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NABU: Etappensieg im Kampf gegen Windpark im Schreiadlergebiet
Verwaltungsgericht Schwerin gibt Antrag des NABU statt / Vorerst kein Baubeginn

Der NABU hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windkraftanlagen bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2015 dem Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern vom 24. MÀrz 2015 stattgegeben und damit den Baubeginn der Anlagen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt.

Der NABU klagt gegen die bereits erteilte Genehmigung, da im Genehmigungsverfahren weder eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung noch eine PrĂŒfung der Auswirkungen auf benachbarte europĂ€ische Naturschutzgebiete durchgefĂŒhrt wurde, obwohl der Windpark mitten in einem der letzten verbliebenen Vorkommensschwerpunkte des seltenen Schreiadlers in Deutschland gebaut werden soll.

Nach Ansicht des Gerichts hat die zustĂ€ndige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt fĂŒr Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, wie vom NABU aufgezeigt, nur unzureichend geprĂŒft, ob eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP) notwendig ist. Das Gericht sieht die entsprechende UVP-VorprĂŒfung als mangelhaft an. Insbesondere seien die Erfordernisse des Fledermausschutzes nicht hinreichend geprĂŒft worden.

Der NABU begrĂŒĂŸt diese Entscheidung. „Die UVP-VorprĂŒfung darf nicht dazu dienen, die UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung durch ein kurzes informelles Verfahren hinter verschlossenen TĂŒren zu ersetzen“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller. In der VorprĂŒfung ist lediglich zu klĂ€ren, ob negative Umweltauswirkungen offensichtlich ausgeschlossen werden können. Kann dies in der VorprĂŒfung – wie hier – nicht festgestellt werden, ist eine detaillierte UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzufĂŒhren.

„Wir erwarten, dass die zustĂ€ndigen Behörden diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts als Signal verstehen, ihre Genehmigungspraxis zu verĂ€ndern“, so NABU-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern Stefan Schwill. „Die Aushöhlung der gesetzlichen Regelungen zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung und der VerbĂ€ndebeteiligung durch vorschnelle und unrichtige Entscheidungen in der VorprĂŒfung muss endlich beendet werden.“ Diese Art des Vorgehens verschleiert RechtsverstĂ¶ĂŸe und verhindert die rechtliche ÜberprĂŒfung durch die Verwaltungsgerichte.

Hauptgrund fĂŒr die Klage des NABU ist das Vorkommen von in Deutschland sehr seltenen und stark bedrohten Schreiadlern in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. „15 der insgesamt nur etwa 100 Brutpaare in Deutschland brĂŒten in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der LĂ€nder, dem sogenannten ‚HelgolĂ€nder Papier‘, sind aber regelmĂ€ĂŸig mindestens sechs Kilometer Abstand zu Schreiadler-Vorkommen zu halten“, so Schwill weiter. Mögliche durch das benachbarte EU-Vogelschutzgebiet geschĂŒtzte BrutplĂ€tze des Schreiadlers sind sogar nur wenig mehr als zwei Kilometer entfernt.

„Der Fall Jördenstorf steht exemplarisch fĂŒr eine schlechte Standortplanung und ein mit großen fachlichen und rechtlichen MĂ€ngeln durchgefĂŒhrtes Genehmigungsverfahren. Diese Genehmigung hĂ€tte aus naturschutzrechtlichen GrĂŒnden niemals erteilt werden dĂŒrfen“, so NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.
Eine abschließende KlĂ€rung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers ĂŒber den vom Gericht verhĂ€ngten einstweiligen Baustopp, geht aber zunĂ€chst das Eilverfahren an die nĂ€chsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Greifswald.
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Eintrag vom: 14.01.2016  




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