EU-Kommission kann Änderungspläne zu den Akten legen - Nötig stattdessen "Fitness Check" für die Agrarpolitik
Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich in ihrer heutigen Sitzung in Brüssel für eine vollständige Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts und eine bessere Finanzierung von Schutzmaßnahmen ausgesprochen. Der NABU sieht das Votum als eindeutige Absage an EU-Kommissionspräsident Juncker, der als Teil seines Deregulierungsprogramms die „Modernisierung und Verschmelzung“ der EU-Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie vorgeschlagen hat.
„Die heutigen Beschlüsse des Rates zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 liefern Jean-Claude Juncker und seinem zuständigen Vizepräsidenten Frans Timmermans endgültig Gewissheit. Wenn sie glauben, die Europäische Union bei Mitgliedstaaten und Bürgern beliebter machen zu können, indem sie Naturschutzgesetze durchlöchern, sind sie auf dem Irrweg. Den Artenschwund zu stoppen ist ebenso lebenswichtig für die Menschheit wie der Klimaschutz. Die EU-Kommission sollte ihre Pläne zu den Akten legen und sich nun voll und ganz auf die wirksame Umsetzung der bestehenden Naturschutzgesetze konzentrieren", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
In den vergangenen Wochen haben bereits die Minister von mindestens zwölf EU-Staaten (Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxembourg, Polen, Rumänien und Spanien) sowie das niederländische Parlament schriftlich dargelegt, dass sie eine Änderung der Naturschutzrichtlinien ablehnen. Dieselbe Position äußerten fast alle Fraktionen des EU-Parlaments sowie die EU-Vertretung der Kommunen und Regionen. Der NABU fordert angesichts dieser eindeutigen Positionen die Kommission auf, ihre Entscheidung über die Zukunft der Richtlinien nicht auf die lange Bank zu schieben.
Gegen eine Aufweichung der Gesetze sprechen auch die Fakten: Im Oktober hatte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella eine Zwischenbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt, einen Monat später veröffentlichte er vorläufige Ergebnisse eines „Fitness-Checks“ der EU-Naturschutzrichtlinien. Beide Berichte bestätigen: das EU-Naturschutzrecht kann das Aussterben von Tieren und Pflanzen verhindern. Allerdings müsste es dazu konsequenter durchgesetzt und vor allem finanziert werden. Außerdem ist eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU notwendig, will man die dramatisch fortschreitende Verarmung ländlicher Ökosysteme aufhalten. Viele Vogel- und Insektenarten der Agrarlandschaft sind in den vergangenen Jahren dramatisch zurückgegangen, das Rebhuhn in Deutschland zum Beispiel um 95 Prozent in 25 Jahren.
NABU-Experte Konstantin Kreiser begrüßt die klaren Worte der Minister zu den desaströsen Umweltfolgen der derzeitigen Agrarsubventionen: „Es ist selten, dass es die EU-Umweltminister wagen, so deutlich auf den Reformbedarf bei den Agrarsubventionen hinzuweisen. Was wir brauchen ist kein weiteres Herumkritteln an den Naturschutzgesetzen, sondern einen Fitness-Check für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU.“ |