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Freiburg: Stadt - und Falkensteigtunnel als "vordringlicher Bedarf" !
Stadt, Landkreis, Regionalverband und Wirtschaftsverbände appellieren zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans an Verkehrsminister Dobrindt:

Nur der Stadttunnel und der Falkensteigtunnel schaffen eine nachhaltige Verbesserung mit höherer Leistungsfähigkeit und Sicherheit sowie eine wirksame Entlastung der Anlieger an der B 31

Regionales Bündnis aus Politik und Wirtschaft bittet um Unterstützung bei der Einstufung in höchster Priorität: „Stadt und Landkreis sind in Vorleistung für die Entwurfsplanung beider Projekte gegangen!“

„Eine nachhaltige Verbesserung mit Reduzierung der Emissionen und einer deutlichen Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit der B 31 ist nur durch eine Tunnellösung zu erreichen!“ – mit diesem Appell wenden sich die politischen Entscheidungsträger aus Stadt und Region gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden an Bundesverkehrsminister Dobrindt. Anlass zu dem Schreiben der Stadt Freiburg, des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, des Regionalverbands Südlicher Oberrhein sowie der IHK, der Handwerkskammer und des Wirtschaftsverbands Industrieller Unternehmen Baden (WVIB) gibt die im nächsten Jahr erwartete Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans mit der beantragten Einstufung des Stadttunnels sowie des Falkensteigtunnels als „vordringlicher Bedarf“.

In dem von OB Dieter Salomon, Landrätin Dorothee Störr-Ritter, dem Vorsitzenden des Regionalverbands, Otto Neideck, und den Präsidenten Steffen Auer (IHK), Johannes Ullrich (Handwerkskammer) und Klaus Endress (WVIB) unterzeichneten Schreiben weist das regionale Bündnis auf die herausragende Bedeutung des Stadttunnels zwischen Brauerei Ganter und Zubringer Mitte sowie des Falkensteigtunnels bei Buchenbach hin: Nur als Tunnellösung seien Sicherheit und Leistungsfähigkeit dieser wichtigen West-Ost-Verbindung im Freiburger Stadtgebiet zu erreichen. Die heutige Straßenführung mit zahlreichen Ampelkreuzungen in unmittelbarer Nähe zu dicht besiedelten Wohngebieten sowie hohen Lärm- und Abgasbelastungen und erschütterungen durch Schwerlastverkehr widerspreche allen einschlägigen Standards und stehe im Widerspruch zu den Richtlinien, nach denen Verkehrsachsen mit überregionaler und großräumiger Verkehrsfunktion anbaufrei zu planen und zu betreiben sind.

Ausdrücklich verweist das Schreiben auf den Zusammenhang zum Falkensteigtunnel. Der Engpass der Ortsdurchfahrt Falkensteig sei bereits heute ein Hindernis mit hohen Belastungen der Anlieger; bei zunehmendem Verkehr drohe die enge Durchfahrt zu einem Nadelöhr zu werden. Deshalb verstehen Stadt, Region und Wirtschaft den Stadttunnel und den Falkensteigtunnel als gemeinsames Anliegen für eine leistungsstarke West-Ost-Verbindung.

In ihrem Schreiben an Minister Dobrindt machen die Initiatoren darauf aufmerksam, dass durch erhebliche Vorleistungen der Stadt und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald rechtzeitig die planerischen Voraussetzungen für eine Einstufung als „vordringlicher Bedarf“ getroffen worden sind. So haben sich Stadt und Landkreis gegenüber dem Land 2009 vertraglich verpflichtet, die vom Land zu erstellende Vorplanung beider Projekte bis zum sogenannten RE-Entwurf vorzufinanzieren, womit die Planung schneller abgeschlossen werden konnte als zunächst zu befürchten. „Somit liegen eine konkrete und ausgereifte Planung als formale Voraussetzung sowie alle fachlichen Untersuchungen und Bewertungen für die Einstufung als ‚vordringlicher Bedarf‘ im Bundesverkehrswegeplan vor“ heißt es in dem Schreiben. In einer eigenen Priorisierung der badenwürttembergischen Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan hat das Landesverkehrsministerium 2013 den Stadttunnel in die höchste Priorität gesetzt und damit die besondere Bedeutung des Vorhabens unterstrichen.

Ausdrücklich laden Stadt, Landkreis und Regionalverband sowie die Wirtschaftsverbände den Bundesverkehrsminister zu einem Besuch in die Region ein, um sich selbst vor Ort von der Notwendigkeit einer schnellen Realisierung zu überzeugen.

Mit der letzten Fortschreibung des Bundesverkehrsplans 2003 ist das Projekt des Stadttunnels mit zunächst einer Röhre und zwei Fahrspuren als 1. Bauabschnitt in der höchsten Priorität beschlossen worden; die zweite Röhre ist ebenso wie der sogenannte Hirschsprungtunnel (Falkensteig) in der Kategorie „weiterer Bedarf als Planungsrecht“ eingeordnet. Der auch von allen Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Region unterstützte Antrag zielt nun darauf ab, dass im neuen Bundesverkehrswegeplan der Stadttunnel in Gänze mit beiden Röhren (d.h. zwei Fahrspuren in jede Richtung) und der Falkensteigtunnel als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft werden. Damit würden beide Vorhaben in der Priorität der Straßenbauprojekte in der Regie des Bundes nach oben klettern.

Die ursprünglich für 2015 geplante Fortschreibung des Bundesverkehrsplans ist auf das Jahr 2016 verschoben; der Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums soll im Frühjahr ins Kabinett eingebracht werden und wird schließlich vom Bundestag entschieden. Der neue Bundesverkehrsplan, der nicht nur Bundesstraßen und Autobahnen, sondern auch Bahnlinien und Wasserstraßen umfasst, soll dann bis etwa 2030 gültig sein.
 
Eintrag vom: 30.12.2015  




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