem Allgemeinwohl. Er wurde ohne zu Ende zu bedenken, mit „Bauwut“ auf den Weg gebracht,“ schrieb Dr. Georg Löser, Vorsitzender des gemeinnützigen Freiburger Umweltschutzvereins ECOtrinova e.V., kürzlich an den Freiburger Gemeinderat, den Oberbürgermeister und die Bürgermeister. Mit „Auf Teufel kommt raus bauen“ habe OB Dr. Salomon beim Neujahrsempfang 2013 die 2012er Devise eines Gemeinderats bestätigt. „Dass Dietenbach nicht mehr dem Allgemeinwohl dient, ist erstens daran zu erkennen, dass sich inzwischen reichlich Alternativen im Innenbereich der Stadt abzeichnen u.a. mit Neubau, Umbau, Zusammenziehen, Leerstandsabbau und ökosozialem Umbau von Stadtquartieren. Deshalb werden Pläne der Stadt, Bauernland bei Dietenbach zu enteignen, vor Gericht voraussichtlich scheitern,“ so der ECOtrinova-Vorsitzende. „Die Emmendinger Bürgerschaft hat einen Neubaustadtteil auf der grünen Wiese am 17. Juli mit Dreiviertel-Mehrheit abgelehnt. Nun ist es auch in Freiburg an der Zeit, innezuhalten,“ kommentiert Löser heute.

Zweitens habe sich jetzt im Hauptausschuss des Gemeinderats gezeigt: Verlierer sind Landwirte aus Freiburg und Region und die Natur. Die Stadt finde nicht genug Ersatzland für die Bauern und wird kaum Ersatzland finden zum ökologischen Ausgleich für die Vernichtung großer landwirtschaftlicher Flächen im Dietenbachgebiet durch Verkehrswege und Bauten. Unterm Strich setze die Stadt mit Pachtkündigungen auf „Bauerntreiben“ und Hoffnung auf „Bauernsterben“, also Betriebsaufgaben. Auch die Deutsche Bahn finde kaum Ausgleichsflächen für den Ausbau der Rheintalbahn, die wiederum viel Land benötige.

Es sei Drittens der Artikel 20 a des Grundgesetzes zu erfüllen (1), der auch die vollziehende Gewalt, dazu gehören Stadtverwaltung und Gemeinderat, verbindlich verpflichtet. Aufgrund ihres verfassungsrechtlichen Ranges seien der Umwelt-, Natur- und Nachweltschutz bei der Abwägung mit anderen gesellschaftlichen Belangen sehr hoch zu gewichten, bei Dietenbach insbesondere der Schutz des Bodens, des Wasserhaushalts und der Natur anstelle der Bau-, Straßen- und Erschließungsflächen.
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Eintrag vom: 21.07.2016  




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