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Illegal getöteter Wolf
NABU setzt 5.000 Euro Belohnung für Hinweise auf Täter aus

Konsequente Strafverfolgung bei illegalen Wolfstötungen

Im Fall einer Ende vergangenen Jahres illegal getöteten Wölfin hat der NABU jetzt 5.000 Euro Belohnung für Hinweise an die Polizei ausgesetzt, die zur Ermittlung des Täters führen. Am 27. November hatte ein Jagdpächter an der Verbindungsstraße zwischen Loburg und Lübars, Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt einen weiblichen Wolf mit einer tödlichen Schussverletzung gefunden.

Der NABU sieht grundsätzlich große Schwierigkeiten bei der Verfolgung in Fällen von Umweltkriminalität. Mit der Auslobung einer Belohnung möchte der NABU die Arbeit der Ermittlungsbehörden unterstützen.

„Bestehende Konflikte zwischen Mensch und Wildtier werden durch das Wolfsmanagement der Bundesländer im Einvernehmen aller betroffenen Interessengruppen getroffen. Wer aber eigenmächtig und dazu noch mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt kriminell. Dies ist eine Straftat, die nicht der Konfliktlösung dient, sondern dem Dialog schadet. Der NABU fordert eine konsequente Verfolgung bei Umweltkriminalität. Wir wollen die Ermittlungsarbeit mit dieser Belohnung fördern“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der Wolf wurde Ende November zur Untersuchung ins Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin gebracht. Hier sollen neben der Todesursache auch Informationen über die verwendete Munition sichergestellt werden.

„In Sachsen-Anhalt wurde zuletzt vor sechs Jahren ein illegal geschossener Wolf gefunden. Dieser Fall ereignete sich ebenfalls im Landkreis Jerichower Land“, so Annette Leipelt, NABU-Landesgeschäftsführerin Sachsen-Anhalt. Seit 2000 wurden in Deutschland insgesamt 19 illegal erschossene Wölfe gefunden. Bei weiteren vier Tieren, die an einer natürlichen Todesursache starben, wurden bei der Autopsie ausgeheilte Schussverletzungen entdeckt. Bis heute ist es nur in einem Fall aus dem Jahr 2012 in Hachenburg (Rheinland Pfalz) zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen. Damals hatte sich der Täter freiwillig gestellt.

„Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.

Der NABU ist angesichts der europaweiten Erfahrung und aus 15 Jahren Erfahrungen und Beobachtungen nach Rückkehr der Wölfe in Deutschland der Überzeugung, dass Menschen, Nutztiere und Wölfe als Nachbarn zusammen leben können. Mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“ unterstützt er seit 2005 die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland.
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Eintrag vom: 25.02.2016  




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