Finanzminister müssen Bodensteuer endlich ernsthaft in Erwägung ziehen
Eine vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) am heutigen Mittwoch vorgelegte Analyse stellt die von den Finanzministern des Bundes und der Länder bisher in Betracht gezogenen Modelle zur Reform der Grundsteuer grundlegend in Frage. Jahrelang prüfen und verwerfen die Finanzminister eine Modellvariante nach der anderen ohne zu einem Konsens zu gelangen. Bis heute weigert sich die Finanzministerkonferenz als Ganzes konsequent und gegen die Empfehlung einzelner Befürworter in den eigenen Reihen, den von vielen Seiten geforderten und sich aus vielerlei Gründen auch aus NABU-Sicht geradezu aufdrängenden Lösungsansatz einer Bodensteuer ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
„Angesichts der vom IW Köln vorgelegten Ergebnisse erwarten wir von den Finanzministern nun endlich eine detaillierte, ergebnisoffene und konstruktive Auseinandersetzung mit den beiden längst bereit stehenden Bodensteuermodellen. Aufgrund ihrer Einfachheit und Klarheit und weil sie den Menschen unmittelbar einleuchtet, könnte eine als Bodensteuer ausgestaltete Grundsteuer sogar den allseits erhofften Konsens zwischen allen 16 Bundesländern und dem Bund bringen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke und Jürgen Lübbers, Bürgermeister der Samtgemeinde Barnstorf im Landkreis Diepholz, im Namen aller Erstunterzeichner und Unterstützer des Aufrufs „Grundsteuer: Zeitgemäß!“.
Die aktuellen Pläne der Finanzminister sind rückwärtsgewandt und schädlich sowohl für die gemeindliche Entwicklung als auch für Natur und Umwelt. Demnach würden Investitionen auf Baugrundstücke und in Gebäude künftig noch mehr als bisher steuerlich bestraft. Die vielerorts zu beklagende, ineffiziente (Nicht-)Nutzung bebauter und bebaubarer Grundstücke und somit auch die Zersiedlung würden fortgesetzt, wenn nicht gar angeheizt – entgegen jede Vernunft und ungeachtet fortdauernder sozialer und gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Herausforderungen.
„Es kann nicht sein, dass die neue Grundsteuer denjenigen schlechter stellt, der so baut wie es das Baurecht vorgibt bzw. erlaubt oder beispielsweise die KfW-Förderung zur energetischen Modernisierung quasi durch die Hintertür neutralisiert. Wer ein leer stehendes Gebäude saniert und wieder in Nutzung bringt, wer sein Haus modernisiert, den Dachstock ausbaut oder einen Anbau realisiert, sollte dafür nicht mit einer höheren Grundsteuer bestraft werden, sondern einen kleinen Orden erhalten“, so Tschimpke. Landauf, landab, selbst in besten Lagen, bleiben Baulücken, Gewerbebrachen oder leere Gebäude jahre- oder gar jahrzehntelang ungenutzt. Die Grundsteuer auf solche Grundstücke ist vergleichsweise niedrig, in der Regel praktisch vernachlässigbar, oder sie wird den Eigentümern sogar gänzlich erlassen. Damit gibt es keinen nennenswerten Anreiz für deren Nutzung oder Vermarktung. Spekulative Gewinne und überhöhte Mieten im Grundstücks- und Wohnungsmarkt sind die Folge. Für die Finanzminister ist all dies offenbar kein Problem.
Dazu meint Samtgemeindebürgermeister Jürgen Lübbers: „Viele Städte und Gemeinden suchen händeringend nach sofort verfügbaren Gebäuden und unmittelbar zum Verkauf stehenden, innerörtlichen Bauflächen. Gleichzeitig erzählen uns deren private Eigentümer Geschichten einer fernen Zukunft: vom angeblich kurz bevorstehenden, aber jahrelang nicht zustande kommenden geschäftlichen Durchbruch, oder vom Enkelkind, das sich eines Tages mit seiner Familie, die erst noch geboren werden muss, angeblich genau nebenan niederlassen wird. Eine Grundsteuer nur auf den Boden würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen und brächte deutlich Bewegung in den Grundstücksmarkt und damit mehr Flächen und Gebäude in Nutzung.“
NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Statt immerfort neue Baugebiete auszuweisen, müssen wir die vorhandenen Gebäude und innerörtlichen Bauflächen möglichst effizient nutzen. Jede Baulücke, die geschlossen wird, jedes leer stehende Gebäude, das wieder in Nutzung gelangt, ist nützlich – weil ein Neubau auf der grünen Wiese weniger. Dafür brauchen wir die Grundsteuer als Bodensteuer.“
Der bereits im Dezember 2013 veröffentlichte Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ findet eine breite zivilgesellschaftliche und verbände- und parteiübergreifende Zustimmung. Er wurde bisher unterzeichnet von insgesamt 42 Bürgermeistern und Oberbürgermeistern unterschiedlichster politischer Couleur, 25 Verbänden und Organisationen, darunter der NABU, das IW Köln, der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw) und verschiedene weitere Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialverbände, sowie zahlreichen Privatpersonen. Die Aufrufunterzeichner appellieren an die Finanzminister des Bundes und der Länder, bei ihren Überlegungen zur Reform der Grundsteuer eine unverbundene, ausschließlich an Grund und Boden anknüpfende Bemessungsgrundlage vertieft zu untersuchen. |