Forstamt appelliert an Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen
Im Stadtwald wurden in jüngster Zeit mehrere Rehe tot
aufgefunden. Offensichtlich hatten Hunde sie gerissen. Nun bittet
das städtische Forstamt alle Hundebesitzer und -besitzerinnen,
ihre Hunde im Zweifelsfall anzuleinen.
Er ist zwar unterschiedlich stark ausgeprägt, aber jeder Hund
besitzt ihn: den Jagdinstinkt. Ist er einmal geweckt, kann sich das
Verhalten freilaufender Hunde plötzlich ändern. Sie folgen
Fährten und Duftspuren, und bei Sichtkontakt hetzen sie
aufgespürte Wildtiere. Schnellen Hunden bereitet es wenig Mühe,
erschöpftes oder junges Wild zu stellen und niederzureißen. Weil
Hunde aber – im Gegensatz zu Wölfen und Luchsen – im
Erbeuten ungeübt sind, töten sie Wildtiere nicht schnell und
gezielt, sondern verletzen sie mehrfach und qualvoll. Einige der
Rehe waren beim Eintreffen des Försters trotz schwerer
Bissverletzungen noch am Leben. Mit dem gesetzlich verankerten
Tierschutz ist das nicht vereinbar. Diesem Tierschutz sind neben
Jägern, Förstern und Fischern auch Tierhalter verpflichtet.
Alle Hunde sollten im Freien stets im Einflussbereich ihres
Halters oder ihrer Halterin sein, also in Sicht- und Rufweite.
„Gut ausgebildete Hunde lassen sich in solchen Fällen erfolgreich
abrufen“, so Klaus Echle, Revierförster von Günterstal. Bei
weniger folgsamen Hunden rät das Forstamt zur Leine. Ist
Hundehaltenden bekannt, dass ihr Schützling bei Gelegenheit
Wildtiere verfolgt, so bleibt nur die Wahl zwischen „langer Leine“
und einem erfolgreichen Hundetraining. Die beschriebenen
Vorfällen sind nämlich keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten
nach dem Tierschutzgesetz.
Eine grundsätzliche Leinenpflicht für alle Hunde besteht in
Naturschutzgebieten, etwa im Bereich Schauinsland oder auf
dem Rieselfeld. Hier kann bereits die bloße Störung durch frei
laufende Hunde Schaden anrichten. Das Umweltschutzamt
informiert hierzu in seiner Broschüre „Hunde im
Naturschutzgebiet“. |