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"Geheime radioaktive Abluft" AKW Leibstadt
Der BUND macht auf Hintergrundinformation in einen aktuellen Beitrag aus der NZZ aufmerksam. Er betrifft insbesondere die Menschen in der Hauptwindrichtung des AKW Leibstadt. "Die Betreiberin des AKW Leibstadt muss die Daten zur radioaktiven Abluft nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verfügung der Atomaufsicht gutgeheissen".
Eine solche peinliche Nichtinformations- und Geheimhaltungspolitik und ein solches Urteil erinnern an Zustände und Öffentlichkeitsarbeit aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts.

In der Werbung der Atomkonzerne werden Atomkraftwerke häufig als "abgasfrei" bezeichnet. Doch Atomkraftwerke geben auch im so genannten Normalbetrieb über den Kamin, das Maschinenhaus und das Abwasser radioaktive Stoffe an die Umwelt ab. Jede noch so geringe radioaktive Strahlung kann Krebs auslösen. In der Umgebung vieler Atomanlagen wurden erhöhte Krebsraten festgestellt. Die erlaubte "Entsorgung durch Verdünnung", die schleichende Verseuchung über den Kamin und das Abwasser ist ein Skandal. Die Öffentlichkeit hat ein selbstverständliches Interesse an der Veröffentlichung der Daten nicht nur aus Leibstadt, sondern aus allen AKW, egal in welchem Land. Ein kluges Urteil hätte hier Vorbildcharakter gehabt.
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Eintrag vom: 01.07.2016 Autor: Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer




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