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NABU begrüßt Vertagung von Abstimmung über Glyphosat-Neuzulassung
Schutz von Mensch und Natur muss an oberster Stelle stehen - Verbot des Unkrautvernichters im Heimbereich überfällig

Der NABU hat die Entscheidung auf EU-Ebene begrüßt, die Neuzulassung des Pflanzengifts zu vertagen, weil bislang keine Mehrheit zustande gekommen ist. Mehrere Mitgliedsstaaten hatten eine Ablehnung angekündigt und auch Deutschland hatte kein eindeutiges Votum abgegeben, da sich Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium nicht einigen konnten.

Dazu erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wir begrüßen, dass das Umweltministerium hier seiner Rolle gerecht wird und das Vorsorgeprinzip ernst nimmt. Die Entscheidung über die Zukunf von Glyphosat darf kein Spiel auf Zeit sein, um das Mittel im Sommer doch weiter im großen Stil einzusetzen. Die Zulassung von Glyphosat muss solange ausgesetzt werden, bis Risiken für Mensch und Natur eindeutig widerlegt sind.“
Die aktuelle Genehmigung des Unkrautvernichters Glyphosat, das von der Gesundheitsorganisation WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft wird, läuft noch bis Ende Juni.

Unabhängig davon fordert der NABU schon seit langem ein Verbot des Mittels im Haus- und Kleingartenbereich. Miller: „Im Siedlungsraum verschwinden immer mehr wildblumenreiche Flächen, Wildkrautvielfalt wird einfach weggespritzt und Insekten und Vögeln fehlt die Nahrung. Wer gegen Wildkraut vorgehen will, der sollte zur guten alten Hacke oder einem speziellen Unkrautstecher greifen, und zwar seiner eigenen Gesundheit zuliebe und zum Schutz von Tieren und Pflanzen.“

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel. In Deutschland werden pro Jahr etwa 6.000 Tonnen versprüht, rund 39 Prozent aller Ackerflächen sind mit dem Herbizid behandelt. Der NABU setzt sich seit vielen Jahren für ein Verbot von Glyphosat ein. Mit einer Protestaktion hatte der NABU erreicht, dass mehrere Baumärkte den Verkauf glyphosathaltiger Produkte stoppten. Der NABU appelliert auch an die Online-Händler, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Glyphosat ebenfalls konsequent auszulisten.
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Eintrag vom: 10.03.2016  




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