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NABU erhebt schwere Kritik an Fehmarnbeltquerung
Mangelhafte Planung eines überflüssigen Milliarden-Projekts

von Ruschkowski: Juristische Überprüfung kaum zu vermeiden

Der NABU erhebt schwere Kritik am Vorgehen und den Planungen für Europas größtes Infrastrukturprojekt, die Errichtung einer Festen Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark. So sind bei den Erörterungsterminen für das Milliarden-Projekt in Kiel unlängst erhebliche Mängel offenbar geworden. Der NABU fordert daher Dänemark und Deutschland auf, das Projekt endlich grundsätzlich zu überprüfen.

„Vor den Terminen hatte der staatseigene dänische Vorhabenträger Femern A/S umfangreiche und unangreifbare Unterlagen versprochen. Davon blieb allerdings nicht mehr übrig als eine leere PR-Hülle. Die Planungen weisen eklatante Mängel hinsichtlich Qualität und Transparenz auf. Bereits jetzt ist klar: Femern A/S muss mit einer Planergänzung umfangreich nachbessern. Ob das aber ausreicht, um am Ende einen unangreifbaren Planfeststellungsbeschluss zu bekommen, bezweifeln wir stark“, so Eick von Ruschkowski, Mitglied der Geschäftsleitung des NABU-Bundesverbands.

Bei dem Erörterungstermin sei an allererster Stelle noch einmal deutlich geworden: Der Bedarf für das ökologisch höchst riskante Vorhaben gründet sich auf keinen umfänglichen und gesicherten Verkehrsprognosen oder unabhängigen volkswirtschaftlichen Bewertungen, sondern einzig allein auf dem Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark. Ein Missstand, den der NABU seit Beginn des Projekts anprangert. So hat auch die europarechtlich vorgeschriebene Prüfung möglicher Alternativen, wie beispielsweise der Ausbau der bestehenden „Jütlandroute“ über die Storebeltbrücke, nicht stattgefunden.

„Wenn ein solch gigantisches Projekt wie die Fehmarnbeltquerung nur auf einem Stück Papier als Ausdruck politischer Willensbekundung zwischen zwei Staaten fußt, ist das eindeutig zu wenig. Dafür stehen Milliarden an Steuergeldern sowie massive Folgeschäden für die Meeresumwelt auf dem Spiel. Bei dieser intransparenten Ausgangslage bleibt uns fast gar nichts anderes übrig als das Vorgehen auf dem juristischen Weg prüfen zu lassen“, so von Ruschkowski.

Große Verkehrsinfrastrukturprojekte mit derart weitreichenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie Risiken für die nationalen Haushalte müssen nach Auffassung des NABU zwingend nachweisen, dass es für sie entsprechenden Bedarf gibt, keine Alternativen vorhanden sind und sie wirtschaftlich gebaut und unterhalten werden können. Der Festen Fehmarnbeltquerung fehlt jedoch bislang jede solide wirtschaftliche Basis.

So vernachlässigen die bisherigen Verkehrsprognosen alternative Verkehrswege weitgehend, wie beispielsweise die Fährverbindung zwischen Rostock und Gedser, ebenso wie jene zwischen Travemünde und Trelleborg. Auch die Konkurrenz durch den weiterhin bestehenden Fährverkehr zwischen Puttgarden auf Fehmarn und Rödby leugnen die Planer im Großen und Ganzen. „Mit derart veralteten Zahlen bei einer Erörterung aufzutauchen, um dann gleich eine neue Prognose einschließlich des Fährverkehrs anzukündigen, ist schon ziemlich dreist. Das ist dann wirklich eine Verschwendung von Zeit und Energie für alle Beteiligten“, sagte Malte Siegert, NABU-Fehmarnbeltexperte.

Rechtlich bedenklich sei zudem, dass der Landesbetrieb für Verkehr und Straßenbau (LBV) des Landes Schleswig-Holstein bei der Planung zwei Funktionen gleichzeitig inne hat. Einerseits ist er Vorhabenträger für Teile der Fehmarnbeltquerung und soll andererseits die Vorhaben als zuständige Planfeststellungsbehörde unabhängig prüfen und dann genehmigen. „Wie hier keine Befangenheit vorliegen kann, müssen die Vorhabenträger den Gerichten erst einmal erklären. Derart grobe Fehler bei so einem komplexen Projekt sind nicht nachzuvollziehen“, so Siegert.

Angesichts der Veränderungen seit Beginn des Projekts, der gravierenden Fehler in den Planungen und dem mehr als fraglichen Nutzen der Fehmarnbeltquerung fordert der NABU die Vertragsstaaten Deutschland und Dänemark auf, Artikel 22 des Staatsvertrages endlich ernst zu nehmen und das Vorhaben grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
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Eintrag vom: 17.12.2015  




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